McTesla? Elon Musk beantragt Handelsmarke im Restaurantbereich

Ende Mai hat der US-Autobauer Tesla verschiedene Trademarks in den USA angemeldet. Darunter findet sich der Name des Unternehmens und das T-Logo in jeweils unterschiedlicher Darstellung.
Der Markenschutz soll gelten für Restaurant-Dienstleistungen im Allgemeinen und Popup-, Selbstbedienungs- und Mitnahme-Restaurants im Speziellen. Schon 2018 hatte Tesla-Chef Elon Musk von einem Retro-Restaurant mit Rollschuh-Kellnern am Supercharger fantasiert.
Ein im selben Jahr eingereichter Bauantrag für einen Supercharger-Standort in Kalifornien hatte zunächst sogar einen gastronomischen Teil enthalten. Später wurde der Bauantrag um das Restaurant gekürzt und neu eingereicht. Die Idee ist also nicht neu. Sie scheint jetzt lediglich neuen Schwung zu erhalten. Besonders angetan ist Musk offenbar von dem charakteristischen Diner-Stil der 50er.
Auch andere Betreiber großer Ladestationen haben inzwischen erkannt, dass sie in Anbetracht der Dauer des Energieaufnahmevorgangs dringend eine zusätzliche Infrastruktur benötigen, um attraktiver zu werden. Wer will schon bis zu einer Stunde am Supercharger verbringen – ohne die Möglichkeit einer Zerstreuung? So ist die Idee, Gastronomie oder Einzelhandel rund um einen Ladestandort anzusiedeln, letztlich nur logisch. Dem Elektroautokunden ist gedient und den Gewerbetreibenden wird fast schon ein Zwangsbesuch ihres Angebots frei Haus geliefert. Wer da den potenziellen Zusatzumsatz nicht mitnähme, hätte in Wirtschaftskunde nicht aufgepasst.
Nach den ersten Informationen zu Teslas möglichen Gastronomieplänen haben sich auf Twitter Spekulationen zum möglichen Angebot eines Tesla-Restaurants entwickelt. Ob vegetarisch oder vegan oder ganz anders – es dürfte wohl davon auszugehen sein, dass Tesla hierzu bereits eine Einstellung hat.
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