Der Einfluss von Corona auf die Ausfallzeiten wird von Kritikerinnen und Kritikern von Schutzmaßnahmen gerne runtergespielt. Doch was es heißt, wenn sich Hunderttausende Menschen von der Arbeit abmelden und bisweilen viele Tage am Stück ausfallen, zeigt nun eine Auswertung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Durch die Pandemie habe sich, verglichen mit dem Volumen fünf Monate vor der Coronakrise, ein Rückgang des Arbeitsvolumens um 1,5 Prozent ergeben. Grund seien krankheitsbedingte Ausfälle sowie ein erhöhtes Maß an Kinderbetreuung gewesen.
Millionenfach krank: Coronawelle führten zu massiven Fehlzeiten
Für die vierte und die fünfte Coronawelle heißt das konkret: ein Arbeitsausfall von insgesamt schätzungsweise 383 Millionen Arbeitsstunden. Die Arbeitszeit jeder erwerbstätigen Person habe im Durchschnitt von Oktober 2021 bis Februar 2022 wegen erhöhten Krankenstands und verstärkter Quarantänemaßnahmen um 8,4 Stunden abgenommen. In der Auswertung seien jedoch die Arbeitszeitausfälle aufgrund von Kurzarbeit, Kündigungen oder unterbliebenen Einstellungen noch nicht einmal inbegriffen, erklären die Studienleitenden Susanne Wanger und Enzo Weber vom IAB.
Die Gründe für Ausfälle der jeweiligen Wellen würden sich im Detail jedoch unterscheiden. Während der zweiten Welle sei das Fernbleiben vom Arbeitsplatz vor allem auf geschlossene Schulen und Kitas zurückzuführen gewesen. Hauptursache für die Ausfälle in der vierten und der fünften Welle waren hingegen krankheitsbedingte Abwesenheiten vom Arbeitsplatz.
Mit der am vergangenen Sonntag beschlossenen Abkehr der bundesweiten Schutzmaßnahmen befürchten Expertinnen und Experten jetzt einen weiteren Anstieg der krankheitsbedingten Ausfälle. Seit Montag, dem 21. März 2022, ist unter anderem die Pflicht zum Tragen von Masken in Innenräumen, wie etwa in Büros, aufgehoben. Auch das Recht, im Homeoffice zu arbeiten, gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr. Chefinnen und Chefs entscheiden ab sofort selbst, welche Schutzmaßnahmen für die Belegschaft gelten. Mit Material der dpa