Die Corona-Pandemie hält die Welt weiter in Atem, besonders die Omikron-Variante führt zu rasant steigenden Infektionszahlen. In Deutschland sollen ab Ende März 2022 neue Corona-Regeln gelten. Hier findest du eine Übersicht einiger aktueller Corona-Regeln.
Quarantäne
Wer muss aktuell nach Kontakt mit einem Corona-Infizierten in Quarantäne?
Geboosterte, also dreifach gegen das Corona-Virus geimpfte, Kontaktpersonen von auf Corona positiv Getesteten müssen nicht mehr in Quarantäne, sie müssen sich nicht mehr isolieren. Auch wer frisch geimpft oder genesen ist, also bei dem die vollständige Impfung oder Genesung nicht länger als drei Monate her ist, muss nicht in Quarantäne. Auch geimpfte Genesene, also Geimpfte, die nach einer Corona-Infektion genesen sind, müssen nicht in Isolation. Zudem gelten für alle kürzere Quarantänezeiten.
Wie lang sind die aktuellen Quarantänezeiten?
Die Quarantäne ist nach zehn Tagen automatisch beendet. Vorher besteht die Möglichkeit zum „Freitesten“.
Wann kann ich mich „freitesten“?
Nach sieben Tagen können sowohl Kontaktpersonen, die in Quarantäne mussten, als auch Infizierte sich mit einem PCR- oder Schnelltest „freitesten“. Vorher muss die Person jedoch mindestens zwei Tage frei von Symptomen sein. Der Schnelltest muss mit offiziellem Nachweis erfolgen, ein selbst durchgeführter Test zu Hause zählt also nicht. Wer allerdings in der Pflege, in Krankenhäusern oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe tätig ist, kann nach sieben Tagen nur durch einen PCR-Test „freigetestet“ werden, außerdem muss der Getestete 48 Stunden frei von Symptomen sein. Kinder können die Quarantäne nach fünf Tagen durch einen PCR-Test oder offiziellen Schnelltest beenden.
Arbeit
Muss mein Arbeitgeber mich ins Homeoffice schicken?
Es gilt eine Homeoffice-Pflicht – allerdings nur noch bis zum 20. März. Dann soll sie offiziell enden. Der Arbeitgeber ist dann nicht mehr verpflichtet, die Arbeit von zu Hause aus zu ermöglichen, sofern es der Beruf zulässt. Allerdings können Arbeitgeber trotzdem weiterhin die Arbeit im Homeoffice anbieten.
Muss ich im Homeoffice arbeiten, wenn mein Arbeitgeber es anbietet?
Arbeitnehmer:innen sind nicht gezwungen ins Homeoffice zu gehen, sie können Gründe haben, es nicht zu tun. Gründe gegen die Arbeit im Homeoffice können beispielsweise technische Probleme sein. Falls für Angestellte die Arbeit im Homeoffice aus persönlichen Gründen nicht möglich ist, sollten sie mit ihrem Arbeitgeber darüber sprechen.
Meine Arbeit ist im Homeoffice nicht möglich, gilt eine Testpflicht am Arbeitsplatz?
Für alle, die im Büro oder an einer anderen Arbeitsstätte außerhalb ihrer Wohnung arbeiten, gilt noch bis zum 20. März 2022 die 3G-Reglung: geimpft, genesen oder getestet muss jede:r sein. Für diejenigen, die nicht geimpft oder genesen sind und sich somit testen lassen müssen, gilt Folgendes: Das Testergebnis muss digital oder schriftlich vorgelegt werden, nur der Selbsttests reicht nicht aus. Arbeitnehmer:innen können sich außerdem vor Ort unter Aufsicht testen. Für alle gilt: Die Kontrolle der Einhaltung der 3G-Regeln muss täglich erfolgen. Außerdem müssen Arbeitgeber:innen denjenigen Arbeitnehmer:innen, die nicht im Homeoffice sind, mindestens zweimal wöchentlich kostenlose Tests anbieten.
Ich bin positiv auf Corona getestet, habe aber keine Symptome und bin im Homeoffice – darf ich arbeiten?
Im Homeoffice ja, wer symptomfrei ist, muss das sogar. Anders sieht es aus, wenn die Arbeit nicht von zu Hause aus verrichtet werden kann. Die Quarantänereglung darf für die Arbeit nicht gebrochen werden.
Ich bin positiv auf Corona getestet, habe keine Symptome und keine Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten. Bekomme ich trotzdem Lohn?
Wenn der Arbeit im Homeoffice nicht nachgegangen werden kann und gleichzeitig eine Quarantäne-Anordnung vorliegt, muss sich der beziehungsweise die Arbeitnehmer:in arbeitsunfähig melden.
Muss ich meinem Chef sagen, wenn ich Corona habe?
Generell müssen Arbeitnehmer:innen ihren Krankheitsgrund nicht angeben. Jedoch ist das Corona-Virus meldepflichtig, sprich: Das zuständige Gesundheitsamt muss beispielsweise durch ihren Arzt oder die PCR-Teststelle informiert werden. Über das Amt laufen dann die entsprechenden Maßnahmen zur Viruseindämmung, die auch den Arbeitsplatz betreffen können.
Sind Krankschreibungen per Telefon noch möglich?
Ja, das gilt für „leichte Atemwerkserkrankungen“. Wer davon betroffen ist, kann telefonisch bis zu sieben Tage lang krankgeschrieben werden. Diese Reglung wurde Mitte März 2022 erstmal bis Ende Mai 2022 verlängert.
Wie viele Kinderkrankentage gibt es 2022?
