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KI machts möglich: Linkin Park covert „Somebody That I Used to Know“

Ein Youtube-User hat unter Einsatz verschiedener KI-Software ein Musikvideo erstellt, in dem die Nu-Metal-Legenden von Linkin Park den Pop-Song „Somebody That I Used to Know“ covern. Das Ergebnis ist verblüffend.

Von Christian Weindl
2 Min.
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Im KI-Linkin-Park-Cover erklingt auch die Stimme des verstorbenen Frontmanns Chester Bennington. (Foto: mooinblack/Shutterstock)

Alles stimmt, bis ins kleinste Detail: der Sound der E-Gitarren, der Schlagzeugrhythmus, die Art und Weise, wie sich Frontman Chester Bennington mit seiner weichen, hohen Stimme und Rapper Mike Shinoda den Song in unterschiedliche Passagen aufteilen – hätte Linkin Park aus irgendeinem Grund jemals den 2011er-Hit „Somebody That I Used to Know“ von Gotye gecovert, es hätte sicher nicht viel anders geklungen als in diesem Video.

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KI macht auf Linkin Park: Kaum zu unterscheiden

Das Erstaunliche daran ist aber: Das Cover wurde komplett durch den Einsatz verschiedener KI-Software erstellt. Das Ziel der Aktion war laut Caption „zu zeigen, wozu alle derzeit verfügbaren KI-Tools in der Musikproduktion fähig sind“.

Unter anderem hat der User mit dem Accountnamen MrPooby1111 laut eigener Aussage auf SynPlant2, ein feinkalibriertes AudioCraft-MusicGen-Modell, DrumSep, RVC, SVC und verschiedene Ultimate-Vocal-Remover-Modelle zurückgegriffen, um die beeindruckende Demonstration seiner Fertigkeiten im Umgang mit KI zu erstellen.

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Sogar das Video des Covers greift den Artwork-Style des Gotye-Originals auf und dreht ihn durch den Linkin-Park-Wolf, sodass er absolut überzeugend zum Stil der Band passt – und zu den frühen 2000ern, in denen Linkin Park die größten Erfolge gefeiert hat.

Selbst eingefleischte Linkin-Park-Fans dürften mit dem künstlichen Cover mehr als zufrieden sein. Interessant wäre die Frage, wie viel Kreativität des Künstlers hinter dem Video steckt und wie groß der Anteil der KI ist.

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Ein Toter singt: Überzeugende KI-Erzeugnisse werfen Fragen auf

In der Kommentarspalte überbieten sich derzeit die Vorschläge, welches irrwitzige Crossover MrPooby1111 als nächstes verwirklichen soll. Tatsächlich dürften Musikfreunde bei dieser kreativen Herausforderung sofort die Synapsen heiß laufen.

KI-Erzeugnisse dieser Art bringen aber nicht nur Staunen und Spaß mit sich, sondern werfen Fragen auf, mit denen wir uns in den nächsten Jahren zunehmend dringend auseinandersetzen werden müssen.

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Dass Frontmann Bennington 2017 durch Suizid aus dem Leben geschieden ist und deshalb auf den Aufnahmen die Stimme eines Toten erklingt, der Worte singt, die er nie gesungen hat, sorgt mit Blick in die Kommentarspalte bei manchen ohnehin für einen faden Beigeschmack. Abgesehen von ethischen Problemen dürften auf dem Musikmarkt aber vor allem Fragen nach der Urheberschaft aufkommen.

Wem gehört die KI-Stimme?

Kann man sich das Recht auf die eigene Stimme und den eigenen musikalischen Stil abkaufen lassen? Oder muss bei Verwendung immer wieder gezahlt werden? Wie viel? Kann man unter solchen Umständen überhaupt noch beruflich Musik machen? Mit diesen und vielen weiteren Fragen werden Künstler:innen sich sehr bald beschäftigen müssen.

Schon jetzt werden gefakte Stimmen und Bilder dazu eingesetzt, um Falschnachrichten zu verbreiten und gegen bestimmte gesellschaftliche Strömungen zu hetzen. Mit zunehmendem Realismus wird dieses Vorgehen immer gefährlicher.

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Während all diese Entwicklungen hoffentlich in vernünftige Bahnen laufen, genießen wir aber doch die schönen Seiten der Technologie: Zum Beispiel, wenn Johnny Cash endlich „Oops I Did it Again“ covert.

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2 Kommentare
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Dein t3n-Team

Lu

Scheiß KI braucht kein Mensch

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Lobi

Ist ja keine, da ist nichts intelligentes im psychologischen Sinn, auch nicht im Philosophischen aber technologisch oder biologisch ginge da was, da ist auch das Verhalten von Maschinen oder Zellen intelligent.
Es ist eine Kombination von Haufen generativer neuronalen Netze. Mit mashups werden seit 20 Jahren ähnlich beeindruckende Ergebnisse erzielt. Es sind neue Tools die benutzt werden oder eben nicht. Auch die Nutzung dieser Tools macht Arbeit und erfordert noch viel feinschliff durch den kreativen Part. Der kreative Part bleibt dabei ein Mensch.
Über das rechtliche werden sich wieder trefflich jouristen ohne hinreichende Kenntnis der Materie streiten, das war beim Moog , den folgenden synthies, der Erfindung des Samplers auch schon so. M E. liegt das Urheberrecht bei eben diesem , da sich die KI nichts ausdenken kann ist sie es nicht. Wenn alles per Knopfdruck aus der Blackbox kommt wie bei randomisierten sounds eines Synths mit arp, würde ich denken die Schöpfungshöhe ist zu niedrig für ein geschütztes Werk. Ich glaube das ist hier nicht der Fall. Der Klang von Bands ist wohl eher nicht geschützt . Bleibt hier also nur das Original und fashier dürfte ein kreatives Cover sein.

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