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Apple bedrängt Schweizer Obstverband: Muss das Apfellogo nach 100 Jahren weg?

Es ist bei Weitem nicht das erste Mal, dass Apple versucht, sein Markenzeichen, das Apfellogo, auf gerichtlichem Wege zu verteidigen. Doch selten war der Fall so skurril. Aktuell ist das 100 Jahre alte Logo eines Obstverbands in Gefahr.

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Apple: Kampf ums Apfellogo auch vor Gericht. (Foto: Drop of Light/Shutterstock)

In den vergangenen Jahren ist Apple wiederholt gegen Unternehmen vorgegangen, deren Logos den iPhone-Konzern zu sehr an das eigene Markenzeichen erinnerten: den angebissenen Apfel. Für besonderes Aufsehen hatte 2020 ein Rechtsstreit mit einem kleinen Unternehmen gesorgt, das sich auf gemeinsames Kochen spezialisiert hatte. Dessen Logo: eine Birne.

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Mindestens genauso skurril ist der aktuelle Fall. Dabei könnte Apple dafür sorgen, dass ausgerechnet der seit 111 Jahren bestehende Schweizer Obstverband sein Logo verliert. Seit rund 100 Jahren führt der Verband als Logo einen roten stilisierten Apfel mit einem Kreuz – naheliegend bei einem Obstverband in der Schweiz.

Und eigentlich geht Apple auch nicht konkret gegen das Logo des Obstverbands vor. Dass dieser dennoch um sein etabliertes Logo fürchten muss, liegt daran, dass Apple in der Schweiz die Markenrechte für die Schwarz-Weiß-Abbildung eines echten Apfels der Sorte Granny Smith haben will.

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Schon 2017 hatte der kalifornische iPhone-Konzern einen entsprechenden Antrag beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum eingereicht. Darin ging es Apple darum, dass mit dem Apfel nicht in Zusammenhang mit verschiedenen Dingen geworben werden dürfe.

Schweizer Behörde gibt Apple zum Teil recht

Die Liste, so berichtet Wired, war recht lang und umfasste Bereiche wie elektronische, digitale und audiovisuelle Güter sowie Hardware. Im Herbst 2022 gab die Behörde Apple zum Teil recht – allerdings nur bezogen auf einige wenige der geforderten Güter.

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Apfel Bild Apple Rechte

Um die Rechte an diesem Apfelbild geht es Apple. (Bild: WIPO)

Die Schweizer Markenschutzbehörde sieht in dem Apfel nämlich keine schützenswerte „künstlerische Darstellung“ wie Apple, sondern die „naturgetreue Abbildung“ eines beliebigen Apfels. Apple ging daraufhin im Frühjahr 2023 in Berufung.

Am Donnerstag soll der Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen beginnen, wie die Plattform Schweizer Bauer schreibt. Das Urteil werde aber frühestens in einigen Monaten erwartet.

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Entscheidung pro Apple gefährdet Apfellogos

Würde das Bundesgericht im Sinne von Apple entscheiden, könnte das ein Problem für alle schweizerischen Unternehmen sein, die einen Apfel als Logo benutzen – eben auch für den Verband der Obstproduzenten.

So sahen die ersten Logos bekannter Tech-Marken aus

So sahen die ersten Logos bekannter Tech-Marken aus Quelle: Nintendo

Für dessen Präsidenten, Jimmi Mariéthoz, ist die Sache klar: „Der Begriff Apfel oder das Bild eines Apfels sind doch Allgemeingut. Sie sollten keinem Unternehmen gehören.“ Ob das Gericht die Sachlage ähnlich sieht, ist aber unklar. Schließlich hat Apple bei ähnlichen Klagen in Japan, in der Türkei, in Israel und in Armenien recht bekommen.

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Für den Schweizer Obstverband stehen jedenfalls einige Millionen Franken auf dem Spiel – sollte ein Rebranding mit einem neuen Logo notwendig werden.

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Viper

Hmm kann man das nicht Umdrehen? Da „kann den Namen nicht schreiben“ erst kürzer existiert und die Schweizer Firma das Logo ja länger hat? Sollte man das Patent zerlegen können… Sollen die einfach Mal die Schweizer neben Konten des „Besitzers von der Firma den Namen den ich nicht schreiben kann“ Pausieren….

Antworten
Erich Rothenbühler

Viper.

Deutsch sein schwierig, hm ?

Aus Ihrem Kommentar kommt wohl keiner draus.

Ausserdem, ist das Apfellogo älter als der Apple-Apfel.

Ich hoffe doch schwer, dass die Schweizer Richter nicht so blöd sind, und Apple in den Arsch kriechen, nur weil Apple zuviel Geld hat.

Sonst müsste ich mich als Schweizer wirklich schämen für die Schweiz.

Zudem sind wir nicht in Japan, Türkei etc.

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