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Ratgeber

Überstunden-Wahnsinn: Wann dürfen Chefs sie einfordern und wie viele sind erlaubt?

Die Deutschen arbeiten wie verrückt: Jeder Fünfte macht über zehn Überstunden die Woche – laut einer Xing-Umfrage. Doch wie sieht eigentlich die Rechtslage dazu aus?

2 Min.
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Überstunden sind in Deutschland weit verbreitet, doch wie ist die Rechtslage? (Foto: Shutterstock-Gorodenkoff)

Jeder kennt das Szenario: Die Deadline rückt immer näher. Das Projekt muss heute noch eingereicht werden, doch die Uhr tickt gegen einen. Was bleibt also übrig, als in den sauren Apfel zu beißen und Überstunden in Kauf zu nehmen. „Der Yoga-Kurs muss erst einmal warten“, ruft der Chef und klatscht dabei motivierend in die Hände.

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Doch so einfach ist es dann doch nicht. Denn anders als viele Berufstätige denken, reicht eine bloße Anordnung auf Grundlage des Weisungsrechts eines Vorgesetzten nicht aus, wie Martin Nebeling – Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei Bird & Bird – im t3n-Gespräch erklärt.

Überstunden: Wann darf ein Chef sie einfordern?

Überstunden in Deutschland sind an der Tagesordnung. (Foto: Shutterstock-Marvent)

Notwendig ist vielmehr eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine Regelung im Tarifvertrag, die die Anordnung von Überstunden durch den Arbeitgeber zulässt. „Die muss jedoch so transparent sein, dass der Arbeitnehmer erkennen kann, wann und in welchem Umfang der Arbeitgeber diese Klausel nutzen kann“, erklärt der Jurist.

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Formulierungen wie „Der Arbeitnehmer ist bei betrieblicher Erfordernis auch zur Mehrarbeit sowie Sonntags- und Feiertagsarbeit verpflichtet“ hat das Bundesarbeitsgericht bereits mehrfach für unzulässig erklärt.

Besonders eng werden zudem sogenannte Pauschalierungsklauseln kontrolliert, die beinhalten, dass Überstunden nicht zusätzlich vergütet werden. Das heißt, dass Sätze wie „Durch die zu zahlende Bruttovergütung ist eine etwaige Über- oder Mehrarbeit bereits abgegolten“ nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ebenfalls unzulässig sind.

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Beide Formulierungen lassen den Arbeitnehmer nämlich nicht erkennen, ab wann und wie viele Überstunden er leisten muss und vor allem auch, inwieweit ein Vergütungsanspruch für die zusätzlich geleistete Arbeit besteht. „Das ist jedoch notwendig“, betont Nebeling.

Lediglich bei Not- oder Katastrophenfällen kann der Arbeitnehmer auch ohne vertragliche Regelung aufgrund seiner Treuepflicht dem Chef gegenüber zu Überstunden verpflichtet sein. Dies ist jedoch nur in außergewöhnlichen Situationen wie beispielsweise der kurzfristigen Abwehr von Gefahren für den Betrieb – etwa durch Überschwemmung – der Fall.

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Ein Notfall ist ausdrücklich nicht dann gegeben, wenn ein betrieblicher Engpass aufgrund zurückhaltender Einstellungspolitik des Arbeitgebers oder eines vermeintlich schlecht kalkulierten Projektplans entsteht. Da hilft auch kein motivierendes Klatschen des Chefs.

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Wie viele Überstunden dürfen maximal sein?

Der Arbeitgeber muss auch bei der Anordnung von Überstunden die Obergrenzen des Arbeitszeitgesetzes beachten. Das besagt, dass die tägliche Arbeitszeit von acht beziehungsweise maximal zehn Stunden – auch inklusive Überstunden – nicht überschritten werden darf.

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Letztlich ist laut Martin Nebeling jedoch anzumerken, dass – obgleich die gelebte Praxis diesen Grundsätzen nicht immer entsprechen mag – insbesondere bei geringfügiger Mehrarbeit ein Beharren auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelung nicht immer Sinn ergibt. Das Arbeitsverhältnis könne belasten werden.

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Kommentare (4)

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Sebos

Zusammen mit der gestrigen Meldung, dass 2/3 ihren Job hassen, ergibt das ein unschönes Bild von Deutschland. Passt aber zur Stimmung im Land. Immer weniger sollen immer mehr und mehr leisten, bis sie nicht mehr können und mit 50 aussortiert werden. Diese „immer-110%“ Mentalität und der kranke Perfektionismus gehören bekämpft. Ich ziehe als erfahrener Coder meine Schlüsse und verlasse im Februar D’land. Kann Australien & Neuseeland nur wärmstens empfehlen. Da wird auch gearbeitet, aber nie so gestresst wie in Deutschland und die Überstunden halten sich in engen Grenzen. Und schön warm ists da auch noch :-)

ICU

In der Abstimmung fehlt die Option: ich leiste Überstunden und bekomme sie nicht bezahlt und kann sie auf grund der Arbeitslast auch nicht abbummeln

Kind Regards

Kohlroulade

Habe nie ein Chef gehabt, entweder Team ohne Chef oder Chef ohne Team !

Thomas

Es ist ja immer wieder schön, wenn Aufklärung in dieser Form erfolgt. Wenn jedoch die Angestellten ihre ihnen zugestandenen Rechte gar nicht ausschöpfen WOLLEN, sondern stattdessen dann lieber doch Überstunden machen, weil sie ansonsten etwaige Nachteile befürchten, ist der Artiktel zu kurz formuliert.
Man muss vielen Leuten endlich wieder klar machen, dass sie ohne Ängste ihre Rechte ausschöpfen MÜSSEN, da sonst die Willkür und Dreistigkeit vieler Arbeitgeber immer noch mehr Überhand nimmt. Hier wären Betriebsräte ein adäquates Mittel, nur herrscht in diesem Bereich leider auch viel zu viel Angst und Unwissenheit. Wenn sich Angestellte nicht selbst organisieren (die Arbeitgeber haben Rechtsabteilungen!) ist vielen einfach nicht zu helfen. Dann greifen solche Artikel wie der obige schlicht ins Leere. Nochmal: Steht auf, wehrt euch, sagt EURE Meinung! Der Arbeitsvertrag ihttps://t3n.de/news/ueberstunden-chef-einfordern-wie-viele-1130541/st ein Vertrag zwischen zwei GLEICHWERTIGEN Partnern! Schöpft eure Rechte aus, gründet Betriebsräte und verhandelt auf Augenhöhe! Und vor allem: Duckt Euch nicht ständig!

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