Youtube-Fail: Moderation ändert Altersbeschränkung von Horror-Video auf „Für Kinder geeignet“

Ein neuer Fall zeigt, dass man den Youtube-Konsum der Kinder beaufsichtigen sollte. Die konzerneigene „Kids“-Sektion schützt nicht ausreichend. (Foto: Thais Ceneviva/ Shutterstock)
Ein Horrorvideo zog über viele Stunden seine Bahnen in der Youtube-Kids-App und anderen Kinder-Auswahlen der Video-Plattform. Das konnte passieren, weil die Kontrollinstanz das Video von „Ab 18“ auf „Für Kinder geeignet“ umetikettierte. Der Urheber konnte diese Einstellung nur per spezieller Beschwerde ändern. Die Fehletikettierung blieb daher länger als einen Tag lang online. Nicht nur Redakteure von Ars Technica sind irritiert.
Die Episode der Horror-Reihe besaß den Namen „Show for Kids“ und enthielt daher schon in den ersten Worten den Hinweis: „Nicht für Kinder geeignet“. Zusätzlich hatte Kris Staub, der Erfinder und Betreiber der Reihe, die Altersfreigabe der Episode auf „Ab 18“ hochgesetzt. Der Moderationsroboter änderte ohne Absprache diese Einstellung. Zudem ließ die Plattform eine Rückänderung des Verfassers nicht zu. Staub musste eine spezielle Beschwerde einreichen. Während Youtube mit deren Bearbeitung beschäftigt war, stand das Horrorvideo in der Kinder-Sektion der Plattform zu Verfügung. Die soll den jüngsten Videokonsumenten eigentlich einen sicheren und kuratierten Ort geben, der sie besonders schützt. So sind zum Beispiel Kommentare grundsätzlich deaktiviert – Eltern können sich darüber also nicht gegenseitig über solche Ausfälle warnen.
Ars Technica gibt an, das sei nicht der erste Fehler dieser Art gewesen. Zwar erfreue sich die Google-Marke über Umsätze in Höhe von 28,8 Milliarden Dollar, aber „das Unternehmen stellt keine große Anzahl von menschlichen Moderatoren ein.“ Noch mehr Unbehagen hinterlässt die Tatsache, dass der Kinderschutz des Urhebers – die Altersbeschränkung – einfach aufgehoben wurde. Zudem ist das Zurücksetzen auf die ursprüngliche Einordnung anscheinend so kompliziert, dass sie länger als 24 Stunden dauert.
Nach über 30 Stunden hat Youtube dem Einspruch von Straub stattgegeben und die Altersfreigabe der Episode auf den ursprünglichen Wert zurückgesetzt. Das Moderationsteam erklärte, es könne diese Einstellung außer Kraft setzen, „wenn ein Fehler oder Missbrauch vorliegt […] – aber wir wissen, dass wir manchmal Fehler machen.“ Für Straub und die Szene bleibt die Frage offen, warum man ohne Not eine Einstellung des Erstellers modifiziert. Wie der Fehler genau zustande kam, wird wohl nie an die Öffentlichkeit gelangen.
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