Anzeige
Anzeige
News

Ist das erlaubt? NRW-Supermarkt lässt KI Strafzettel an Falschparker verteilen

In Gelsenkirchen lässt ein Supermarktbetreiber ein KI-System seine Parkplätze überwachen – auch per Gesichtserkennung. Wer parkt, aber nicht einkauft, muss mit einem Strafzettel rechnen. Anwält:innen und Datenschützer:innen sind nicht erfreut.

2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

Parkraumüberwachung mit KI-Support. (Bild: parkvision.de)

Die Supermärkte haben offenbar die Zügel angezogen, wenn es um die Nutzung von Parkplätzen für Kund:innen geht. Bei der Parkraumüberwachung – und der Ahndung des Falschparkens – lassen die Betreiber oft externe Firmen ran. In Gelsenkirchen hat eine künstliche Intelligenz das Ruder übernommen.

Anzeige
Anzeige

Denn der Betreiber eines Supermarktes im Gelsenkirchener Ortsteil Heßler hat die hessische Firma Parkvision beauftragt, Personen, die zwar auf dem Parkplatz des Supermarktes parken, aber nicht dort einkaufen, Strafzettel zu verpassen.

Das Parkvision-System ist, laut Beschreibung auf der firmeneigenen Homepage, „einzigartig“. Beim Befahren des Parkplatzes werden Fahrzeuge und Fahrer:innen von mehreren Kameras gefilmt. Eine weitere Kameraaufnahme erfolgt beim Betreten des Supermarkts. Die Software gleicht die Aufnahmen anschließend miteinander ab.

Anzeige
Anzeige

Beschwerden rufen Politik auf den Plan

Wurde geparkt, aber nicht eingekauft, gibt es ein Verwarngeld in Höhe von 40 Euro, wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) berichtet. Die zunehmende Zahl an Beschwerden hat schon die Politik in Nordrhein-Westfalen (NRW) auf den Plan gerufen.

Der Landtagsabgeordnete Sebastian Watermeier sieht aber weniger in der Überwachung des privaten Parkraums ein Problem. Das erlaube der Gesetzgeber ausdrücklich. Problematisch ist laut Watermeier vielmehr, dass die verwendeten Kameras „an verschiedenen Punkten auch biometrische Daten von Personen aufnehmen und abgleichen“.

Anzeige
Anzeige

Erkennt die Software FFP2-Masken-Träger?

Fraglich ist zudem, ob die Software zuverlässig auch Personen erkenne, die eine FFP2-Maske tragen, so Watermeier, und was passiere, wenn statt der fahrenden Person eine Begleitperson einkaufen gehe.

Mittlerweile ist die hessische Datenschutzbehörde eingeschaltet. Die ist zuständig, weil der Systemanbieter Parkvision in Hessen beheimatet ist. Watermeier sieht das Unternehmen aber in der Pflicht, den in NRW geltenden hohen Datenschutzstandards gerecht zu werden, auch wenn es sich um private Flächen handele.

Anzeige
Anzeige

Rechtsanwalt zu Parkvision: Vorgehen ist rechtswidrig

Auch rechtliche Fragen stellen sich, etwa wenn es darum geht, wie Parkvision mit Anfechtungen der zugeschickten Strafzettel umgehe. Der Rechtsanwalt Malte Stuckmann, der in Heßler lebt und mehrere Mandant:innen in Sachen Parkvision vertritt, bezeichnet das Vorgehen des Unternehmens in der WAZ als „rechtswidrig“.

So werde aus dem Anschreiben nicht ersichtlich, in wessen Namen es erstellt sei. Eine Kontaktaufnahme sei schwierig. Anschreiben würden entweder gar nicht oder „mit Zahlungserinnerungen und Androhungen von Gerichtsverfahren erwidert“. Das habe Methode, so Stuckmann.

Anbieter sieht sein System als DSGVO-konform

Parkvision zufolge sei die besondere Form der Parküberwachung wegen großformatiger Hinweise darauf legal. Zudem sei das System DSGVO-konform. Bei Fahrer:innen, die keine Parksünde begingen, sei die Anonymisierung gewährleistet.

Anzeige
Anzeige
Stadt der Zukunft Quelle:

Allerdings berichten Betroffene, die neben dem Supermarkt etwa die nahe gelegene Apotheke besuchten, ebenfalls davon, einen Strafzettel ausgestellt bekommen zu haben. Der Ärger ist derweil so groß, dass der Supermarktparkplatz kaum mehr genutzt werde – was dazu führe, dass neben dem Supermarkt auch andere nahe gelegene Geschäfte weniger besucht würden.

Mehr Klarheit dürften die angekündigten Gerichtsverfahren bringen. Dann, so Rechtsanwalt Stuckmann, werde sich Parkvision „zu all den von uns bereits aufgezeigten Fehlern zu erklären haben“.

Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Ein Kommentar
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Gunar Gürgens

Genau so, einfach nicht mehr in den Markt gehen, sobald da der Umsatz einbricht ist das System ganz schnell wieder weg.

Antworten

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige