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7 Monate nach Explosion: SpaceX schickt das Starship wieder an den Start

Die erste Flugprobe des Starship vor sieben Monaten sollte schon nach vier Minuten vorbei sein. Jetzt plant SpaceX einen erneuten Versuch mit zahlreichen Verbesserungen. Ob der Start tatsächlich stattfindet, entscheidet die Umweltbehörde.

Von Tatjana Standky
2 Min.
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SpaceX hat aus der missglückten ersten Flugprobe des Starship seine Lehren gezogen und stellt einen zweiten Versuch in Aussicht. (Foto: SpaceX)

Am 20. April 2023 sollte das Starship in den Luftraum abheben. Die Aktion fand nach vier Minuten ein jähes Ende – inklusive eines acht Meter tiefen Kraters an der Stelle, an der eigentlich eine Startrampe hätte stehen sollen.

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Jetzt wurde ein zweiter Start des Starship für den 17. November in Aussicht gestellt. Obwohl es sich beim ersten Versuch um einen vermeintlichen Misserfolg gehandelt hat, konnten einige Einsichten und Daten gewonnen werden – SpaceX hat vor allem in den Stufentrennungsprozess eingegriffen.

Neuerungen für die 2. Flugprobe

Ein solcher „Fly-and-fail-Zugang“ hat den Vorteil, dass Schwachstellen gefunden werden können, bevor Besatzung und Fracht an Bord gehen. Die erste Mission hat laut SpaceX viele Erkenntnisse geliefert, die „direkt in zahlreiche Verbesserungen sowohl des Fahrzeugs als auch der Bodeninfrastruktur geflossen sind“.

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So sollen bei der zweiten Flugprobe zwei neue Systeme erprobt werden. Eines davon ist das „hot-stage seperation system“, mit dem das Starship aufgerüstet wird. Hierbei werden die Triebwerke der zweiten Stufe des Starship gezündet, um das Schiff vom Booster zu entfernen. Als Booster bezeichnet man eine Hilfsrakete oder erste Stufe, die beim Start zum Einsatz kommt und dann abgeworfen wird.

Das zweite System, das getestet wird, ist ein neues elektronisches Schubvektor-Steuerungssystem (TVC) für die superschweren Raptor-Triebwerke. Das Raptor-Triebwerk hat etwa die dreifache Schubkraft des Merlin 1D-Triebwerks von SpaceX, das die Trägerraketen von Falcon 9 und Falcon Heavy antreibt.

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Zudem wurde das Fundament der Startrampe verstärkt und der ursprünglich geplante wassergekühlte Schutz aus Stahl mit einem Wasserüberflutungssystem installiert. Allerdings wartet es noch auf die Freigabe der Umweltbehörde.

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Flugprobe 1: Erhebliche Schäden an der Rampe

Dass der erste Flug ohne Komplikationen abläuft, damit hatte vor einigen Monaten wohl nicht einmal Herr Musk gerechnet. Denn als Erfolg hätte man den Flug im April schon verbucht, wenn man in der Lage gewesen wäre, sich weit genug von der Startrampe zu entfernen, „bevor etwas schiefgeht“.

Schiefgegangen ist trotz niedriger Erwartungshaltung einiges und das aufgrund von Fehleinschätzungen und baulichen Mängeln. Normalerweise verfügen Startrampen über einen sogenannten „Flame Trench“, der Abgase ableitet. Das Starship sollte eigentlich eine massive, wassergekühlte Stahlplatte besitzen, um die Kraft der Raketentriebwerke zu zügeln – allerdings wurde sie nicht rechtzeitig für den Start fertig. Die Folge: Ein acht Meter tiefer Krater an der Stelle, an der eigentlich eine Startrampe hätte stehen sollen.

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Zudem verabschiedeten sich innerhalb der ersten Minuten bereits mindestens 5 der 33 Raptor-Triebwerke des Boosters.

Starship-Sicherheitsprüfung durch FAA abgeschlossen

Der missglückte Start wurde von der Federal Aviation Administration (FAA), der Luftfahrtbehörde der USA, untersucht. Der Abschlussbericht nennt mehrere Ursachen für das Unglück und 63 Maßnahmen, die SpaceX ergreifen musste, um eine Wiederholung zu vermeiden.

Zu den Korrekturmaßnahmen gehörten unter anderem die „Umgestaltung der Fahrzeug-Hardware“ und „der Startrampe zur Erhöhung ihrer Robustheit“ sowie „zusätzliche Analysen und Tests sicherheitskritischer Systeme und Komponenten“. Am 31. Oktober hatte die Behörde das Ende der Starship-Sicherheitsprüfung bekannt gegeben.

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Das bedeutet aber nicht automatisch, dass dem zweiten Testflug nun nichts mehr im Weg steht. SpaceX muss alle Maßnahmen, die sich auf die öffentliche Sicherheit auswirken, umsetzen und eine Lizenzänderung bei der FAA beantragen, die alle Sicherheits-, Umwelt- und sonstigen Anforderungen erfüllt.

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