Die Supermärkte haben offenbar die Zügel angezogen, wenn es um die Nutzung von Parkplätzen für Kund:innen geht. Bei der Parkraumüberwachung – und der Ahndung des Falschparkens – lassen die Betreiber oft externe Firmen ran. In Gelsenkirchen hat eine künstliche Intelligenz das Ruder übernommen.
Denn der Betreiber eines Supermarktes im Gelsenkirchener Ortsteil Heßler hat die hessische Firma Parkvision beauftragt, Personen, die zwar auf dem Parkplatz des Supermarktes parken, aber nicht dort einkaufen, Strafzettel zu verpassen.
Das Parkvision-System ist, laut Beschreibung auf der firmeneigenen Homepage, „einzigartig“. Beim Befahren des Parkplatzes werden Fahrzeuge und Fahrer:innen von mehreren Kameras gefilmt. Eine weitere Kameraaufnahme erfolgt beim Betreten des Supermarkts. Die Software gleicht die Aufnahmen anschließend miteinander ab.
Beschwerden rufen Politik auf den Plan
Wurde geparkt, aber nicht eingekauft, gibt es ein Verwarngeld in Höhe von 40 Euro, wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) berichtet. Die zunehmende Zahl an Beschwerden hat schon die Politik in Nordrhein-Westfalen (NRW) auf den Plan gerufen.
Der Landtagsabgeordnete Sebastian Watermeier sieht aber weniger in der Überwachung des privaten Parkraums ein Problem. Das erlaube der Gesetzgeber ausdrücklich. Problematisch ist laut Watermeier vielmehr, dass die verwendeten Kameras „an verschiedenen Punkten auch biometrische Daten von Personen aufnehmen und abgleichen“.
Erkennt die Software FFP2-Masken-Träger?
Fraglich ist zudem, ob die Software zuverlässig auch Personen erkenne, die eine FFP2-Maske tragen, so Watermeier, und was passiere, wenn statt der fahrenden Person eine Begleitperson einkaufen gehe.
Mittlerweile ist die hessische Datenschutzbehörde eingeschaltet. Die ist zuständig, weil der Systemanbieter Parkvision in Hessen beheimatet ist. Watermeier sieht das Unternehmen aber in der Pflicht, den in NRW geltenden hohen Datenschutzstandards gerecht zu werden, auch wenn es sich um private Flächen handele.
Rechtsanwalt zu Parkvision: Vorgehen ist rechtswidrig
Auch rechtliche Fragen stellen sich, etwa wenn es darum geht, wie Parkvision mit Anfechtungen der zugeschickten Strafzettel umgehe. Der Rechtsanwalt Malte Stuckmann, der in Heßler lebt und mehrere Mandant:innen in Sachen Parkvision vertritt, bezeichnet das Vorgehen des Unternehmens in der WAZ als „rechtswidrig“.
So werde aus dem Anschreiben nicht ersichtlich, in wessen Namen es erstellt sei. Eine Kontaktaufnahme sei schwierig. Anschreiben würden entweder gar nicht oder „mit Zahlungserinnerungen und Androhungen von Gerichtsverfahren erwidert“. Das habe Methode, so Stuckmann.
Anbieter sieht sein System als DSGVO-konform
Parkvision zufolge sei die besondere Form der Parküberwachung wegen großformatiger Hinweise darauf legal. Zudem sei das System DSGVO-konform. Bei Fahrer:innen, die keine Parksünde begingen, sei die Anonymisierung gewährleistet.
Allerdings berichten Betroffene, die neben dem Supermarkt etwa die nahe gelegene Apotheke besuchten, ebenfalls davon, einen Strafzettel ausgestellt bekommen zu haben. Der Ärger ist derweil so groß, dass der Supermarktparkplatz kaum mehr genutzt werde – was dazu führe, dass neben dem Supermarkt auch andere nahe gelegene Geschäfte weniger besucht würden.
Mehr Klarheit dürften die angekündigten Gerichtsverfahren bringen. Dann, so Rechtsanwalt Stuckmann, werde sich Parkvision „zu all den von uns bereits aufgezeigten Fehlern zu erklären haben“.
Genau so, einfach nicht mehr in den Markt gehen, sobald da der Umsatz einbricht ist das System ganz schnell wieder weg.