In diesem Jahr stehen pro Elternteil 30 Kinderkrankentage zur Verfügung, Alleinerziehenden stehen maximal 60 Tage pro Kind zu. Bei mehreren Kindern sind es pro Elternteil maximal 65 Tage, Alleinerziehende bekommen dann maximal 130 Kinderkrankentage. Gesetzlich Versicherte haben in der Zeit Anspruch auf bis zu 90 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes.
Gelten die Kinderkrankentage nur bei einer Krankheit meines Kindes?
Nein, sie sind während der Corona-Pandemie auch in dem Fall gültig, dass beispielsweise die Kita oder Schule Corona-bedingt nur eingeschränkt geöffnet oder ganz geschlossen ist. Auch bei ausgesetzter Präsenzpflicht oder verlängerten Ferien ist der Anspruch gültig.
Ich muss über die Krankentage hinaus mein Kind Corona-bedingt zu Hause betreuen. Habe ich dann noch Anspruch auf Entschädigung?
Wenn Kitas und Schulen geschlossen sind, die Ferien verlängert werden, die Präsenzpflicht ausgesetzt ist oder eine behördliche Empfehlung vorhanden ist, vom Kita- oder Schulbesuch abzusehen, und Kinder demzufolge zu Hause betreut werden müssen, haben Eltern Anspruch auf Entschädigung. Das Kind darf jedoch das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und es darf keine zumutbare andere Betreuungslösung geben, damit der Anspruch geltend gemacht werden kann.
Ausnahmen gelten für Eltern, deren Kind(er) behindert oder hilfebedürftig sind. Diese Ausnahme beträgt maximal 67 Prozent des Verdienstausfalls, monatlich dürfen es aber maximal 2016 Euro sein. Pro Elternteil gilt der Anspruch für insgesamt zehn Wochen, bei Alleinerziehenden sind es 20 Wochen. Ob sie über einen Zeitraum verteilt oder am Stück genommen wurden, ist dabei unerheblich. Der Anspruch besteht sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige, unabhängig von der Versicherungsform.
Freizeit und Allgemeines
Mit wie vielen Personen kann ich mich aktuell gleichzeitig treffen?
Eine geimpfte Person darf sich mit beliebig vielen Personen gleichzeitig treffen – sofern alle geimpft und/oder genesen sind. Ungeimpfte dürfen nur Personen des eigenen Haushalts sowie maximal zwei Personen eines anderen Haushalts gleichzeitig treffen. Kinder im Alter von einschließlich 14 Jahren zählen dabei nicht mit. Diese Reglungen gelten derzeit noch bis zum 19. März 2022.
Welche Corona-Regeln gelten in öffentlichen Verkehrsmitteln?
In öffentlichen Verkehrsmitteln – sowohl bei lokalen Angeboten, als auch im Regional- und Fernverkehr – gilt eine Maskenpflicht sowie 3G. Das bedeutet: Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, darf mit Bus und Bahn fahren. Für Getestete gilt, wie immer bei einer Testpflicht, dass der amtliche Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein darf und natürlich negativ sein muss.
Welche Corona-Reglungen gelten für Restaurants, Bars und Cafés?
Aktuell gilt in Innenräumen 3G, das heißt: Geimpfte, Genesene und Getestet können in Restaurants gehen. Wer weder geimpft noch genesen ist, braucht einen gültigen, also negativen, Schnelltest.
Welche Reglungen gelten für Kultur- und Freizeiteinrichtungen, wie beispielsweise Kinos oder Zoos?
Wer ins Kino, Theater, den Zoo oder etwas Vergleichbares will, muss geimpft, genesen oder getestet sein. Es gilt 3G.
Und wie ist es mit Diskos und Clubs?
Seit dem 4. März 2022 haben Clubs und Diskotheken wieder geöffnet. Wer feiern gehen will, für den gilt 2G-Plus. Geimpfte und Genesene benötigen also zusätzlich einen gültigen, sprich negativen und tagesaktuellen Schnelltest. Geboosterte benötigen keinen weiteren Test. Die Reglungen zur Auslastung und zur Maskenpflicht können je nach Bundesland unterschiedlich sein.
Kann ich wie gewohnt einkaufen gehen?
Schon seit Februar 2022 gilt im Einzelhandel nur noch eine Maskenpflicht. Jede:r, außer Personen in Quarantäne, können einkaufen gehen.
Generell sind diese Regelungen als Grundlage für die Bundesrepublik anzusehen, in den jeweiligen Bundesländern können weitere Regelungen hinzukommen. Informationen zu den gültigen Regeln gibt es jeweils direkt auf den Websites der Bundesländer.
Hinweis:
Die Corona-Pandemie, mit Sorge vor Ansteckung und weniger sozialem Kontakt, kann sich auch auf die Psyche auswirken. Die Telefonseelsorge ist jeden Tag durchgehend erreichbar – unter den Rufnummern 0800-1110111 und 0800-1110222.
Stand: 18. März 2022 – Der Artikel wurde zuletzt am 18. März 2022 überarbeitet und ergänzt.
HomeOfficePflicht klingt so hart. Die meisten MAs wollen weiterhin frei entscheiden von wo sie arbeiten.
HomeOffice Offensive
die oben widergegebene 3G-am-Arbeitsplatz-Regelungen unter „Meine Arbeit ist im Homeoffice nicht möglich, gilt eine Testpflicht am Arbeitsplatz?“ sind so ab Sonntag nicht mehr gültig bzw. sogar verboten (z.B. Verlangen von Nachweisen, Testpflicht etc.) – das gilt nur noch heute und morgen – sowas sollte eigentlich heute nicht mehr als „aktuell“ veröffentlicht werden (auch wenn es spitzfindig eben noch 2 Tage gilt) – schreibt lieber darüber, was ab Sonntag gelten wird
Arsch mit schönen Ohren