![Tesla mit aktiviertem Wächtermodus. (Screenshot: Tesla/t3n.de) Tesla Wächtermodus Klage](https://images.t3n.de/news/wp-content/uploads/2022/07/Bildschirmfoto-2022-07-20-um-13.17.01.jpg?class=hero)
Tesla mit aktiviertem Wächtermodus. (Screenshot: Tesla/t3n.de)
Im Juli 2022 hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) Tesla wegen irreführender Werbung verklagt. Die Klage hatte zwei Aspekte. Zum einen ging es um den Wächtermodus („Sentry Mode“), speziell um die Kameraüberwachung im öffentlichen Raum während des Parkens.
Werbung für Wächtermodus ohne Datenschutzhinweis
Hier, so der Vorwurf der Verbraucherschützer:innen, habe Tesla den Nutzer:innen verschwiegen, dass die Funktion gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt. Tesla-Fahrer:innen, die den Modus aktivieren riskieren entsprechend ein Bußgeld – was in der Werbung für den Wächtermodus nicht erwähnt wurde.
Das ist jetzt vorbei. Denn Tesla hat nach der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin eine Unterlassungserklärung abgegeben, wie der VZBV mitteilte. Heißt: Tesla darf nicht mehr in der beanstandeten Form dafür werben.
VZBV: Massive Datenschutzverstöße bei Nutzung
„Kameraüberwachung von Dritten ohne deren Wissen, das geht nicht. Verbraucher:innen konnten den Wächter-Modus von Tesla nicht ohne massive Datenschutzverstöße nutzen“, wie Ramona Pop, Vorständin des VZBV kommentierte.
Beim Tesla Model 3 hat Tesla offenbar schon reagiert, wie Golem schreibt. Im entsprechenden Handbuch findet sich der folgende Hinweis: „Allein Sie sind dafür verantwortlich, alle vor Ort geltenden Vorschriften und Eigentumsvorbehalte im Hinblick auf die Verwendung von Kameras zu prüfen und einzuhalten“.
VZBV verliert Klage wegen CO2-Ersparnis-Aussagen
Neben diesem Erfolg musste der VZVB beim zweiten Aspekt der Tesla-Klage eine Niederlage einstecken. Dabei ging es um Werbeaussagen zur CO2-Ersparnis.
Die Verbraucherschützer:innen hatten sich daran gestört, dass Tesla bei seinen Fahrzeugen mit CO2-Emissionen von „0 Gramm pro Kilometer“ wirbt – obwohl der US-Autobauer sich am Handel mit Zertifikaten beteiligt. Greenwashing, findet der VZBV.
CO2-Einsparung: Greenwashing oder Pflichtangabe?
Der Verband dazu im Juli 2022: „Was Tesla-Autos an CO2 sparen, dürfen die Fahrzeuge anderer Hersteller zusätzlich ausstoßen“. Tesla widersprach. Bei der Angabe handele es sich um Pflichtangabe.
Das Landgericht Berlin sieht in der Angabe in seinem aktuellen Urteil keine Irreführung durch Unterlassen durch Tesla. Das letzte Wort scheint hier aber noch nicht gesprochen zu sein. Der VZBV hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.