Anzeige
Anzeige
News

Jobinterview-Taktik: Warum ein Ex-Recruiter Lügen empfiehlt – und welche Risiken du kennen solltest

In einem Tiktok-Video erklärt der Recruiting-Experte Joel Lalgee, bei welchen Fragen Jobinteressierte im Vorstellungsgespräch auf keinen Fall die Wahrheit sagen sollten. Das ist allerdings nicht immer eine gute Idee.

Von Senta Gekeler
3 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

Im Job-Interview immer die Wahrheit sagen? Ein ehemaliger Recruiter spricht sich dagegen aus. Nicht immer ist das eine gute Idee. (Foto: Baranq/Shutterstock)

Es gibt Fragen, die dürfen Hiring-Manager im Bewerbungsgespräch nicht stellen – in Deutschland betrifft das zum Beispiel Auskünfte zu Schwangerschaft oder Gesundheitszustand. Andere Fragen dagegen sind durchaus berechtigt und trotzdem tun sich Bewerberinnen und Bewerber einen Gefallen, wenn sie flunkern. Wann das der Fall ist und welche Antwort sinnvoll sind, verrät Joel Lalgee in einem kürzlich veröffentlichen Video auf der Social-Media-Plattform Tiktok. Unter dem Namen TheRealistRecruiter gibt der 36-jährige, der selbst viele Jahre als Recruiter gearbeitet hat, Tipps zu den Themen Arbeitsmarkt und Jobsuche.

Anzeige
Anzeige

Motivation, Zukunftspläne und frühere Arbeitgeber

„Alle wissen, dass ihr Geld verdienen wollt“, räumt Lalgee gleich am Anfang des Videos ein. Das sollten Jobsuchende aber auf keinen Fall so sagen. Wer im Bewerbungsgespräche gefragt wird, warum er oder sie in der Firma arbeiten möchte, sei es besser, zu betonen, dass man die Kultur und Mission des Unternehmens toll finde oder einen die Projekte interessieren. Daraus würden Recruiting-Verantwortliche schließen, dass man engagiert arbeiten wird. Personen, die hier das hohe Gehalt nennen, erwecken möglicherweise den Eindruck, dass sie Job-Hopping für mehr Geld betreiben und bald wieder weg sind

Ähnlich argumentiert Lalgee bezüglich der Frage nach Zukunftsplänen: Auch hier sollten Bewerberinnen und Bewerber immer sagen, dass sie sich in fünf oder zehn Jahren immer noch im angestrebten Unternehmen sehen – ganz egal, ob sie eigentlich planen, eine Familie zu gründen oder nochmal zu studieren. Davon müsse der potenzielle Arbeitgeber nichts wissen.

Anzeige
Anzeige

Etwas knifflig wird es, wenn Hiring Manager von der Person im Interview wissen wollen, warum sie ihren letzten Job verlassen hat beziehungsweise warum sie wechseln möchte. Kandidatinnen und Kandidaten, die hier anfangen, über ihren Arbeitgeber herzuziehen, seien für Recruiting-Verantwortliche eine „Red Flag“: „Sie werden davon ausgehen, dass du das Problem warst“, erklärt Lalgee. Besser sei es demnach, zu sagen, dass man nach einer neuen Herausforderung suche und positiv vom aktuellen oder letzten Job zu sprechen, selbst wenn in Realität das Gegenteil der Fall ist oder war. Wer das partout nicht wolle, könne sagen, dass es nicht so gut gepasst habe und das angestrebte Unternehmen besser zu den eigenen Zielen und Werten passe, erläutert Lalgee seinen Punkt gegenüber Business Insider.

Die Frage nach Gehalt

Sehr eindeutig ist Lalgees Tipps zu der Frage, ob man sich gerade auch bei anderen Unternehmen bewirbt: Hier sollte die Antwort immer „Ja“ lauten. Sonst schwäche man die eigenen Verhandlungsposition. Diese ist vor allem wichtig, wenn es um das künftige Gehalt geht. Hierfür ist etwas Recherche vor dem Bewerbungsgespräch erforderlich – vor allem, falls Recruiting-Verantwortliche das Gehalt aus dem letzten oder aktuellen Job erfragen wollen. „Recruiter sollten diese Frage nicht stellen“, sagt Lalgee. Deshalb sollten Kandidatinnen und Kandidaten sie auch nicht beantworten. Er empfiehlt, stattdessen nach dem Budget zu fragen. Alternativ könne man eine marktübliche Gehaltsspanne für den angestrebten Job nennen. Und diese sollte sorgfältig recherchiert sein.

Anzeige
Anzeige

Wann Lügen erlaubt sind

Lalgees Tipps beziehen sich hauptsächlich auf den US-amerikanischen Raum. Betrachtet man die Rechtslage in Deutschland, kann es zumindest in der Theorie zu einer späteren Anfechtung des Arbeitsvertrags kommen, wenn ein Kandidat oder eine Kandidatin bezüglich des letzten Gehalts gelogen hat – so berichtet es das Handelsblatt. Wer die anderen in Lalgees Video erwähnten Fragen unehrlich beantwortet, muss weder in den USA noch in Deutschland rechtliche Konsequenzen fürchten; schon allein, weil es im Nachhinein kaum nachweisbar ist, wie zum Beispiel die tatsächlichen Zukunftspläne aussehen oder die eigentliche Meinung über die letzte Führungskraft lautet.

Offiziell erlaubt sind Lügen im Bewerbungsgespräch in Deutschland übrigens bei allen Fragen, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verletzen und damit nicht zulässig sind. Dazu gehören vor allem Nachfragen zu Herkunft, Familienstand, Schwangerschaft, Krankheit, Behinderung, Religion und Alter.

Anzeige
Anzeige

Vorstellungsgespräch: 13 witzige Tweets zu dummen Fragen

Vorstellungsgespräch: 13 witzige Tweets zu dummen Fragen Quelle: shutterstock

Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare

Community-Richtlinien

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige