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iOS 17.5: Apples nächstes Update öffnet das iPhone noch weiter

Apple hat die zweite Betaversion von iOS 17.5 für Entwickler:innen veröffentlicht. Mit dem Update kommt unter anderem die Möglichkeit, Apps direkt von Websites zu installieren. Die Anforderungen an App-Anbieter:innen haben es abermals in sich.

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Mit iOS 17.5 können Apps direkt von Websites installiert werden. Die Auflagen für Entwickler:innen sind aber hoch. (Foto: t3n)

Die Öffnung des iPhones mit dem Release von iOS 17.4, mit dem Apps nicht mehr nur über Apples eigenen App-Store, sondern auch über alternative Marktplätze installiert werden können, ging der EU nicht weit genug. Auch das Sideloading, also die Installation einzelner Apps direkt von Websites, muss Apple auf iPhones anbieten.

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Mit dem anstehenden Update auf iOS 17.5 kommt Apple dieser Forderung nach. Die Anforderungen an die Anbieter, die diese Option nutzen wollen, sind wie bei den App-Marktplätzen enorm hoch und sollen wohl sicherstellen, dass mit dieser Art der App-Installation kein Schindluder getrieben wird – und auch, dass Apple die Kontrolle über die eigene Plattform behält.

Sideloading von Apps: Hohe Anforderungen an Entwickler:innen

Wie Apple auf einer eigens für Entwickler:innen eingerichteten Website erläutert, wird nicht jede beliebige Person die Installation von Apps direkt von Websites aus anbieten können.

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Interessierte Entwickler:innen müssen dem Konzern zufolge bestimmte Kriterien erfüllen, die sich weitgehend mit jenen decken, die auch bei den alternativen App-Stores gelten. So müssen Anbieter:innen zum einen schon „mindestens zwei Jahre lang ununterbrochen Mitglied des Apple-Entwicklerprogramms“ sein und im Vorjahr eine App mit mehr als einer Million Erstinstallationen auf iOS allein in der Europäischen Union gehabt haben.

Diese Voraussetzung gilt zwar auch für alternative App-Stores, allerdings bietet Apple Anbietern von Marktplätzen die Hinterlegung eines „Letter of Credit“ in Höhe von einer Million Euro an. Diese Option ist derzeit nicht in Apples Dokument zur Installation von Apps auf Websites enthalten.

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iOS 17.5: Apple stellt Entwickler:innen API bereit

Zu den weiteren Anforderungen an Entwickler:innen gehört ferner, dass sie sich den Beglaubigungsverfahren („Notarisierung“) von Apple unterziehen und transparente Richtlinien zur Datenerfassung veröffentlichen. Das ist auch für den Betrieb von Apps auf App-Marktplätzen erforderlich.

Sofern die Entwickler:innen alle Anforderungen erfüllen, stellt Apple eine Schnittstelle (API) zur Verfügung, die es ermöglicht, Apps direkt über Websites zum Download anzubieten. Apps, die auf diese Weise heruntergeladen werden, können laut Apple gesichert, wiederhergestellt und aktualisiert werden. Für interessierte Entwickler:innen steht ein entsprechendes Support-Dokument zur Verfügung.

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Aus dem Dokument geht jedoch nicht hervor, ob die so installierten Apps automatische Updates erhalten oder ob die Nutzer:innen sie jedes Mal manuell aktualisieren müssen.

Installation von iOS-Apps über Websites: Nutzer:innen müssen Entwickler:innen einmalig Erlaubnis erteilen

Wenn ein:e Nutzer:in zum ersten Mal eine App von einer Website herunterlädt, wird er oder sie mit einer Reihe von Bildschirmen konfrontiert, die erklären, was es bedeutet, dem:der Entwickler:in die Möglichkeit zu geben, Apps von der Website zu installieren, so 9 to 5 Mac.

Nachdem Nutzer:innen sich per Face-ID authentifiziert haben, um dem oder der Entwickler:in die Erlaubnis zur Installation von Apps zu erteilen, durchlaufen Nutzer:innen einen dreistufigen Installationsprozess für die App selbst. So sieht Apples Notarisierungssystem vor, dass Nutzer:innen klare Informationen über die App und ihre Funktionsweise angezeigt bekommen. Dazu gehören unter anderem der Name der App, der Name des Entwicklernden, die Beschreibung der App, Screenshots und die Altersfreigabe des Systems.

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Überdies müssen Nutzer:innen jedem oder jeder Entwickler:in nur einmal die Erlaubnis erteilen, Apps zu installieren. Das bedeutet am Beispiel von Meta – sofern das Unternehmen künftig Web-Distribution unterstützen sollte: Wenn ein:e Nutzer:in zum ersten Mal eine App von Meta herunterlädt, wird er beziehungsweise sie aufgefordert, Meta die Möglichkeit zu geben, Apps auf dem Gerät zu installieren. In Zukunft muss der:die Nutzer:in dann nur noch die Installation jeder App selbst genehmigen.

Keine Provision an Apple, aber irgendwie doch

Entwickler:innen, die diesen neuen Vertriebsweg nutzen, können mit ihren Apps im Grunde jeden App-Store umgehen und müssen letztlich auch keine sonst übliche Provision an Apple zahlen. Allerdings unterliegen sie der so genannten „Core Technology Fee“ (CTF) on Apple.

Diese Gebühr in Höhe von 50 Cent pro Nutzer:in und Installation fällt dann an, wenn eine App mehr als eine Million Installationen pro Jahr erreicht. Die Core Technology Fee fällt selbst für Apps an, die von Entwickler:innen kostenlos bereitgestellt werden. Sprich: Kostenlose Apps, die millionenfach heruntergeladen werden, können Entwickler:innen in den Ruin treiben. Ob die Core Technology Fee von Apple überhaupt rechtmäßig ist, wird derzeit von der EU geprüft. Zurzeit gewährt Apple die Befreiung von der CTF für Gemeinnützige Organisationen, akkreditierte Bildungseinrichtungen oder staatliche Stellen mit Sitz in der EU.

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iOS 17.5 steht derzeit zunächst als Betaversion für Entwickler:innen bereit. Die finale Version wird voraussichtlich im Laufe des Mai veröffentlicht. Die weiteren Neuerungen des Updates sind recht überschaubar und enthalten unter anderem kleinere Designänderungen. Außerdem bringt iOS 17.5 die zusammen mit Google entwickelte Anti-Stalking-Funktion für Zubehör wie Airtags.

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