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Mangelnder Jugendschutz: Dafür könnten Tech-Chefs in England bald hinter Gitter kommen

Jetzt hat sich das Unterhaus auf eine verschärfte Variante geeinigt: Chefs und Chefinnen großer Digitalplattformen, die sich nicht genug um den Jugendschutz kümmern, könnte künftig nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren drohen.
Unternehmen, die Websites mit nutzergenerierten Inhalten betreiben, sollen künftig noch rigoroser verpflichtet werden, „angemessene Maßnahmen“ zu treffen, um zu verhindern, dass Kinder schädlichem Material – also beispielsweise Inhalten, die Suizid, Selbstverletzung oder Missbrauch zeigen – ausgesetzt sind.
Zu den Maßnahmen, die im Gesetzesentwurf genannt werden, gehören beispielsweise Altersprüfungen, Möglichkeiten zur elterlichen Kontrolle und das Abschalten entsprechender Inhalte.
Bisher war im Gesetzesentwurf vorgesehen: Wer seinen gesetzlichen Verpflichtungen zum Jugendschutz nicht nachkommt, muss mit einer Geldstrafe rechnen, die bis zu zehn Prozent des weltweiten Umsatz eines Unternehmens betragen kann.
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In der verschärften Variante werden jetzt die verantwortlichen Manager:innen stärker ins Visier genommen. Wer Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen im eigenen Unternehmen wahrnimmt, sie aber ignoriert und nicht mit der Medienaufsichtsbehörde Ofcom kooperiert, könnte bis zu zwei Jahre im Gefängnis landen.
Diejenigen, „die in gutem Glauben gehandelt haben, um die Vorschriften in angemessener Weise einzuhalten“, so Kultur- und Digitalministerin Michelle Donelan in einer schriftlichen Erklärung vor dem Parlament, müssten hingegen keine Haftstrafen befürchten.
Heißt: Grundsätzlich sollen Regelverstöße mit einer Geldstrafe geahndet werden, die Haftandrohung betrifft vor allem Führungskräfte, die auf stur schalten.
Durch die Verschärfung wolle man „zusätzliche Kräfte“ freisetzen, „um Veränderungen herbeizuführen und sicherzustellen, dass Menschen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie es versäumen, Kinder angemessen zu schützen“, so Donelan.
Der Branchenverband TechUK reagiert gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters trotzdem ablehnend auf die Verschärfung des Entwurfs. Führungskräften mit Gefängnisstrafen zu drohen, würde nicht zu einem wirksamen Schutz von Kindern beitragen, sondern der digitalen Wirtschaft Großbritanniens schaden und sie unattraktiv machen, so die Befürchtung der Unternehmen.
Ob der Gesetzesentwurf tatsächlich inklusive Haftandrohung in Kraft tritt, bleibt noch abzuwarten. Auf die Abstimmung im Unterhaus folgt jetzt erst einmal eine Überprüfung im Oberhaus – bei der noch zahlreiche Wortlautänderungen erwartet werden.
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