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Deswegen erhalten Kryptoanleger möglicherweise bald Post vom Finanzamt

Wer mit Krypto Kasse gemacht und die Gewinne nicht korrekt versteuert hat, könnte demnächst Post vom Finanzamt erhalten. Das wertet nämlich gerade ein Datenpaket aus.

2 Min.
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Kryptogewinne müssen richtig versteuert werden, sonst drohen zum Teil hohe Strafen, die bis zur Haft reichen. (Foto: Shutterstock/chayanuphol)

Steuerhinterzieher mit Kryptowährungen droht Ungemach: Die nordrhein-westfälische Steuerfahndung – die größte in Deutschland –  hat im Zuge eines Auskunftsersuchens eine Menge Daten von einer großen Kryptobörse erhalten. Transaktionen von Tausenden Kunden sollen dort enthalten sein. Die Ermittler schätzen, dass eine Schadenssumme im zweistelligen Millionenbereich darin versteckt ist.

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Der Spiegel berichtet weiter, die Fahnder hätten die Daten mit anderen Bundesländern geteilt. Eine Selbstanzeige von Mehrfachtätern und bei Beträgen von über 50.000 Euro kann eine Haftstrafe verhindern, doch dabei gibt es einiges zu beachten.

Kryptogewinne steuerpflichtig

Im Februar hat es der Bundesfinanzhof bestätigt: Gewinne aus den Geschäften mit Bitcoin, Ethereum und Co. müssen versteuert werden, auch wenn es sich um nicht-greifbare Wirtschaftsgüter handelt.

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Bisher haben sich viele Anleger auf dem nicht ganz leichten Nachweis für Kryptogewinne innerhalb der Spekulationsfrist ausgeruht. Die Finanzämter gehen von einer hohen Dunkelziffer aus. Die könnte sich nun reduzieren.

Auch Kryptotausch fällt in die Steuerpflicht

Die Wirtschaftswoche rät Anlegern dazu, aufmerksam zu sein. So sei auch der Tausch in andere Kryptowährungen steuerpflichtig; nämlich immer dann, wenn der Ertrag Gewinn abgeworfen hat. Wer etwa Bitcoin für 20.000 Euro gekauft hat und später verkauft, um für die erlösten 25.000 Euro einen Altcoin zu kaufen, muss die Differenz von 5.000 Euro versteuern.

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Nach einem Jahr Haltefrist sind die Verkaufserlöse nicht mehr steuerpflichtig – unabhängig von ihrer Höhe. Wer in dieser Zeit Verluste gemacht kann, kann sie gegenrechnen. Kleinanleger müssen sich weniger Sorgen machen, denn die Gewinne fallen im Gegensatz zum Aktienhandel unter die privaten Veräußerungsgeschäfte. Gewinne unter 599 Euro sind steuerfrei.

Selbstanzeige sorgt für Strafzinsen

Wenn du dich selbst anzeigst, musst du mit Strafzuschlägen zur Steuerlast rechnen Bei einem Betrag von 25.000 bis zu 100.000 Euro werden etwa zehn Prozent Zuschlag fällig. Im Bereich zwischen 100.000 und einer Million Euro liegt der Zuschlag bei 15 Prozent.

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Wer mehr als eine Million hinterzogen hat, muss 20 Prozent zahlen. Das ist immer noch besser als etwa wegen Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall zehn Jahre hinter Gitter zu wandern. Experten raten dazu, die Angaben bei der Selbstanzeige sehr gründlich zu checken und einen spezialisierten Steuerberater hinzuzuziehen.

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4 Kommentare
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Dein t3n-Team

Anonymous

„Von einer großen Kryptobörse“ okay… danke für die tolle Recherche und die wertvollen Informationen dieses Artikels.

Antworten
Marco

Schaden im zweistelligen Millionenbereich?
dat hat doch der Kanzler auch allein hinbekommen!

Antworten
Peter Pan

Es ist nur noch traurig wie die Bürger in Deutschland abgezockt werden. Zum Glück habe ich das Land verlassen.

Antworten
Selsniezki

Klingt nach simplem Dummfang.
Bissl Panik streuen, damit sich ein paar Dumme melden ^^

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