Schufa-Scoring verstößt gegen EU-Recht – laut Gutachten
Zuletzt war die deutsche Auskunftei Schufa in die Negativschlagzeilen geraten, weil es Gerüchte gab, dass für den Kauf des kommenden 49-Euro-Tickets ein positiver Bonitätscheck notwendig sein könnte. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnte das System Schufa erschüttern.
Verstößt Schufa-Scoring gegen EU-Recht?
Denn der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Priit Pikamäe hat in einem Gutachten festgestellt, dass das Schufa-Scoring gegen EU-Recht verstößt. Dabei geht es um die automatisierte Erstellung eines Werts (Score) über die Fähigkeit einer Person, einen Kredit zu bedienen.
Pikamäe erklärte in seinem Schlussantrag, dass Personen nach der DSGVO das Recht hätten, nicht von einer auf „einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung“ abhängig zu sein.
Automatisierte Erstellung von Wahrscheinlichkeitswert
Dies sei aber durch die „automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Fähigkeit einer betroffenen Person, künftig einen Kredit zu bedienen“ der Fall. Der Schufa-Score dient etwa Banken, Telekomfirmen oder Energieversorgern zur Einschätzung der Kreditfähigkeit einer Person.
Ein schlechter Schufa-Score kann negative Auswirkungen beim Onlineshopping oder beim Abschluss eines Handyvertrags haben. In vielen Fällen wissen die Betroffenen nicht, dass ihre Bonität als nicht ausreichend eingestuft wird, so ein häufiger Vorwurf.
Score-Wert: Erstellung ist Schufa-Betriebsgeheimnis
Wie die Schufa den Score-Wert berechnet, ist ihr Geheimnis – rechtens, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vor einigen Jahren unterstrich. Ob das mit der europäischen DSGVO vereinbar ist, wollte das Verwaltungsgericht Wiesbaden wissen, das einen entsprechenden Fall an den EuGH weiterleitete, wie Golem schreibt.
In diesem Fall geht es um eine Person, die, nachdem ihr ein Kredit verweigert wurde, von der Schufa Zugang zu seinen Daten wollte. Außerdem sollte die Schufa den Eintrag löschen. Die Schufa teilte der betroffenen Person aber lediglich den Score-Wert und allgemeine Infos zur Berechnung mit.
EuGH-Urteil erst in einigen Monaten erwartet
Dagegen klagte die Person – und könnte Recht bekommen. Ausschließlich auf dem automatisiert erstellten Schufa-Score basierende Entscheidungen könnten bald obsolet sein. Ein Urteil wird allerdings erst in einigen Monaten erwartet. Das Gutachten des Generalanwalts dient dem Gericht zwar zur Orientierung bei der Entscheidungsfindung. Es muss ihm aber nicht folgen.
In einem weiteren Fall, die Schufa betreffend, geht es um Daten aus öffentlichen Verzeichnissen wie Registern der Insolvenzgerichte. Diese Daten dürfe die Schufa nicht länger speichern als die öffentlichen Verzeichnisse selbst, meint der Generalanwalt in seinem Schlussantrag.
Insolvenz: Schufa soll Informationen früher löschen
Während die Verzeichnisse Informationen wie die Restschuldbefreiung nach einer Insolvenz nach einem halben Jahr löscht, behält die Schufa solche Daten bis zu drei Jahre. Das hindere die betroffenen Personen daran, sich wieder am Wirtschaftsleben zu beteiligen.