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Anspruch auf digitalen Stromzähler: Das sind die Vorteile

Schon 2023 hat der Bundestag im Interesse der Modernisierung der Stromnetze beschlossen, die Digitalisierung des Energiesektors voranzutreiben. Ein entscheidender Teil des Gesetzes ist dieser Tage in Kraft getreten – mit Vorteilen für viele Stromkund:innen.

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Bisher wurden deutschlandweit erst gut 270 000 Smartmeter in Haushalten installiert. Bis 2030 sollen es rund fünf Millionen werden. (Foto: EMH metering)

Seit Anfang 2025 sind die Messstellenbetreiberunternehmen dazu verpflichtet, Kund:innen auf Wunsch der einen vernetzten Stromzähler (Smart Meter) zur Verfügung zu stellen und einzubauen. Die Frist hierfür beträgt vier Monate, wobei der in der Regel der Netzbetreiber vor Ort  verantwortlich ist (also nicht unbedingt der Stromanbieter, bei dem du deinen Strom beziehst).

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Allerdings dürfen hierfür Kosten an die Endkund:innen weitergegeben werden (in Höhe von maximal 30 Euro). Möglich ist allerdings, dass diese Gebühr spätestens in der nächsten Legislaturperiode noch erhöht wird – ein entsprechender Gesetzentwurf, den unter anderem die Verbraucherzentralen kritisiert hatten, konnte aufgrund des vorzeitigen Endes der Ampelkoalition nicht mehr verabschiedet werden.

Stromnetzbetreiber versuchten, Smart-Meter-Einbau zu umgehen

In der Vergangenheit war es für Kund:innen oftmals kompliziert, den Einbau des Smart Meters bei ihrem Messstellenbetreiber durchzusetzen. Oftmals wurden Kund:innen hier vertröstet oder es wurde kurzerhand erklärt, ein Einbau sei aus technischen Gründen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Mit der neuen Regelung haben Kund:innen hier eine bessere Handhabe gegenüber den Unternehmen.

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Gerade wer seinen Strom über einen dynamischen Stromanbieter wie Tibber, Octopus Energy, Ostrom oder Rabot Energy beziehen will, benötigt meist eine Smart-Meter-Lösung. Denn hier wird der Stromverbrauch kurzfristig und mit an Nachfrage und Angebot orientierten Preisen abgerechnet. Das kann in einigen Fällen dazu führen, dass (wie etwa am Neujahrsmorgen) Strom fast zum Nulltarif bezogen werden kann, doch es kann auch in Spitzenzeiten in den Abendstunden zu hohen Verbrauchtspreisen für die Kilowattstunde führen.

Ziel ist es, die Verbreitung intelligenter Messsysteme auf digitaler Basis voranzutreiben. Deshalb zählt zum Gesetz auch noch eine weitere Vorgabe: Netzbetreiber sind im Rahmen einer Rollout-Pflicht dazu angehalten, jene Haushalte mit mehr als 6.000 Kilowattstunden jährlichem Stromverbrauch mit digitalen Stromzählern auszustatten. Auch wer eine Solaranlage mit mindestens 7 Kilowatt Leistung installiert hat, wird hier bevorzugt bedient. Allerdings muss bis Ende 2025 erst einmal nur jeder fünfte Haushalt digitalisiert sein.

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Smart Meter kann Stromverbrauch auch per App anzeigen

Doch viele Verbraucher:innen fragen sich, welcher Nutzen sich konkret aus einem solchen Smart Meter ergibt. Einerseits ermöglichen digitale Stomzähler die Erkenntnis per Smartphone-App, wie viel Strom aktuell verbraucht wird – eine Information, die man über analoge Zähler oder Steckermessgeräte zwar auch erhält, aber dies natürlich nur vor Ort oder nur für das einzelne angeschlossene Gerät.

Andererseits betriff dies aber nicht nur ein paar Lampen, die Waschmaschine und den Kühl- und Gefrierschrank. Spannender ist all das, wenn E-Auto, Wärmepumpe oder Photovoltaikanlagen hinzukommen. Einfluss auf den eigenen Stromverbrauch hat man dann vor allem bei Tasks, die man zeitlich flexibel gestalten kann. Auch lassen sich auf diese Weise eventuelle Fehlfunktionen meist schneller erkennen, was böse Überraschungen bei der Jahresrechnungen oder der jährlichen Stromablesung ersparen kann.

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Doch es gibt noch einen weiteren Vorteil: In vielen Fällen kann ein Smart Meter nämlich auch mit entsprechender Technik von außen abgefragt werden, was dazu führt, dass Mitarbeitende des Stromanbieters nicht mehr vor Ort klingeln müssen, um den Zählerstand abzulesen. Das setzt allerdings voraus, dass der Zählerschrank so angebracht ist, dass auch eine Verbindung möglich ist (also tunlichst nicht im hintersten Keller). Allerdings führen Kritiker:innen hier immer wieder auch die Gefahr der Überwachung und den „gläsernen Stromverbraucher“ ins Feld.

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Kommentare (1)

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Jan Bra

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