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Recht auf Reparatur: Diese Regeln für Smartphones und Co. sollen bald gelten

Bist du der Typ „Neues Smartphone kaufen“ oder „Altes Smartphone reparieren“? Wenn du zur letzteren Kategorie gehörst, dann darfst du dich in Zukunft über eine Regelung freuen, die eine Reparatur deines Handys vereinfachen soll.

Von Stefica Budimir Bekan
2 Min.
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Jedes Jahr landen mehrere Millionen Tonnen Elektrogeräte unnötigerweise auf dem Abfall. (Foto: Morten B/Shutterstock)

Nicht jeder wechselt sein Smartphone oder seinen Laptop bei jedem Schaden. Viele gehen damit erst mal zur Reparaturwerkstatt. Das war in der Vergangenheit nicht immer einfach.

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Denn häufig gab es für das kaputte Smartphone einfach ein neues, bevor sich die Anbieter die Mühe machten, das alte zu reparieren. Die Folge: Das kaputte Gerät landete auf dem Müll. Mit einem neuen Gesetz soll sich das nun ändern. Doch es gibt auch Kritik.

35 Millionen Tonnen Elektroschrott pro Jahr

Allein im Jahr 2020 landeten laut Statistischem Bundesamt mehr als eine Million Tonnen Elektro- und Elektronikgeräte in den Abfallsammelstellen (+9 Prozent gegenüber dem Vorjahr).

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Laut EU-Kommission entstehen durch das Wegwerfen von Elektrogeräten jedes Jahr 35 Millionen Tonnen Abfall. Eine krasse Ziffer, wenn man bedenkt, dass wir in Zeiten Leben in denen Nachhaltigkeit und Umweltschutz großgeschrieben werden.

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Reparatur statt neues Gerät

Um diese Verschwendung zu stoppen und Elektroschrott zu reduzieren, hat das Europaparlament am Dienstag einer neuen Gesetzesvorlage mit großer Mehrheit zugestimmt. Mit dem Recht auf Reparatur von Elektroartikeln und Fahrrädern soll es in Zukunft einfacher werden, fehlerhafte Waren zu reparieren.

Das große Ziel der neuen Regelung ist es auch, nachhaltigen Konsum zu fördern. Die Gesetzesvorlage besagt, dass Verkäufer:innen verpflichtet sind, defekte Produkte zu reparieren, anstatt sie zu ersetzen.

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„Wir haben eine Reihe von Maßnahmen verabschiedet, damit Verbraucher:innen sich für eine Reparatur statt für ein neues Gerät entscheiden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Unterstützung unabhängiger Werkstätten und auf finanziellen Anreizen“, erklärte Berichterstatter René Repasi (S&D, Deutschland) in einer Pressemitteilung.

Einzige Ausnahme: Die Reparatur ist technisch nicht machbar oder für den Verbraucher bzw. die Verbraucherin ungünstig. Darüber hinaus schlagen die Abgeordneten des Europaparlaments vor, die gesetzliche Garantiezeit um ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Reparatur zu verlängern.

Reparatur auch nach Ablauf der Garantiezeit

Die Regelung soll nicht nur für Smartphones gelten, sondern für alle Elektrogeräte wie Waschmaschinen oder Staubsauger, aber auch für Fahrräder. Verbraucher:innen sollen das Recht haben, Reparaturen für diese Geräte auch nach Ablauf der Garantiezeit zu verlangen.

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Um die Reparatur als attraktive Option gegenüber dem Neukauf zu positionieren, haben sich die Abgeordneten ebenfalls etwas überlegt: So sollen Hersteller während der Reparaturzeit Leihgeräte zur Verfügung stellen.

Und damit enden die Ideen des Parlaments nicht. Wenn ein Produkt nicht mehr repariert werden kann, könnte ein bereits repariertes Produkt als Ersatz angeboten werden.

Es gibt auch Kritik

Doch warum entscheiden sich viele Verbraucher:innen immer noch gegen eine Reparatur? Der Grund sind meist hohe Reparaturkosten, der erschwerte Zugang zu Reparaturdiensten oder Konstruktionsmerkmale, die Reparaturen verhindern. Das Parlament will mit dem Recht auf Reparatur sicherstellen, dass unabhängige Reparaturdienste und Verbraucher:innen angemessenen Zugang zu Ersatzteilen, Informationen und Werkzeugen erhalten.

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Online-Plattformen sollen es Verbraucher:innen außerdem ermöglichen, Reparaturdienste, einschließlich Repaircafés, und Anbieter von wiederaufbereiteten Waren in ihrer Nähe zu finden. Auch sollen nationale Reparaturfonds eingerichtet werden, um Gutscheine und finanzielle Anreize für Reparaturen bereitzustellen und diese erschwinglicher und attraktiver zu gestalten.

Doch es gibt auch kritische Stimmen. Nicht alle sind Fans vom Recht auf Reparatur. Einige befürchten, dass diese Maßnahmen die Wahlfreiheit der Verbraucher:innen einschränken könnten, ob sie ein neues Gerät kaufen oder reparieren lassen möchten.

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