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Urteil gefällt: Sturz im Homeoffice ist doch ein Arbeitsunfall

Was passiert, wenn Heimarbeitende im Homeoffice stürzen? Ist das ein Arbeitsunfall oder nicht? Ein wichtiges Urteil sprach jetzt das Bundessozialgericht in Kassel.

1 Min.
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Sturz im Homeoffice ist ein Arbeitsunfall. (Foto: Shutterstock-9nong)

Ist ein Unfall im Homeoffice auch ein Arbeitsunfall? Da herrschte Uneinigkeit: Bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik beantragte ein Heimarbeiter die Anerkennung eines Treppensturzes als Arbeitsunfall. Die lehnte jedoch ab, woraufhin er klagte. Während das Sozialgericht (SG) Aachen für den Mann entschied, wies das Landessozialgericht (LSG) Essen die Klage in zweiter Instanz zurück. Der Weg auf der Treppe sei „weder ein Betriebsweg noch ein Weg zur Arbeit“, wie sie von den Berufsgenossenschaften versichert seien, lautete das LSG-Urteil. Doch es ging erneut in Revision. Das Bundessozialgericht (BSG) Kassel beschloss: Doch, es handelt sich um einen Arbeitsunfall.

Arbeitsunfall im Homeoffice: „Handlungstendenz“ entscheidet

Homeoffice-Urteil: Weg auf der Treppe ist ein Arbeitsunfall. (Foto: Shutterstock-Sergii Gnatiuk)

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Arbeitnehmende im Homeoffice stehen demnach auch auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme in den eigenen vier Wänden unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, heißt es von Seiten der Vorsitzenden. Maßgeblich sei die „Handlungstendenz“ hin zur beruflichen Tätigkeit, erklärte das Gericht im Urteil (Aktenzeichen: B 2 U 4/21 R). Die Richter bestätigten dadurch, was viele Expertinnen und Expertinnen bereits ahnten: Wer im Homeoffice etwas unternimmt, das im Zusammenhang zur Arbeit steht, müsse prinzipiell gesetzlich unfallversichert sein. Auch die Juristin Barbara Geck der Kanzlei Bird & Bird ahnte die Entscheidung des BSG bereits im t3n-Gespräch voraus.

„Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass sich das Bundessozialgericht mit der Frage beschäftigt, ob nicht auch der Weg ins und vom Homeoffice bei Arbeitsantritt und Arbeitsende als Wegeunfall zu werten ist und möglicherweise seine Rechtsprechung ergänzt“, so Barbara Geck im Mai dieses Jahres gegenüber t3n. Der Gesetzgeber hätte diesbezüglich eine ganze Menge an Unsicherheiten auszubessern. So waren selbst Toilettengänge mit Vorsicht zu genießen. Die Gesetze der alten Arbeitswelt sind nicht immer konform mit den Gesetzen der neuen. Heimarbeit ist durch die Coronakrise gang und gäbe geworden. Und damit wird auch der rechtliche Rahmen weiter angepasst.

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