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Cybertruck: Tesla drohte mit Strafe bei Weiterverkauf – so teuer wäre es geworden

Ende November will Tesla die ersten Cybertrucks an Käufer:innen ausliefern. Die mussten ursprünglich eine Klausel unterschreiben, die ihnen den Weiterverkauf des E-Pickup-Trucks für ein Jahr untersagte. Es drohte eine saftige Strafe. Nun wurde der Passus gestrichen.

2 Min.
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Tesla Cybertruck: Weiterverkauf doch nicht verboten. (Foto: Shutterstock/Mike Mareen)

Vier Jahre nach der ersten Ankündigung dürfte es endlich so weit sein: Die ersten Cybertrucks sollen am 30. November 2023 an Käufer:innen ausgeliefert werden. Aufgrund der großen Nachfrage und vorerst noch geringer Produktionskapazitäten werden allerdings nicht alle Interessent:innen in absehbarer Zeit einen der E-Pickup-Trucks erhalten.

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Cybertruck: Tesla will Preistreiberei verhindern

Große Nachfrage, geringes Angebot – das könnte die Preise in schwindelerregende Höhen treiben, so die Befürchtung von Tesla. Um einen solchen möglichen Graumarkt zu verhindern, verbot der Elektroautobauer kurzerhand Käufer:innen den einfachen Weiterverkauf des soeben erworbenen Fahrzeugs.

Wie Cybertruck-Fan Matthew Donegan-Ryan via X (früher Twitter) mitteilte, hatte Tesla in die Kaufverträge eine Klausel eingebaut, nach der sich das Unternehmen ein Vorverkaufsrecht einräumte – zumindest einmal für ein Jahr. Sollte heißen: Wer einen Cybertruck gekauft und geliefert bekommen hat, darf das Fahrzeug erst nach einem Jahr normal weiterverkaufen. Bis dahin muss der Verkauf an Tesla erfolgen.

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Wie Arstechnica berichtet, hat das Unternehmen die Klausel aber mittlerweile wieder entfernt. Zwar sei in den Nutzungsbedingungen noch immer die Rede von einer Regel gegen den Weiterverkauf, mit einer Strafe droht Tesla aber nicht mehr.

Strafe von 50.000 Dollar bei Vertragsbruch

Zum Glück für Käufer:in, denn bei Zuwiderhandlung drohte eine Schadensersatzforderung in der Höhe von bis zu 50.000 US-Dollar oder eine Strafe in der Höhe des beim Verkauf erzielten Gewinns. Je nachdem, welche der beiden Summen höher ausfiel. Tesla hätte zudem den Verkauf künftiger Fahrzeuge verweigern können, hieß es in dem entsprechenden Passus.

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Ein solches – vorübergehendes – Verkaufsverbot ist übrigens in der Branche gar nicht unüblich. Und die Hersteller sind in der Vergangenheit durchaus damit durchgekommen. So verwies Donegan-Ryan auf den X-Nutzer John Cena, der wegen des vertragswidrigen Verkaufs seines Ford GT von Ford verklagt worden war – und sich mit dem Hersteller auf die Zahlung einer entsprechenden Strafe hatte einigen müssen.

Die jetzt entdeckte Klausel war zwar explizit auf den Cybertruck zugeschnitten, zumindest in den USA sind ähnliche Regelungen aber auch in den Kaufverträgen von Model 3 und Model Y zu finden, wie Winfuture schreibt.

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Cybertruck soll mindestens 50.000 Dollar kosten

Noch steht übrigens gar nicht fest, wie viel Tesla für den Cybertruck überhaupt verlangt. Gemunkelt wird, dass der Cybertruck in der Grundausführung mindestens 50.000 Dollar kosten wird. Bei der Vorstellung des Fahrzeugs im November 2019 war noch von 40.000 Dollar die Rede.

Cybertruck: Teslas futuristischer E‑Pick-up in Bildern Quelle:

Tesla-CEO Elon Musk hat jedenfalls schon ehrgeizige Ziele für die Cybertruck-Produktion angekündigt. Demnach sollen bald jährlich 200.000 der futuristischen Fahrzeuge vom Band laufen.

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Dein t3n-Team

Horst Hansen

Ich dachte die Cybertrucks sind für draußen und nicht innen.

Antworten
Blanca Hohn

Dachte ich mir auch eben.

Antworten
Peter Müller

Wie lustig Herr Hansen und Frau Hohn was haben wir gelacht.

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