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Kabinett beschließt Urheberrechtsreform – Regeln im Netz

Mit dem Smartphone etwas auf Youtube oder Facebook hochladen – das ist für viele Deutsche zum Alltag geworden. Für urheberrechtlich geschützte Inhalte soll es künftig klarere Regeln geben, wer bei Verstößen verantwortlich ist.

2 Min.
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(Foto: Shutterstock)

Die Bundesregierung will das Urheberrecht mit der größten Reform seit zwei Jahrzehnten an die digitale Welt mit Internetplattformen anpassen. Das schwarz-rote Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte. Nun müssen sich Bundestag und Bundesrat damit befassen. Bis Juni muss Deutschland bereits verabschiedete entsprechende EU-Richtlinien in nationales Recht übertragen haben.

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Die Reform soll das rechtliche Verhältnis zwischen Urhebern, Internet-Plattformen und Nutzern festlegen, etwa beim Hochladen von urheberrechtlich geschützten Fotos, Artikelteilen oder Videoausschnitten. Es soll auch um neue Regeln gehen, wie Urheber an der Wertschöpfung von Plattformen beteiligt werden.

Entwurf wird kritisch gesehen

Das Vorhaben ist bei Vertretern vieler Seiten in Einzelpunkten umstritten, Medien- und Musikbranche etwa sahen Schlupflöcher. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte nach dem Beschluss: „Unser Entwurf sieht einen fairen Interessenausgleich vor, von dem Kreative, Rechteverwerter und Nutzer gleichermaßen profitieren werden.“ Die Bundesregierung hatte mehrmals einen Beschluss im Kabinett verschoben, das hatte zu Unmut bei den betroffenen Branchen geführt.

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Im Kern des Gesetzespakets geht es um Regeln für das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten auf Internetplattformen. Das können zum Beispiel Songs von Künstlern, Filmausschnitte, Ausschnitte von Presseartikeln, Fotos oder Karikaturen sein.

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Der Bund versucht einen Spagat zwischen Interessen und Freiheiten von Usern und dem Schutz von Urhebern. Eckpunkte: Upload-Plattformen sollen künftig grundsätzlich für hochgeladene Inhalte urheberrechtlich verantwortlich sein. Aus der Haftung können sich Diensteanbieter zum Beispiel befreien, wenn sie Lizenzen für geschützte Werke abschließen. Lizenzmodelle gibt es auch bereits in der Praxis.

Ausschnitte bleiben nach wie vor erlaubt

Rechteinhaber sollen einer Plattform auch anzeigen können, wenn sie nicht wollen, dass ihre Werke hochgeladen werden. Dann muss der Anbieter diese Inhalte vor dem Hochladen herausfiltern. Der Nutzer wird über die Blockierung informiert. Auch das Instrument eines sogenannten roten Knopfes ist geplant. Demnach sollen Rechteinhaber einer Plattform anzeigen können, wenn unerlaubte Inhalte bereits hochgeladen worden sind. So sollen sie dann schnell wieder verschwinden können.

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Umstritten war im Vorfeld vor allem eine sogenannte Bagatellregelung, nach der das Hochladen von Ausschnitten von geschützten Texten, Videos oder Tonspuren erlaubt sein soll, um Nutzergewohnheiten entgegen zu kommen. Nach massiver Kritik aus der Kultur-, Medien- und Kreativbranche ist der Umfang im Gesetzentwurf eingekürzt worden: Es sind nun bis zu 15 Sekunden eines Filmwerkes oder Laufbildes, bis zu 15 Sekunden Tonspur, bis zu 160 Zeichen eines Textes und bis zu 125 Kilobyte je eines Lichtbildwerkes, Lichtbildes oder einer Grafik. dpa

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2 Kommentare
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Zero

Wie ist das dann mit Animation Memes auf Youtube, die zwischen 20 Sekunden und 1:30 Minuten dauern können? Sind deren Musikhinterlegung durch YouTubes Einigung mit der Gema abgedeckt?

Musik, die ich auf diese Weise entdecke und sonst (ohne die Bilder der Memes im Kopf) nie hören würde, höre ich dank der Memes aber rauf und runter über Apple Music.

Das ist nur eines von vielen Beispielen, warum solche Gesetze immer nur den bereits großen/bekannten Künstlern bzw. Urhebern mehr Geld in die Kassen spülen. Die Kleinen nehmen durch die Gesetze, die sie eigentlich schützen sollten, immer mehr Schaden.

Vollgas Richtung Vernichtung der Künstler-Vielfalt.

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zerophun

Sehe ich genauso ^^

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