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Pensionsfonds verklagt Meta wegen vermeintlicher Täuschung der Anleger:innen

Hat Meta – ehemals Facebook – nicht nur seine Nutzer:innen getäuscht, sondern auch seine Anleger:innen? Ein Pensionsfonds aus Ohio behauptet dies und leitet deswegen juristische Schritte ein.

Von Hannah Klaiber
1 Min.
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Hatte der Konzern rund um Mark Zuckerberg von den negativen Folgen seiner Plattformen gewusst?

Die Enthüllungen von Whistleblowerin Frances Haugen haben dem Konzern Meta, der bis vor kurzem noch Facebook hieß, herbe Verluste an den Börsen beschert. Um rund 150 Milliarden Dollar soll der Marktwert des Konzerns gesunken sein, wie ein Pensionsfonds aus Ohio ausführt – und hierfür nun eine Entschädigung verlangt.

Der Vorwurf: Anleger-Täuschung

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Die ehemalige Datenspezialistin hatte darin detailliert beschrieben, dass der Konzern um die schädliche Wirkung seiner Social-Media-Plattformen Facebook und Instagram auf Kinder und Jugendliche gewusst hatte, dies jedoch verheimlicht.

Damit, so der Vorwurf des Fonds, habe Meta auch seine Investor:innen getäuscht, zu denen der Fonds auch selbst gehört: Der sogenannte Ohio Public Employees Retirement System (OPERS) hatte im Juni 135.000 Facebook-Aktien zum Kurs von 352,78 US-Dollar erworben. Einige davon wurden verkauft, ein Großteil blieb dem Fonds jedoch und wurden im Oktober für nur 328,53 US-Dollar veräußert.

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Den Generalstaatsanwalt hat der Fonds bereits auf seiner Seite

Zusammen mit weiteren Investor:innen, die zwischen April und Oktober 2021 Facebook-Wertpapiere gekauft haben, wird nun eine Sammelklage angestrebt. Hauptziel hierbei ist eine Entschädigung für die Kursverluste, die der Fonds und andere Anleger:innen erlitten haben.

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Den Generalstaatsanwalt von Ohio, Dave Yost, hat das Unternehmen schon auf seine Seite ziehen können. Dieser bezog sich in einem von der dpa zitierten Schreiben, in dem er seine Beteiligung an der Klage begründete, ebenfalls auf die Enthüllungen von Haugen, die im September erstmals im „Wall Street Journal“ veröffentlicht wurden.

Meta bezeichnet Klage als unbegründet

Gegenüber eben jenem Magazin veröffentlichte Meta nun seine eigene Stellungnahme, in der es die Klage als unbegründet bezeichnet. Auch gegen die Dokumente, die Haugen bisher offengelegt hatte, hat der Konzern sich gewehrt und sie als unvollständig und inaktuell von der Hand gewiesen. Ohne erheblichen Image-Schaden ist Meta jedoch nicht aus der Affäre hervorgegangen. Haugen hatte öffentlich mehrfach erklärt, dass der Konzern den eigenen Profit vor negative Folgen seiner Produkte und Plattformen stellen würde.

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