Vanmoof: E-Bike-Hersteller entfernt Funktion, die Pedelec-Fahrer in Not brachte
Wie wir Anfang Oktober berichtet hatten, verfügen die Vanmoof-Pedelecs über Motoren, die sich unterschiedlich abregeln lassen. So kann der niederländische Hersteller auf die Gegebenheiten des jeweiligen Marktes reagieren.
Die Krux mit dem US-Modus
Konkret sind die Vanmoof-Bikes per Software in der Lage, entweder bei 25 oder bei 32 Kilometern Geschwindigkeit die Tretunterstützung einzustellen. In der EU dürfen Pedelecs nur bis 25 Kilometer pro Stunde unterstützen. In den USA liegt die Grenze bei 20 Meilen, also 32 Kilometer pro Stunde.
Bislang oblag die Einstellung des Grenzwertes den Nutzern des Fahrrads. So konnten auch Pedelec-Fahrer in Deutschland den sogenannten US-Modus einstellen und sich die Tretunterstützung bis 32 Kilometer pro Stunde sichern.
Vanmoof hatte ausdrücklich davon abgeraten, den US-Modus einzustellen, die Funktion aber offen gelassen. Das hatte dazu geführt, dass sich die deutschen Polizeibehörden verstärkt für die niederländischen E-Bikes interessiert hatten.
Möglichkeit des US-Modus ändert rechtliche Einstufung des Bikes
Denn allein die Möglichkeit, das Pedelec auf die höhere Tretunterstützung einstellen zu können, machte aus den Bikes rechtlich sogenannte S-Pedelecs. Und das blieb nicht ohne Folgen.
Es beginnt damit, dass ein S-Pedelec versicherungspflichtig ist und mit einem entsprechenden Kennzeichen versehen sein muss. Der Fahrer muss einen geeigneten Helm tragen und vor allem muss er über einen gültigen Führerschein der Klasse AM oder den Pkw-Führerschein (Klasse B) verfügen. Das bedeutet zudem, dass er mindestens 16 Jahre alt sein muss. Die Nutzung der Radwege mit S-Pedelecs ist nicht erlaubt, ebenso wenig das Mitführen im ÖPNV. Oder kurz gesagt: Die typische Pedelec-Nutzung wird unmöglich.
Vanmoof stellt Update bereit
Nachdem Vanmoof die Problematik zunächst unterschätzt hatte, gab das Unternehmen Anfang Oktober die Information heraus, dass an einem „grundsätzlich legalisierenden Update“ gearbeitet werde. Die deutschen Behörden seien „informiert“. Die Umsetzung werde „bis zum 1. November 2020 angestrebt.“ Die Kunden werde Vanmoof proaktiv informieren.
Der Termin konnte nun zwar offenbar nicht gehalten werden, aber das Update ist letztlich da. In den Einstellungen der App findet sich nun nicht mehr das Auswahlmenü mit den Optionen EU und USA. Stattdessen findet sich in der App dort nur noch ein Button zum „Zurücksetzen der Ländereinstellungen“.
Wer sein Pedelec bislang mit US-Geschwindigkeitsbegrenzung betrieben hat, braucht lediglich einmalig den Button zu drücken. Daraufhin wird das Bike automatisch auf die EU-Vorgaben eingestellt. Damit dürften Vanmoof-Kunden nach der Installation der neuen Version der App für ihr Android- oder iOS-Gerät auf der sicheren Seite sein.
Es sei allerdings die Frage gestattet, warum das so lange gedauert hat. Was wir vom neuen Pedelec der Niederländer im Übrigen halten, haben wir in unserem Testbericht des Vanmoof S3 zusammengefasst.
Also kurz: Auf keinen Fall App aktualisieren, wenn man nicht zwangskastriert werden möchte.
Das reicht natürlich nicht da die möglichkeit immer noch besteht in dem man einfach in den Läbdereinstellungen die USA wählt. Das Pedelec darf einfach nicht höher unterstützen egal welche App läuft. Das geht nur in der Firmware des Motors.