Privatsphäre von Kindern verletzt: Instagram fasst 405-Millionen-Strafe nach DSGVO ab

Im Sommer 2021 musste Amazon in Luxemburg wegen Verstößen gegen die DSGVO 746 Millionen Euro zahlen. Soviel ist es für Instagram jetzt nicht. Die von den irischen Datenschützer:innen geforderten 405 Millionen Euro von Meta-Tochter Instagram sind aber die zweithöchste jemals im Rahmen der DSGVO zu zahlende Strafe.
Für den Meta-Konzern, zu dem neben Instagram etwa auch Whatsapp und Facebook gehören, ist es derweil schon die dritte von der irischen Datenschutzkommission (DPC) verhängte DSGVO-Strafe.
Vor ziemlich genau einem Jahr bekam Whatsapp eine Rechnung über 225 Millionen Euro präsentiert. Facebook kam mit einer Strafe in der Höhe von 17 Millionen Euro davon.
Im Fall von Instagram geht es um die Verletzung der Privatsphäre von Kindern. Unter anderem soll Instagram die E-Mail-Adressen und Telefonnummern junger Nutzer:innen zugänglich gemacht haben.
Während sich die DPC bisher nicht zu dem Urteil geäußert hat, erklärte Meta, dass man die beanstandeten Einstellungen schon vor über einem Jahr geändert habe. Außerdem habe der Konzern seitdem viele Funktionen eingeführt, um Teenager zu schützen und ihre Informationen privat zu halten.
„Jede:r unter 18 hat das Konto automatisch auf privat eingestellt, wenn er oder sie Instagram beitritt. Nur Personen, die die jungen Nutzer:innen kennen, können sehen, was sie posten. Erwachsene können Teenagern, die ihnen nicht folgen, keine Nachrichten senden“, hieß es vonseiten Metas.
Für Meta ist das Thema DSGVO-Verstöße damit aber noch lange nicht beendet. Denn die DPC hat laut Politico derzeit noch mindestens sechs weitere Untersuchungen gegen den Konzern von Mark Zuckerberg in der Pipeline.
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team