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UN-Kommission plant Mindesthaltbarkeit für Elektroautobatterien

In den Gesprächen über die Anpassung bestimmter Vorschriften haben sich viele Hersteller-Länder über Mindestlaufzeiten von Antriebsbatterien geeinigt – besonders ambitioniert sind sie nicht ausgefallen.

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Feststoffbatterien sollen in Zukunft eine höhere Haltbarkeit und Kapazität besitzen. (Bild: Quantumscape)

Im Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften haben sich die Teilnehmerländer dafür ausgesprochen, Haltbarkeitsgarantien für Antriebsbatterien festzulegen. Neben der EU, Nordamerika und China stimmten auch Japan, Südkorea und Großbritannien unter der Schirmherrschaft der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (Unece) für den Plan. Er sieht vor, dass Autohersteller die Kapazität der Batterien in ihren Hybrid- und Elektroautos über eine festgelegte Zeit oder Strecke nachweisen müssen. Dabei einigten sich die Teilnehmer bereits auf Mindestanforderungen, berichtet die Unece.

Regel könnte 2023 in Kraft treten

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Die Grenzwerte liegen in dem Entwurf bei einem Kapazitätsverlust unter 20 Prozent über fünf Jahre oder 100.000 Kilometer. Eine weitere Stufe betrifft die Dauer von acht Jahren oder 160.000 Kilometer: Bis dahin sollen die Batterien noch über 70 Prozent Kapazität verfügen. Aktuelle Garantiebestimmungen diverser Hersteller nennen ähnliche Zahlen.

Die Unece betont, bisher hätten Verbraucher keinen Zugang zu verlässlichen Informationen über die langfristige Leistung der Stromspeicher. Sie schreibt: „Jedes Fahrzeug muss seinen eigenen Batteriestatus an die zuständigen nationalen oder regionalen Behörden melden, und zwar per Over-the-Air-Datenübertragung oder auf andere Art und Weise, die nach den örtlichen Gegebenheiten festgelegt wird.“

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Über die neuen Bestimmungen wollen die Mitglieder im März 2022 abstimmen. In Form einer Globalen Technischen Regelung (GTR) der Vereinten Nationen könnten sie 2023 in Kraft treten, schreibt das Weltforum.

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Regelung gilt auch für elektrische Gebrauchtwagen

Angesichts steigender Absatzzahlen von Hybrid- und Elektroautos will das Gremium mit dem neuen Reglement sicherstellen, dass nur langlebige Batterien den Weg in die Fahrzeuge finden. Die Umweltverträglichkeit der Autos abseits des Ausstoßes von Klimagiften steht dabei im Fokus. Die Regel sei auch von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen der Verbraucher zu stärken. Sie sollen daher ein Auskunftsrecht erhalten – und zwar auch bei gebrauchten Stromern. André Rijnders, der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Umweltverschmutzung und Energie, ist sich sicher: „Dies wird wertvolle Informationen für den Handel mit gebrauchten E-Fahrzeugen und andere Wechsel des Fahrzeugbesitzers liefern.“

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