Illegale Weihnachtsgeschenke: Diese smarten Gadgets solltest du lieber nicht kaufen
Weihnachten nähert sich, und damit wächst auch die Begeisterung für die immer vielfältiger werdenden smarten Gadgets. Doch Vorsicht ist geboten: Was auf den ersten Blick als innovatives und harmloses Geschenk erscheint, kann euch und die Beschenkten in unerwartete Schwierigkeiten bringen.
Die Bundesnetzagentur warnt ausdrücklich vor dem Kauf bestimmter smarter Weihnachtsgeschenke, da sie in Deutschland unter Umständen illegal sein können. Laut der Website der Bundesnetzagentur ist nicht nur der Verkauf, sondern auch der bloße Besitz sowie die Einfuhr solcher Geräte nach Deutschland gemäß § 8 Abs. 1 des Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) verboten.
Zu den potenziell verbotenen Produkten zählen Geräte wie Smartwatches, Staubsaugerroboter, Wecker oder Spielzeugautos. Beim Geschenkekauf gilt daher: Lieber einmal mehr informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Smarte Gadgets, die sich als potenzielle Spionagegeräte eignen – sei es absichtlich oder unbeabsichtigt –, gelten in Deutschland als verboten. Ein solches Szenario liegt vor, wenn die Geräte mit einer Kamera und/oder einem Mikrofon ausgestattet sind, die in der Lage sind, Audio- und Videoaufnahmen unbemerkt durchzuführen und diese Daten kabellos an andere Geräte zu übertragen.
Eine Kamera oder ein Mikrofon an einem Gadget an sich stellt noch kein Problem dar. Bedenklich wird es jedoch, wenn es für Umstehende nicht erkennbar ist, wann ihre Umgebung aufgenommen wird.
Laut der neuen Warnung der Bundesnetzagentur müssen Personen in der Umgebung des Geräts durch akustische oder optische Signale darüber informiert werden, wenn eine Aufnahme stattfindet, um eine Ausnahmesituation zu signalisieren.
Zudem muss das Gerät so konzipiert sein, dass niemand heimlich auf die Kamera und das Mikrofon zugreifen kann. Diese Richtlinien dienen dem Schutz der Privatsphäre und sollen verhindern, dass smarte Gadgets unbemerkt als Überwachungswerkzeuge eingesetzt werden.
Vernetzte Geräte können die Privatsphäre gefährden
„Vernetzte Geräte, die sich zum Spionieren eignen und unsere Privatsphäre gefährden, sind verboten. Sie erleichtern zwar unser Leben, doch dürfen sie nicht unsere Privatsphäre gefährden. Insbesondere im Kinderzimmer haben solche Geräte nichts verloren“, erklärt Klaus Müller, der Präsident der Bundesnetzagentur.
Um nicht unabsichtlich ein in Deutschland verbotenes Produkt zu verschenken, ist es wichtig, sich vor dem Kauf gründlich über die Funktionsweise der Produkte zu informieren. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, sowohl die Produktbeschreibung genau zu prüfen als auch die Datenschutzbestimmungen der zugehörigen Apps zu durchleuchten.
Illegale Schuhe! Mit diesen Schuhen könntet Ihr euch Strafbar machen
Schuhe mit Klettverschluss sind beliebt vor allem bei Kids. Wer aber Schuhe mit Schnürsenkeln trägt, könnte sich jetzt aber strafbar machen. Benutzt man den Schnürsenkel wie konzipiert, droht euch in der Regel nichts. Solltet ihr aber den Schnürsenkel von eurem Schuh entfernen und damit einen Mitmenchen erdrosseln droht euch eine Langjährige Gefängnisstrafe!
Genauso informativ wie euer Beitrag …
Schreibe ja selten mal etwas aber heute melde ich mich dann doch mal zu Wort:
Der Text ist einfach nur sehr platt, wirklich sehr allgemein und absolut nichtssagend gehalten. Sieht eher nach schnell und schlecht geprompteten KI-Content aus, um z.B. einen Liefertermin aus dem Redaktionsplan einzuhalten.
Der Hook zu Beginn ist wirklich gut, Aufmerksamkeit und Interesse sind da, man klickt drauf aber der Rest ist definitiv nicht lesenswert. Weder vom Inhalt noch vom Aufbau des Artikels…Es ist wirklich ein Artikel der absolut nichts aussagt…
Eine Seite wie t3n muss natürlich Content liefern, keine Frage, aber bitte wie gewohnt guten, den man gerne liest und als Leser auch einen Nutzen davon hat und nicht so eine Zeitverschwendung.
Unverständnis/Verärgerung ist natürlich auch eine Emotion, wie sie am Ende eines Artikels provoziert werden soll aber für Leser bei t3n eventuell nicht die allerbeste Wahl.
Ich hoffe der Artikel ist nicht Teil eines 1-3-9 Prinzips o.ä., damit nicht noch weitere davon auftauchen.