Anzeige
Anzeige
News
Artikel merken

Paukenschlag: Trump zwingt Tiktok-Eigner Bytedance zur Rückabwicklung der Musical.ly-Akquisition

Am Freitagabend hat US-Präsident Donald Trump eine Anordnung unterschrieben, die den Tiktok-Eigner Bytedance zur Rückabwicklung der 2017er Akquisition des US-amerikanischen Videodienstes Musical.ly oder zur Vernichtung aller US-Daten zwingt.

2 Min. Lesezeit
Anzeige
Anzeige

Trump macht Nägel mit Köpfen. (Foto: Shutterstock)

90 Tage gibt US-Präsident dem chinesischen Unternehmen Bytedance. Bis dahin muss der Tiktok-Eigner den einstmals als Musical.ly in den USA aktiven Videodienst wieder ausgliedern und an ein amerikanisches Unternehmen verkaufen oder sich zurückziehen und die erhaltenen Daten aller US-Bürger vernichten. Die Anordnung kann hier als PDF heruntergeladen werden.

Untersuchung läuft seit November 2019

Anzeige
Anzeige

Die Anordnung geht auf eine Untersuchung zurück, die die US-Regierung im November 2019 eingeleitet hatte. Hintergrund der Untersuchung war der Umstand, dass sich Bytedance anlässlich der Übernahme Musical.lys nicht um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des CFIUS (Committee on Foreign Investment in the United States) bemüht hatte.

Das CFIUS ist ein dem Finanzministerium unterstehender Regierungsausschuss, der sich mit Auslandsinvestitionen in den Vereinigten Staaten beschäftigt und sie darauf untersucht, ob sie die nationale Sicherheit beeinträchtigen. Wird eine ausländische Übernahme nicht im Vorfeld mit dem CFIUS abgestimmt, hat dieses auch Jahre später noch die Möglichkeit, die Akquisition anzufechten und im Zweifel die Rückabwicklung zu empfehlen.

Anzeige
Anzeige

CFIUS empfiehlt Rückabwicklung

Wie US-Finanzminister Steven Mnuchin in einer offiziellen Stellungnahme verlautbaren ließ, ist das CFIUS im Rahmen seiner Untersuchung zu der einstimmigen Empfehlung an den Präsidenten gelangt, Bytedance zur Aufgabe aller Rechte an Daten von US-Bürgern zu veranlassen, sowohl an solchen, die im Rahmen der Musical.ly-Übernahme erlangt als auch an solchen, die späterhin über Tiktok generiert wurden.

Anzeige
Anzeige

In seiner Anordnung formuliert der US-Präsident, es gebe glaubwürdige Hinweise darauf, dass „Bytedance etwas tun könnte, dass die nationale Sicherheit der USA gefährde.“ Bytedance wurde deshalb angewiesen, US-Behörden im Rahmen der Abwicklung der Anordnung Zugriff auf Unterlagen und Systeme zu gewähren, sowie schlussendlich die gespeicherten Daten von US-Bürgern zu vernichten. Die erfolgte Vernichtung der Daten muss dem CFIUS nachgewiesen werden.

Klare Perspektive für Tiktok ein Vorteil?

CNBC sieht in der neuen Anordnung des US-Präsidenten Vorteile. Die bisherige Anordnung Trumps sah vor, dass US-Bürger nach einer Frist von 45 Tagen keine Transaktionen mit dem chinesischen Unternehmen Bytedance mehr tätigen durften. Das hätte in letzter Konsequenz zu einem Ausschluss Tiktoks aus den amerikanischen App-Stores Mitte September geführt. Die Frist für einen erfolgreichen Verkauf war überaus kurz bemessen. Zudem wurde das eigentliche Problem im Falle eines Nichtverkaufs damit nicht gelöst.

Anzeige
Anzeige

Die nun getroffene Anordnung stellt klar, dass der Kauf von Musical.ly im Jahr 2017, mithin der Start von Tiktok in den USA als nicht rechtskonform betrachtet wird und dementsprechend rückabgewickelt werden muss. Die dafür eingeräumten 90 Tage geben dem Unternehmen eine klare Perspektive hinsichtlich dessen, was nun zu tun ist. Sollte die Frist nicht reichen, hat Trump eine einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage in Aussicht gestellt.

Grund zur Freude bei Bytedance ist dabei natürlich weder die eine noch die andere Anordnung. Inwieweit sich die verschärfte Gangart Trumps auf die Gespräche mit Microsoft auswirkt, bleibt abzuwarten.

Passend dazu:

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Ein Kommentar
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

no makeup

Verbote bringen immer Schlimmeres.

Antworten

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige