Überlistete Onlinehändler: Betrüger kassiert 75.000 Euro durch Retourenbetrug

75.000 Euro Schaden durch Onlinebetrug. (Foto: Mohd KhairilX / Shutterstock)
Ein Mann soll Onlinehändler:innen um insgesamt rund 75.000 Euro betrogen haben. Die Beamt:innen der Polizei Düsseldorf, die zusammen mit der Staatsanwaltschaft vergangene Woche die Wohnung des in Düsseldorf wohnenden 36-Jährigen in Augenschein genommen haben, dürften nicht schlecht gestaunt haben. Denn sie fanden dort Luxusartikel in größerer Zahl – und rund 50.000 Euro Bargeld.
Der Mann soll gewerbsmäßigen Betrug unter einer größeren Zahl an Pseudo-Identitäten betrieben haben. Dazu besorgte er sich offenbar laut Polizeibericht rechtswidrig Kreditkartendaten und bestellte unter einer Vielzahl an Namen im Internet Waren. Bestellt wurden die unterschiedlichsten Waren „von der Spülmaschine bis zu Zahnsticks oder Bettwäsche alles, was man bestellen kann“, wie die Polizei mitteilt. Darunter sollen aber auch hochwertige Technikprodukte gewesen sein.
Die Waren wurden dann unter Angabe der unterschiedlichsten Gründe zur Retoure angemeldet, oftmals aber gar nicht oder mit Tricksereien wie leerem oder aufgefülltem Karton zurückgeschickt. In vielen Fällen dürfte bei kleineren Rücksendungen auch aufseiten der Händler:innen darauf verzichtet worden sein (das ist ja nicht ungewöhnlich).
Retoure angemeldet, Waren unterschlagen und weiterverkauft
Umgekehrt wurden die Waren dann entweder behalten oder mutmaßlich weiterverkauft – laut Polizeibericht soll der Betrüger den größten Gewinn nach bisherigen Erkenntnissen mit dem Verkauf der unterschlagenen Retourenwaren gemacht haben, etwa mit Smartphones. Jedenfalls erklären die Beamt:innen, dass sie in einem Bücherversteck in der Wohnung besagtes Bargeld fanden.
Bemerkenswert scheint vor allem der Hinweis, dass die Zahl der sichergestellten Waren (Asservate) so umfangreich sei, dass hierfür Lagerraum in einer Spedition angemietet werden musste. Der Mann wurde festgenommen und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.
Bemerkenswert ist der Fall dennoch, da hier offenbar die Sicherheitsinstanzen verschiedener Handelskonzerne versagt haben. Denn selbst wenn der Betrüger mit unterschiedlichen Identitäten, Zahlungsverbindungen und Liefer- und Rechnungsadressen gearbeitet hat, sollte zumindest die Mustererkennung bei der großen Zahl an Fällen, die hierfür nötig sind, anschlagen.
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