Anzeige
Anzeige
News

Nintendo überrascht mit neuem Gerät – und es ist nicht die Switch 2

Nintendo sorgt erneut für Schlagzeilen. Nach der Klage gegen den Pokemon-Klon Palworld diskutiert das Internet  jetzt über ein Dokument. Darin soll es Hinweise auf ein neues, kabelgebundenes Nintendo-Gerät geben. Allein, es ist nicht die Switch 2.

Von Kevin Schmitz
2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

Nein, es wird leider keine Switch wie im Bild. Nintendo spannt seine Fans weiter auf die Folter und überrascht mit einer bisher unbekannten Gerätereihe. (Foto: Juan Ci/Shutterstock)

Seit Jahren warten Fans von Nintendo nun schon auf den Nachfolger der Switch. Nun hat das Unternehmen ein kabelloses Gerät bei der FCC eingereicht, der Federal Communications Commission. Bei dem Gerät soll es sich aber nicht um die lang ersehnte Switch-2-Konsole handeln und stellt damit Fans vor ein Rätsel.

Anzeige
Anzeige

Was wir über das neue Gerät wissen

Im OET List Exhibits Report findet sich eine neue Modellnummer: CLO-001. Die Bezeichnung verrät zwar nicht, um welches Produkt es sich handelt. 001 könnte aber ein Hinweis auf eine neue Produktlinie sein. Laut The Verge könnte Nintendo also wie bei der ersten Switch (HAC-001) und dem DS (NTR-001) vorgegangen sein.

Außerdem soll das Gerät laut The Verge nur als kabellos, nicht aber als kabellose Spielkonsole oder eine Art von Controller gekennzeichnet sein. Aus den Dokumenten soll zudem hervorgehen, dass kein am Körper getragenes Gerät oder Zubehör getestet wurde und dass das Gerät wohl nur über die Steckdose betrieben werden kann – es soll kein Akku verbaut sein. Beim Stromanschluss soll es sich um ein USB-C-Ladekabel handeln.

Anzeige
Anzeige

Dieses Detail sorgt für Spekulationen

Ein Detail sticht in der Beschreibung heraus: ein Wave-Sensor mit 24 Gigahertz. Laut The Verge könnte es sich hierbei um einen Radarsensor handeln,  der Bewegungen und Gesten in der Nähe erkennt.

Dieses Gerät muss nicht unbedingt wirklich existieren – es kann sich um eine Anmeldung handeln, mit der Nintendo eine technische Neuerung sichern will, ohne konkrete Pläne der Veröffentlichung zu haben. Eine übliche Praxis, um Innovationen rechtlich zu schützen.

Anzeige
Anzeige

Denkbar aber wäre auch eine neue Schnittstelle mit Gestensteuerung. Laut The Verge könnte es sich um ein Gerät für den hauseigenen Themenpark handeln. Parkbesucher könnten dank des Geräts beispielsweise durch Gestensteuerung mit Fahrgeschäften interagieren. Eine weitere Spekulation ist ein Gerät, das später in Verbindung mit AR (Augmented Reality) funktionieren könnte.

9 Spiele, die niemand auf der Nintendo Switch erwartet hat:

9 Spiele, die niemand auf der Nintendo Switch erwartet hat Quelle: Xbox Game Studios/Crytek

Anzeige
Anzeige

 

Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare

Community-Richtlinien

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige