Anzeige
Anzeige
News

Schufa-Scoring verstößt gegen EU-Recht – laut Gutachten

Einem Gutachten des EuGH-Generalanwalts zufolge verstößt die Erstellung von Score-Werten für die Kreditwürdigkeit durch die Schufa gegen Europarecht. Damit könnten darauf basierende Entscheidungen obsolet sein. Ein Urteil steht aber noch aus.

Von Jörn Brien
2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

Schufa-Zentrale in Wiesbaden. (Foto: nitpicker/Shutterstock)

Zuletzt war die deutsche Auskunftei Schufa in die Negativschlagzeilen geraten, weil es Gerüchte gab, dass für den Kauf des kommenden 49-Euro-Tickets ein positiver Bonitätscheck notwendig sein könnte. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnte das System Schufa erschüttern.

Anzeige
Anzeige

Verstößt Schufa-Scoring gegen EU-Recht?

Denn der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Priit Pikamäe hat in einem Gutachten festgestellt, dass das Schufa-Scoring gegen EU-Recht verstößt. Dabei geht es um die automatisierte Erstellung eines Werts (Score) über die Fähigkeit einer Person, einen Kredit zu bedienen.

Pikamäe erklärte in seinem Schlussantrag, dass Personen nach der DSGVO das Recht hätten, nicht von einer auf „einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung“ abhängig zu sein.

Anzeige
Anzeige

Automatisierte Erstellung von Wahrscheinlichkeitswert

Dies sei aber durch die „automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Fähigkeit einer betroffenen Person, künftig einen Kredit zu bedienen“ der Fall. Der Schufa-Score dient etwa Banken, Telekomfirmen oder Energieversorgern zur Einschätzung der Kreditfähigkeit einer Person.

Ein schlechter Schufa-Score kann negative Auswirkungen beim Onlineshopping oder beim Abschluss eines Handyvertrags haben. In vielen Fällen wissen die Betroffenen nicht, dass ihre Bonität als nicht ausreichend eingestuft wird, so ein häufiger Vorwurf.

Anzeige
Anzeige

Score-Wert: Erstellung ist Schufa-Betriebsgeheimnis

Wie die Schufa den Score-Wert berechnet, ist ihr Geheimnis – rechtens, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vor einigen Jahren unterstrich. Ob das mit der europäischen DSGVO vereinbar ist, wollte das Verwaltungsgericht Wiesbaden wissen, das einen entsprechenden Fall an den EuGH weiterleitete, wie Golem schreibt.

In diesem Fall geht es um eine Person, die, nachdem ihr ein Kredit verweigert wurde, von der Schufa Zugang zu seinen Daten wollte. Außerdem sollte die Schufa den Eintrag löschen. Die Schufa teilte der betroffenen Person aber lediglich den Score-Wert und allgemeine Infos zur Berechnung mit.

Anzeige
Anzeige

EuGH-Urteil erst in einigen Monaten erwartet

Dagegen klagte die Person – und könnte Recht bekommen. Ausschließlich auf dem automatisiert erstellten Schufa-Score basierende Entscheidungen könnten bald obsolet sein. Ein Urteil wird allerdings erst in einigen Monaten erwartet. Das Gutachten des Generalanwalts dient dem Gericht zwar zur Orientierung bei der Entscheidungsfindung. Es muss ihm aber nicht folgen.

Die witzigsten 1-Stern-Rezensionen auf Amazon Quelle: ADragan/Shutterstock

In einem weiteren Fall, die Schufa betreffend, geht es um Daten aus öffentlichen Verzeichnissen wie Registern der Insolvenzgerichte. Diese Daten dürfe die Schufa nicht länger speichern als die öffentlichen Verzeichnisse selbst, meint der Generalanwalt in seinem Schlussantrag.

Insolvenz: Schufa soll Informationen früher löschen

Während die Verzeichnisse Informationen wie die Restschuldbefreiung nach einer Insolvenz nach einem halben Jahr löscht, behält die Schufa solche Daten bis zu drei Jahre. Das hindere die betroffenen Personen daran, sich wieder am Wirtschaftsleben zu beteiligen.

Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare

Community-Richtlinien

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige