
Amazon hat mal wieder Ärger mit den Kartellbehörden. Italienische Wettbewerbshüter haben jetzt eine Strafe von 1,13 Milliarden Euro gegen die Plattform verhängt. Sie prangern an, dass der Shoppingriese seine Marktmacht missbrauche und anderen Dienstleistern im Logistikbereich damit benachteiligt und geschadet habe. Es handele sich dabei um eine EU-Rechtsverletzung, erklärt die Kartellbehörde.
Konkret geht es dabei um das Fulfillment by Amazon (FBA), das es Händlern ermöglicht, über die Amazon-Plattform Waren nicht nur zu verkaufen, sondern auch gleich verschicken zu lassen. Die Wettbewerbs- und Marktbehörde erklärt, Amazon habe eine Reihe exklusiver Vorteile an das FBA-Programm genküpft, die Händler geradezu dazu zwingen würden, an dem Programm teilzunehmen im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit. So könne beispielsweise das beliebte Prime-Label, das den Verkauf an die loyalsten und kaufwilligsten Kund:innen vereinfache, nur von Händler:innen genutzt werden, die sich dem FBA-Programm und den damit verbundenen Konditionen unterwerfen.
Besonders lukrative Aktionen wie der Black-Friday-Sale oder der Prime Day mit seinen Spezialangeboten könnten nur von jenen Händler:innen mit FBA-Teilnahme in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Interessanterweise würden jenen FBA-Händlern nicht strengere, sondern weniger rigide Performance-Vorgaben gemacht, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss von der gesamten Amazon-Plattform führen kann.
FBA: Amazon darf nicht mit zweierlei Maß messen
Händler, die nicht Fulfillment by Amazon bieten, müssten, so die Vorgabe der italienischen Behörden, dieselben Voraussetzungen im Hinblick auf Sichtbarkeit der Angebote und Verkaufsmöglichkeiten bekommen – jeweils vorausgesetzt, dass sie die von Amazon gesetzten Standards erfüllen können. Ein Messen mit zweierlei Maß heißt es, sei nicht erlaubt. Nur so sei ein fairer Wettbewerb im Sinne der EU-weiten Richtlinien möglich. Darüber hinaus soll ein Treuhänder künftig das Unternehmen überwachen. Laut Reuters hat Amazon bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.
Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass Amazon mit den italienischen Kartellbehörden aneinander gerät. Erst vor wenigen Wochen hatten diese gegen Amazon und Apple ein Millionenbußgeld verhängt. Dabei ging es um möglicherweise getroffene Verkaufsabsprachen und unzulässige Exklusivverträge bezüglich Beats-Produkten. Amazon muss hier allerdings nur ein Drittel (68,7 Millionen Euro) der 200 Millionen Euro schweren Strafe zahlen, der Rest geht auf Apple.