Der folgenschwere Unfall ereignete sich bereits im Jahr 2019 in Kalifornien. Der Angeklagte fuhr mit seinem Tesla Model S mit hoher Geschwindigkeit über eine rote Ampel in Gardena, einem Vorort von Los Angeles, und krachte in einen Honda Civic. Die beiden Menschen, die im Honda saßen, kamen bei dem Unfall ums Leben, während der Tesla-Fahrer und sein Begleiter keine lebensgefährlichen Verletzungen erlitten.
Die kalifornische Staatsanwaltschaft klagte den Fahrer im Oktober des vergangenen Jahres in zwei Fällen an. In beiden Fällen sieht sich der Angeklagte mit dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung konfrontiert. Der Angeklagte plädiert derweil auf nicht schuldig. Berichten zufolge wurde in den Gerichtsdokumenten nichts über den Autopiloten erwähnt.
Autopilot war eingeschaltet
Die National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA), die den Vorfall in den letzten Jahren untersucht hat, bestätigte jedoch kürzlich laut AP News, dass er zum Zeitpunkt des Unfalls eingeschaltet war. Die NHTSA hat im August letzten Jahres nach einer Reihe von elf Unfällen mit geparkten Ersthelferfahrzeugen, bei denen 17 Menschen verletzt wurden und einer ums Leben kam, offiziell eine Untersuchung des Fahrerassistenzsystems von Tesla eröffnet.
Tesla selbst kann für den Unfall nicht belangt werden, denn unabhängig davon, ob ein Auto ein teilautomatisiertes System verwendet oder nicht, ist es erforderlich, dass der menschliche Fahrer jederzeit die Kontrolle über sein Fahrzeug hat. Das sehen die staatlichen Gesetze genauso und machen menschliche Fahrer für den Betrieb ihrer Fahrzeuge verantwortlich. Obwohl automatisierte Systeme den Fahrern helfen können, Unfälle zu vermeiden, muss die Technologie verantwortungsbewusst eingesetzt werden. Tesla erklärte bereits mehrfach, dass es sich bei seinem Autopiloten nicht um ein „Full Self-Driving“-System handelt und dass die Fahrer weiterhin aufpassen und jederzeit bereit sein müssen, auf potenzielle Gefahren zu reagieren.