Homeoffice-Pauschale & Co: Bundestag beschließt Verlängerung von Corona-Boni
Von den Todesfällen abgesehen, hat man landläufig das Gefühl, die Corona-Pandemie sei bereits überstanden. Auch im politischen Alltag tritt sie zurück, selbst wenn ihre Folgen immer noch spürbar sind. Zusätzlich kommen Einschränkungen durch den Ukraine-Krieg hinzu. Beides dürfte dazu beigetragen haben, dass die Gesetzgeber Maßnahmen verlängert hat, um die Krise abzufedern. Zusätzlich stockt die Ampel-Regierung einige Hilfen der Vorgängerregierung auf. Darunter fallen neben der Homeoffice-Pauschale und Fristverlängerungen auch Investitionshilfen für Unternehmen.
Homeofficepauschale: 5 Euro pro Tag auch für 2022
Auch für dieses Jahr dürfen Arbeitnehmer:innen eine Pauschale für Heimarbeit geltend machen. Pro Tag Arbeit von zu Hause aus können fünf Euro in der Steuererklärung angesetzt werden. Der Maximalwert beträgt 600 Euro im Jahr. Die Summe zählt zu den Werbungskosten, die ohnehin bei 1.000 Euro pro Jahr betragen. Also profitieren nur diejenigen, die über diese Zahl hinauskommen. Der Nachrichtensender NTV erfuhr aus Koalitionskreisen, dass eine Regelung auf Dauer diskutiert wird. Zunächst gilt sie aber nur für dieses Jahr.
Für Unternehmen: Degressive Abschreibung und Verlustverrechnung
Für sogenannte bewegliche Wirtschaftsgüter gilt weiterhin die degressive Abschreibung. Das führt zu größeren Abschreibungssummen, die im Laufe der Jahre dafür dann wieder sinken. Diese Form der Investitionsförderung soll nun noch ein weiteres Jahr weiterlaufen. Die erweiterte Verlustrechnung wird ebenfalls bis Ende 2023 verlängert. Darüber können Unternehmen gegenwärtige Verluste mit den Gewinnen aus den beiden Vorjahren verrechnen und so zum Beispiel ihre Vorauszahlungen senken. Außerdem sollen sie weiterhin zu viel bezahlte Steuern schneller zurückerstattet bekommen.
Koalition stellt Corona-Boni steuerfrei
Viele medizinische Mitarbeiter:innen und Pflegekräfte erhalten spezielle Corona-Zulagen von ihren Arbeitgebern. Diese Zahlungen befreit der Gesetzgeber nun bis zu einer Höhe von 4.500 Euro von der Steuer. Das Ziel ist, dass den Beschäftigten möglichst viel von den Boni bleibt. Neben Krankenhaus- und Pflegeheim-Mitarbeiter:innen betrifft die Regelung auch Beschäftigte in Arztpraxen, Rehaeinrichtungen und Rettungsdiensten.