Model X: Tesla muss 154.430 Euro nach Update-Fail zurückerstatten

Ein Rechtsanwalt aus München kaufte sich ein Model X, besonders die Höhenverstellbarkeit des Wagens hatte es ihm angetan. Die Funktion zeigte jedoch Macken und arbeitete nach einem Softwareupdate schlechter als zuvor. Der Mann forderte, den vorherigen Zustand wiederherzustellen oder den Kauf rückgängig zu machen, doch Tesla sträubte sich. Nun besprach das Landgericht München I den Fall. Die Süddeutsche berichtete zuerst.
Der Kunde hob die Karosserie regelmäßig über die Höhenverstellung an – das ist bis zu 15 Zentimetern möglich. Allerdings trat in der Folge immer ein lautes Klackern auf. Er erklärte sich das Geräusch durch den höheren Druck auf die Antriebswelle und beauftragte einen Gutachter. Parallel, also im August 2020, wies der Wagen auf ein nicht näher beschriebenes Update hin. Der Fahrer vermutete eine Weiterentwicklung des „Self-Driving“-Fahrassistenten. Seinerzeit erweckte Elon Musk noch den Eindruck, als ob das autonome Fahren darüber unmittelbar bevorstehe. Der Anwalt akzeptierte also das Update und bereute diesen Schritt wenig später. Mit der Softwareaktualisierung schränkte Tesla die Höhenverstellbarkeit ein. Er forderte den Hersteller auf, das Auto in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Tesla kam seinem Wunsch nicht nach und so forderte er die Rückabwicklung des Kaufs. Der Fall gelangte schließlich vor die 34. Zivilkammer des Landgerichts.
Die Anwälte des Automobilkonzerns zogen Parallelen zur Mobilfunksparte. Beim Handy wisse man schließlich auch nicht, welche Updates aufgespielt würden. Der Kläger habe dem Update außerdem zugestimmt. Richter Stephan Reich ließ diese Einwände nicht gelten. Es habe keinen Hinweis auf einen Eingriff in die Höhenverstellbarkeit des Wagens gegeben. Mit dem Update sei dem ursprünglichen Zustand des Autos eine Eigenschaft genommen worden, die es zuvor besessen habe. Reich wies Tesla an, den Kaufpreis abzüglich der gefahrenen Kilometer, also 154.430 Euro, zurückzuerstatten. Das Model X geht im Gegenzug zurück an das Unternehmen. Tesla kann gegen das Urteil Berufung einlegen.
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