US-Börsenaufsicht zeigt sich genervt: Tesla soll Musks Tweets besser kontrollieren

Elon Musk nervt SEC und umgekehrt. (Foto: Naresh777 / Shutterstock.com)
Die US-Börsenaufsicht SEC beobachtet die Tweets des Tesla-Chefs Elon Musk ganz genau. Schließlich darf er keine sensiblen Informationen mehr posten, die den Aktienkurs des Unternehmens bewegen könnten.
Tesla muss manche Tweets auf gerichtliche Anordnung vorab prüfen
Tesla hatte der SEC 2018 versprechen müssen, Rechtsanwälte würden potenziell gefährliche Musk-Tweets vorab prüfen und dann gegebenenfalls nicht freigeben. Eine richterliche Anordnung, die die SEC erwirkt hatte, hatte diesen Schritt erforderlich gemacht. Die war späterhin noch einmal konkretisiert worden. Musk soll sich danach insbesondere Tweets mit Mitteilungen über Produktionszahlen, neue Geschäftsbereiche und die finanzielle Lage des Unternehmens vorab genehmigen lassen.
Wer Elon Musk verfolgt, dürfte bereits den Gedanken, er könne sich in seinem Twitter-Verhalten kontrollieren lassen – noch dazu von den eigenen Anwälten –, abwegig finden. Und so verwundert es nicht, dass sich die SEC immer wieder einmal mit Beschwerden an das Unternehmen richten muss.
SEC moniert mangelnde Kontrolle Musks durch Tesla
Der Vorwurf ist stets identisch. Tesla kontrolliere Musks Tweet trotz entsprechender Zusage und richterlicher Anordnung nicht hinreichend. Das Wall Street Journal (WSJ) ist zwei als besonders kritisch monierten Tweets auf den Grund gegangen.
Es war am 29. Juli 2019, als Musk bei Twitter verkündete: „Wir fahren die Produktionslinien schnell hoch und hoffen, bis Ende des Jahres ungefähr 1.000 Solardächer pro Woche herstellen zu können.“ Kaum vier Wochen später hatte Tesla ein Schreiben der SEC im Briefkasten. Die beschwerte sich über den aus ihrer Sicht klaren Verstoß. Immerhin habe Musk Produktionszahlen genannt. Tesla antwortete, Musk habe den Tweet nicht zur Vorab-Prüfung eingereicht. Eine spätere Prüfung habe allerdings auch ergeben, dass der Tweet nicht genehmigungsbedürftig sei. Immerhin habe er einer bloßen Hoffnung Ausdruck verliehen und nicht harte Produktionszahlen geliefert.
Am 1. Mai 2020 twitterte Musk: „Meiner Meinung nach ist der Tesla-Kurs zu hoch.“ Wieder wendete sich die SEC an Tesla. Wieder antwortete Tesla, der Tweet sei nicht zur Kontrolle vorgelegt worden. Zudem handele es sich um eine reine Meinungsäußerung Musks und hätte entsprechend auch nicht vorgelegt werden müssen. Außerdem gebe die Vereinbarung nicht her, dass nicht einmal Tweets über den Börsenkurs erlaubt sein sollten.
SEC wirft Tesla vor, gar nicht richtig kontrollieren zu wollen
Daraufhin machte sich die SEC in einem umfangreichen Schreiben Luft. „Angesichts der wiederholten Weigerung von Herrn Musk, seine schriftlichen Mitteilungen auf Twitter bei Tesla zur Vorabgenehmigung einzureichen, sind wir sehr besorgt über die wiederholten Feststellungen von Tesla, dass es sich dabei nicht um Verstöße gegen die Richtlinien aufgrund angeblicher Ausnahmeregelungen handele“, schrieb die Behörde.
Teslas Anwälte reagierten mit Schärfe und sprachen von einem Versuch der SEC, Tesla zu schikanieren und Musk „zum Schweigen zu bringen“. Dazu bediene sie sich „endloser Untersuchungen“. Die „serielle Natur dieser Untersuchungen“ werfe den Verdacht auf, dass sich die SEC hier aus „einem unlauteren Grund“ auf Musk fokussiere.
Auch Musk selbst zeigte Nerven. Kurz nach der zweiten SEC-Beschwerde twitterte er: „SEC, Akronym mit drei Buchstaben, das mittlere Wort lautet Elons.“ Zuletzt hatte Tesla in einer Pflichtmitteilung an die SEC darüber informiert, dass Elon Musk künftig den Titel Technoking of Tesla führen werde. Auch das ist als klarer Affront gegen die Behörde gewertet worden. Die SEC wiederum hatte Überprüfungen zu Musks Tweets in Sachen Dogecoin und Bitcoin angekündigt. Ein Tesla-Investor hat Musk ebenfalls wegen seiner „erratischen Tweets“ verklagt. Er hält das Risiko, deswegen Strafen der SEC zu kassieren, für inakzeptabel.
Aktueller Status des Streits: Schwebend
Aktuell scheinen sich Tesla und die SEC in einer Art Feuerpause zu befinden. Jedenfalls hat die Börsenaufsicht bislang nicht den Weg zum Gericht gesucht. Rechtsexperten sehen die entsprechenden Chancen für die SEC ohnehin wenig rosig.
Die vom WSJ befragte Juraprofessorin Jill Fish von der University of Pennsylvania jedenfalls weist darauf hin, dass eine Vereinbarung zu Social Media, die einige Posts erlaubt, andere unter eher vagen Voraussetzungen aber nicht, kein gutes Tool sei, um eine rechtlich saubere Grundlage für Maßnahmen zu schaffen und diese vor allem auch durchzusetzen.