
Ende der vergangenen Woche hat Elon Musk eine Klage gegen OpenAI eingereicht, in der er den ChatGPT-Macher:innen Vertragsbruch und Treuepflichtverletzung vorwirft. Im Kern geht es darum, dass Musk findet, OpenAI habe sich von seiner Non-Profit-Orientierung abgewendet und wolle zusammen mit Microsoft jetzt das große Geld machen.
Musk sieht sich getäuscht, OpenAI kontert
Damit, so Musk, habe OpenAI ihn getäuscht und ihn letztlich um seine mit hehren Absichten und zum Wohle der Menschheit investierten Millionen gebracht.
Diese Vorwürfe will OpenAI nun entschärfen. Im firmeneigenen Blog veröffentlichte das Unternehmen seine Sichtweise. „Ende 2017 beschlossen wir und Elon, dass der nächste Schritt für die Mission darin bestand, ein gewinnorientiertes Unternehmen zu schaffen“, heißt es in dem Beitrag. Musk hätte dafür allerdings Kapitalmehrheit, die Kontrolle über den Vorstand und den Posten des CEO eingefordert. Einigen konnte man sich aber nicht.
2018 folgte dem Beitrag zufolge der nächste Versuch von Musk. Der schlug vor, das Unternehmen mit Tesla zusammenzulegen. Der Autobauer sollte als eine Art Cashcow fungieren, hauptsächlich, um Google die Stirn zu bieten. Kurz darauf verließ Musk das Unternehmen wegen zu geringer Erfolgsaussichten und, um mit Tesla selbst ein AGI-Modell zu entwickeln.
OpenAI belegt die eigenen Aussagen anhand von E-Mails von und an Musk. In einer schreibt OpenAI-Mitgründer Ilya Sutskever: „Je näher wir der Entwicklung von KI kommen, desto sinnvoller wird es sein, weniger offen zu sein“. Das „Open“ in OpenAI stehe dafür, dass „jeder von den Früchten der KI profitieren sollte“. Es sei aber in Ordnung, die Wissenschaft dahinter nicht zu teilen. Musk antworte mit einem kurzen: „Yup.“
Vertragsbruch ohne Vertrag?
Abgesehen von der von OpenAI dargelegten Sichtweise hat Musks Klage offenbar auch ganz grundsätzliche Mängel. Wie The Verge analysiert hat, dürfte der zentrale Punkt der Klage einem Widerspruch kaum standhalten. Musk soll sich bei dem Vorwurf der Vertragsverletzung auf einen Vertrag berufen, den es gar nicht gibt. Zumindest findet sich kein entsprechender Beleg in den öffentlich zugänglichen Unterlagen.
Stattdessen versucht Musks Rechtsteam, aus der bei der Gründung entworfenen Satzung und einigen E-Mails zwischen Musk und OpenAI-Mitgründer Sam Altman einen Strick zu drehen. So habe Altman Musk geschrieben, dass OpenAI seine Technologie zum Wohle der Menschheit einsetzen werde. Daraufhin habe Musk geantwortet, dass er mit allem übereinstimme.
Ein echter Vertrag, den beide Parteien unterschrieben haben und der jetzt gebrochen werden könnte, ist das aber nicht. Jurist:innen, die The-Verge-Chefredakteur Nilay Patel zu dem Thema befragt hat, sollen jedenfalls ratlos die Köpfe geschüttelt haben.
Es dürfte wohl, so scheint es zumindest, alles darauf hinauslaufen, dass OpenAI die Musk-Klage mit dem schlichten Antrag auf Abweisung wegen mangelhafter Geltendmachung von Ansprüchen abweisen lassen wird.
Musk: GPT-4 und Q-Star mit Super-KI-Fähigkeiten
Auch ein weiterer Punkt von Musks Klage dürfte wohl zum Scheitern verurteilt sein. Darin wirft der X-Chef, der mit Gronk unlängst einen eigenen KI-Chatbot an den Start gebracht hat, OpenAI vor, mit GPT-4 und Q-Star schon den Status einer dem Menschen überlegenen KI erreicht zu haben.
Zuletzt hatte Q-Star allerdings vor allem damit auf sich aufmerksam gemacht, dass es der KI gelungen war, Mathematikaufgaben auf Grundschulniveau zu lösen.
Letztlich scheint Musk vor allem der Einstieg von Microsoft zu stören, das GPT-4 für die Weiterentwicklung eigener Produkte einsetzt. Wobei das tatsächlich ein kritisierenswerter Punkt ist, denn mit dem Non-Profit-Gebaren von OpenAI ist das kaum noch in Einklang zu bringen.
OpenAI weist Musk-Kritik zurück
OpenAI hat auch diese Musk-Kritik energisch zurückgewiesen. Das Unternehmen werde nicht von Microsoft kontrolliert und GPT-4 längst keine Superintelligenz. Vielmehr vermutete OpenAI – mit einem Augenzwinkern –, dass Musk sich vor allem darüber ärgere, nicht mehr bei OpenAI an Bord zu sein.
Ob die Klage Erfolg hat und Musk vielleicht sogar mit der Rückforderung seines investierten Geldes durchkommt, entscheiden freilich die entsprechenden Gerichte. Wir halten euch zu dem Thema weiter auf dem Laufenden.