Irische Datenschutzbehörde prüft Tinders Umgang mit Nutzerdaten
Die irische Datenschutzbehörde ermittelt wegen möglicher Verstöße gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegen Tinder. Sie prüft, ob Tinder eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sensibler Nutzerdaten hat und ob dieser Prozess transparent genug ist, wie die Behörde am Dienstag mitteilte.
Reaktion auf Beschwerden
Seit dem Inkrafftreten der DGSVO habe die irische Datenschutzkommission zahlreiche Beschwerden über Tinder untersucht. Dabei gehe es nicht nur um irische Nutzer, sondern es habe Beschwerden aus diversen europäischen Ländern gegeben.
Tinders Transparenz bezüglich der Datenverarbeitung ist demnach problematisch. Auch sei fraglich, ob Tinder seine datenschutzrechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Anträge der betroffenen Personen eingehalten habe. Nutzer haben laut DSGVO etwa ein Recht darauf, dass ihre Daten gelöscht werden. Außerdem können sie eine Kopie der über sie gespeicherten Daten anfragen.
Tinder verteidigt sich
„Transparenz und der Schutz der Daten unserer Nutzer ist von größter Bedeutung für uns“, heißt es in einem Statement der Match-Group, dem Konzern hinder der Dating-App, das Techcrunch vorliegt. Das Unternehmen werde mit der Datenschutzkommission kooperieren und sich weiterhin an die DSGVO und alle geltenden Gesetze halten.
Rechtsgrundlage auf dem Prüfstand
Die irische Datenschutzbehörde untersucht jetzt, ob Tinder eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten hat. Im Januar hatte die Organisation Norwegian Consumer Council einen Report über die Datenverarbeitung bei Dating-Apps veröffentlicht und dabei infrage gestellt, ob diese Dienste die DSGVO-konform sind.
Hohe Geldstrafe möglich
Laut Artikel 9 der DSGVO dürfen Unternehmen in Europa ohne eine explizite Einwilligung der Nutzer keine Daten über ihre sexuelle Orientierung und ihr Sexualleben sammeln und vor allem nicht an Werbepartner verkaufen.
Für einen Verstoß gegen die DSGVO ist eine Geldstrafe von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes oder bis zu 20 Millionen Euro möglich. Erst kürzlich hat die französische Datenschutzbehörde Google wegen DSGVO-Verstößen zu einer Rekordstrafe von 50 Millionen Euro verurteilt.
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