Anzeige
Anzeige
News

Google: Sundar Pichai verabredet Zusammenarbeit mit der EU beim „KI-Pakt“

Google-Chef Sundar Pichai traf sich mit EU-Kommissar Thierry Breton, um die Mitarbeit an einem KI-Pakt zu besprechen. Das soll die endgültige Gesetzgebung jedoch nicht beeinflussen.

2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

Google-Chef Sundar Pichai im Gespräch mit Binnenmarktkommissar Thierry Breton (vorne). (Foto: Twitter/Breton)

Thierry Breton, EU-Kommissar für Regulationen im Binnenmarkt, hat mit dem Google-CEO Sundar Pichai eine Zusammenarbeit beim Thema KI vereinbart. Bereits vor dem Inkrafttreten der europäischen KI-Verordnung soll ein sogenannter KI-Pakt für Sicherheit und Ordnung sorgen.

Anzeige
Anzeige

Techcrunch schreibt, dabei handele es sich um eine Zwischenlösung auf freiwilliger Basis. Breton begründet den Schritt so: „Wir haben im Wettlauf mit der KI keine Zeit zu verlieren, um ein sicheres Online-Umfeld zu schaffen.“ Zudem verriet er den Stand in Sachen KI-Verordnung und hob weitere Ziele der beiden Männer hervor.

Google ist der erste und bisher einzige „Partner“

Der Politiker betonte: „Wir erwarten von der Technologie in Europa, dass sie alle unsere Regeln zum Datenschutz, zur Online-Sicherheit und zur künstlichen Intelligenz respektiert.“ Pichai erkenne dies an und habe sich verpflichtet, alle EU-Vorschriften einzuhalten.

Anzeige
Anzeige

Die beiden Gesprächspartner seien darüber übereingekommen, dass man nicht warten könne, bis das KI-Gesetz der EU in Kraft trete. Daher wolle man mit allen KI-Entwicklern zusammen freiwillige Regeln erarbeiten. Weitere Teilnehmer nannten sie nicht. Das Büro des Kommissars bestätigte, dass Google der erste und bisher einzige Pakt-Partner sei.

Ein Sprecher begründete das mit dem frühen Stadium der Idee. Er sagte: „Es wird ein sich entwickelnder Prozess sein, bei dem Unternehmen nach und nach beitreten können, und das Niveau des Engagements kann sich weiterentwickeln.“

Anzeige
Anzeige

EU wirbt bei G7-Staaten für freiwillige KI-Regeln

Die Europäische Union hat bereits Vorschriften zur künstlichen Intelligenz entwickelt, die sich aktuell in der Abstimmung zwischen Parlament und Rat befinden. Der Entwurf stammt von 2021. In optimistischen Prognosen könnte das Gesetz am Jahresende verabschiedet und dann Ende 2024 zur Pflicht werden.

Deswegen drängt die EU, etwa auf dem G7-Ministertreffen für Digitales in Takasaki, auf eine freiwillige Übergangslösung. Der „Hiroshima Ai Process“ soll sie erarbeiten. Die EU wendet bereits die DSGVO auf KI-Bots an. Auch der Digital Service Act und der Digital Markets Act werden aktuell überarbeitet, um auf die Entwicklungen zu reagieren.

Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare

Community-Richtlinien

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige