Mehr als die Hälfte aller Podcasts kennzeichnet Werbung nur unzureichend
Bei einer Schwerpunktuntersuchung haben die Medienanstalten in ganz Deutschland mehr als 130 Podcasts geprüft. Dabei ging es besonders um die Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten und die Kennzeichnung von Werbung und Sponsoring. Das Ergebnis: Bei mehr als der Hälfte der Prüffälle war die Kennzeichnung nicht korrekt.
Dabei sei die „Transparenz beim Hören von Podcast sehr wichtig“, so Christian Krebs, Koordinator des Fachausschusses Regulierung der Landesmedienanstalten und Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt, kurz NLM. Hörer:innen „wollen und sollen immer wissen, ob sie sich gerade in einem redaktionellen Podcast-Beitrag oder in einer werblichen Botschaft befinden“, so Krebs weiter.
122 von 210 Podcasts haben Werbung nicht richtig gekennzeichnet
In 122 der geprüften 210 Podcast-Episoden war das für die Hörer:innen wohl nicht gegeben – die Kennzeichnung von Werbung und Sponsoring war in diesen Fällen nicht korrekt. Die Landesmedienanstalt nahm daraufhin Kontakt mit den betroffenen Podcaster:innen auf. „Obwohl wir relativ viele nicht korrekte Kennzeichnungen festgestellt haben, konnten wir dennoch viele Anbieterinnen und Anbieter erfreulicherweise für die Einhaltung der neuen Regeln sensibilisieren“, wird Krebs zitiert. In neuen Folgen hätten die Podcaster:innen dann die entsprechenden Vorgaben umgesetzt.
Außerdem ist bei der Podcast-Prüfung durch die Medienanstalten eine unzutreffende Unterscheidung und Kennzeichnung von Werbeformen aufgefallen. Dabei sei Werbung fälschlicherweise mit „Sponsoring“ gekennzeichnet worden. „Sponsorhinweise dürfen nur kurz und nicht zu werblich sein“, heißt es in der Mitteilung der Medienanstalten.
Wie Werbung und Sponsoring zu kennzeichnen sind, haben die Medienanstalten auch in einem Leitfaden zusammengefasst. Podcaster:innen könnten sich bei Fragen außerdem an die Landesmedienanstalten wenden. Für die ist das Thema Podcast seit Ende 2020 relevant. Damals trat der neue Medienstaatsvertrag in Kraft. Laut ihm gelten für „hörfunkähnliche Telemedien“, wozu Podcasts gehören, dieselben werberechtlichen Regeln wie für alle Hörfunkangebote.