Noch ist es nicht zwingend notwendig, die Steuererklärung einzureichen. Doch wer es sich – oder dem Steuerberater oder der Steuerberaterin – leichter machen will, kann die Freizeit zwischen den Feiertagen sinnvoll nutzen. Wie, verrät der Raphael Sperling. Er ist freiberuflicher Steuerberater und hat sich mit seiner Steuerberatung Tax Sparrow auf Kryptowährungen und NFT spezialisiert.
Tipp 1: Alle Transaktionen dokumentieren
Wer in diesem Jahr mit Kryptowährungen, NFT und Co. gehandelt, aber keine Überblick über alle getätigten Käufe und Verkäufe mehr hat, sollte zuerst hier ansetzen. Eine Dokumentation aller Transaktionen gibt Aufschluss über die Profitabilität des Handelns.
„Da jeder Tausch in Euro umgerechnet werden muss, verliert man schnell den Überblick“, sagt Steuerberater Sperling. „Das sollte aber nicht so sein, denn am Jahresende wollte ich wissen, ob sich gelohnt hat, dass ich mein Geld und meine Zeit investiert habe, oder wo meine Fehler beim Trading lagen.“
Im zweiten Schritt sei diese Dokumentation der Kryptotransaktionen auch für die Steuererklärung wichtig. „Sie sind die Basis und entscheiden darüber, wie hoch meine Steuern ausfallen“, sagt der Berater.
„Schätzt das Finanzamt, geht das meist nicht im Sinne des Steuerpflichtigen aus.“
Wer seinen Gewinn oder Verlust dem Finanzamt nicht selbst mitteilen kann, wird vom Finanzamt geschätzt. „Hier kann davon ausgegangen werden, dass diese Schätzung nicht im Sinne des Steuerpflichtigen ausgeht“, warnt Sperling. „Die Aufzeichnung jeder Transaktion ist auch dahingehend wichtig, um feststellen zu können, ob mein betreffender Coin noch in der Spekulationsfrist ist oder schon steuerfrei verkauft werden kann“, sagt der Steuerberater.
Auch die Insolvenzfälle von Kryptobörsen wie FTX hätten gezeigt, dass Dokumentation wichtig ist. „Börsen können über Nacht geschlossen werden. Wer hier nicht bereits über APIs oder regelmäßige CSV-Exporte vorgesorgt hat, hat Schwierigkeiten, eine Aussage über Gewinne oder Verluste gegenüber dem Finanzamt zu machen“, sagt der Steuerberater. Rückwirkend seien die Daten schwierig zu beschaffen.
Diese Tools übernehmen die Dokumentation
Für die Dokumentation der Transaktionen rät der Steuerexperte dazu, statt einer händischen Tabelle ein automatisiertes Tool wie Cointracking, Blockpit oder Koinly zu verwenden. „Dabei werden mittels API-Schnittstellen oder Blockchainimports Transaktionen automatisch eingespielt“, sagt Sperling. Trotzdem sollten sich Steuerzahlende nicht blind auf Trackingtools verlassen, sondern händisch überprüfen.
„Wer ordentlich nacharbeitet, kann auch schnell mehrere Hundert oder Tausend Euro an Steuern sparen“, sagt der Steuerberater. Außerdem sollten Nutzer:innen bei Dokumentationstools auf die korrekten Einstellungen achten. „Hierzu zählen insbesondere die Anwendung der rechtlich zulässigen Fifo-Methode und der aktuell erforderlichen Depottrennung.“
Die meisten Tools gibt es als Freeware. Diese kostenlosen Versionen seien für viele Hodler:innen und Investierende, die regelmäßig gleichbleibende Beträge anlegen, bereits ausreichend. „Trader oder Personen, die staken, werden aber nicht um eine Bezahlversion herumkommen“, sagt Sperling.
Begleitblatt und Transaktionsliste einreichen
Beim Einreichen der Steuererklärung empfiehlt der Steuerberater Krypto-Anleger:innen außerdem, ein Begleitschreiben mit abzugeben. Die Formulare für die Steuererklärung erlauben nur, Zahlen für die Kryptogewinne einzutragen. „In einem Begleitschreiben kann man die Einkünfte erklären und hat genügend Platz für Erläuterungen der Gewinne oder Verluste“, sagt Sperling. Neben dem Begleitblatt können Anleger:innen auch die Transaktionsliste einreichen.
Tipp 2: Aufwendungen geltend machen
Aufwendungen können die Steuerlast drücken. Das gilt auch für die Ausgaben, die im Zusammenhang mit Krypto-Investments stehen. So können zum Beispiel die Anschaffungskosten für Hardware-Wallets, Ausgaben für Tracking-Tools, die Kosten für den oder die Steuerberatenden oder der Besuch von Fortbildungen und Konferenzen als Aufwendungen angegeben werden. Dafür kann es notwendig sein, die Aufwendungen in abziehbare und nicht abziehbare Werbungskosten aufzuteilen und sie im Anschreiben zu erläutern.
Tipp 3: Verlustvorträge aus 2022 steuerlich nutzen
„Generell gilt: Wessen Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften unter 600 Euro liegen, muss keine Steuern fürchten“, sagt Sperling. Ab dem 1. Januar 2024 wird diese Grenze sogar auf 1.000 Euro angehoben.
„Für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften unter der Grenze fallen keine Steuern an“
Wer aber 2023 über der 600-Euro-Grenze liegt, kann Verluste aus Kryptogeschäften steuerlich nutzen. Denn auch wenn es viele Kryptofans raten, hodeln, also das lange Halten von Kryptoassets, ist das steuerlich nicht immer vorteilhaft. Wer vorherige Gewinne ausgleichen will, muss Verluste dafür realisieren. Sprich: die Assets verkaufen.
Wenn sich die verlustreichen Coins und Co. noch in der Spekulationsfrist von einem Jahr befinden, können Hodler:innen darüber nachdenken, sie kurzzeitig zu verkaufen. So werden die Verluste realisiert und können steuerlich geltend gemacht werden. „So ein Rückkauf ist nach Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht missbräuchlich“, versichert der Steuerberater. Trotzdem gebe es zwei Dinge zu beachten: Werden die Coins zurückgekauft, beginnt die Spekulationsfrist von Neuem. „Wer also glaubt, dass wir innerhalb der nächsten Monate wieder bei alten Höchstkursen stehen, der sollte noch mal darüber nachdenken“, sagt Sperling.
Zudem lassen sich die Verluste nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen. „Die Verluste lassen sich also nicht mit Gewinnen aus Aktien, dem Staking oder den Einkünften der Angestelltentätigkeit verrechnen“, erklärt der Steuerexperte.
Aber was ist zu tun, wenn die Krypto-Investments 2023 Gewinne gebracht haben? Dieser Fall werde im laufenden Jahr bei den meisten Anlegern auftreten, schätzt der Experte. „Dann wäre es zusätzlich möglich Verlustvorträge aus 2022 zu nutzen“, rät Sperling. „Das heißt, wenn ich Verluste in 2022 hatte, dann sollte ich die in der Steuererklärung 2022 angeben, um diese mit Gewinnen aus 2023 verrechnen zu können.“