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Kryptobörse Gemini: Gericht beschert Anlegern 242 Prozent Rendite

Seit Januar 2023 waren die Anlagen im Gemini-Earn-Programm der bankrotten Kryptobörse Gemini eingefroren. Das Geschäftsmodell, Zinsen auf Kryptoeinlagen zu zahlen, war zusammengebrochen. Nun atmen Anleger:innen auf.

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Gemini-Crash: Gericht bringt Anlegern Kryptos zurück. (Bild: Shutterstock/Poetra.RH)

Ein Gerichtsbeschluss sorgt für Erleichterung bei den 232.000 Privatkund:innen des bankrotten Kryptokreditgebers Genesis und der Kryptobörse Gemini. Sie hatten ihre Kryptoguthaben an Genesis verliehen und sollten dafür Zinsen erhalten. Insgesamt rund 940 Millionen US-Dollar in Krypto lagen zum Zeitpunkt vor dem Crash im Gemini-Earn-Programm.

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US-Staatsanwältin wirft Genesis Betrug vor

Dann – Ende 2022 – brach der Bitcoin-Preis von rund 67.000 Dollar auf etwa 17.000 Dollar ein. Gemini geriet in Schieflage.

Die Generalstaatsanwältin Letitia James des US-Bundeslands New York hatte Genesis, Gemini und die Genesis-Muttergesellschaft Digital Currency Group (DCG) wegen des Programms verklagt. Sie hatte den Beteiligten Betrug vorgeworfen. Investor:innen seien bewusst in die Irre geführt worden.

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DCG hatte daraufhin vorgeschlagen, die Anleger:innen zu entschädigen und dabei den Wert der Kryptoanlagen aus dem Januar 2023, also dem Zeitpunkt des Einfrierens, anzusetzen. Das wäre gut für die DCG gewesen.

Gericht: Genesis muss Kryptoanlagen rückübertragen

Denn seither ist der Wert der Anlagen in einer Weise gestiegen, dass der aktuelle Verkauf einer Rendite von 242 Prozent entsprechen würde. Diesen Überschuss wollte die DCG für einen Neustart verwenden.

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Mit diesem Ansinnen konnte sich das Unternehmen gerichtlich aber nicht durchsetzen. Danach muss die DCG die Kryptowährungen in ihrer ursprünglichen Form auf die Wallets der Anleger:innen rückübertragen, was auch die fairste Form der Abwicklung darstellt.

Die können dann entscheiden, ihre Kryptoanlagen weiter zu „hodlen“ oder – mit der erwähnten Rendite – zu Geld zu machen. Genesis hingegen kann nun nicht neu starten, sondern strebt die Abwicklung im Rahmen eines Konkurses an.

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