Schriftliche Briefform – das ist in aller Regel derzeit die Voraussetzung, wenn Menschen in Deutschland ihren Job oder ihre Wohnung kündigen wollen. Bundesjustizminister Marco Buschmann will das ändern. Zumindest im privaten Rechtsverkehr könnte künftig die elektronische Form ausreichen.
Geht bald: Per Whatsapp den Job kündigen
Ein Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz für eine entsprechende Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs sei zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung verschickt worden. Der Vorschlag, der Teil des geplanten Bürokratieentlastungsgesetzes ist, liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Darin heißt es unter anderem: „Die elektronische Form wird künftig als Regelform ausgestaltet und an die Stelle der Schriftform treten, wenn nicht die Schriftform durch europäische oder internationale Regelungen zwingend vorgegeben ist“.
Plan: Elektronische Form vor Schriftform
Ziel ist es, die Schriftform nur noch als Ersatzform für die elektronische Form beizubehalten. Noch ist etwa für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses die Schriftform vorgeschrieben. Dies soll nach dem Vorschlag Buschmanns künftig umgekehrt sein.
Konkret steht in dem Papier: „Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der elektronischen Form“. Die elektronische Form solle auch bei Gewerbemiet- und Pachtverträgen zur Regel werden, die Schriftform dann zur Ausnahme.
Kündigung per Foto des Schreibens
Eine Kündigung könnte dann etwa per E-Mail oder Messenger – wie Whatsapp – verschickt werden. Bei Mietverträgen soll für die Wirksamkeit der Kündigung ausreichend sein, rechtzeitig eine Kopie des Schreibens – auch per Smartphone-Foto – per Whatsapp oder E-Mail zu verschicken.
Allerdings, so die Einschränkung, gelte das insbesondere für den Nachweis der rechtzeitigen Kündigung. Vermieter:innen können im Nachgang noch das Originalschreiben verlangen, das dann per Post gesendet werden müsste.
Kündigungsbutton bei Online-Verträgen
Schon jetzt muss eine Online-Kündigung über einen entsprechenden Button ermöglicht werden, wenn Verträge online abgeschlossen werden. Bisher scheint das aber eher mäßig gut zu funktionieren, wie ein hohe Zahl an Abmahnungen seitens der Verbraucherzentralen zeigt.