Anzeige
Anzeige
News

Vierte und fünfte Coronawelle: 383 Millionen Arbeitsstunden ausgefallen

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat die Ursachen für den Rückgang der Arbeitsstunden untersucht. Der häufigste Grund veränderte sich während der Corona-Pandemie.

1 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
Millionenfach krank: Coronawellen führten zu massiven Fehlzeiten. (Foto: Shutterstock-Fizkes)

Der Einfluss von Corona auf die Ausfallzeiten wird von Kritikerinnen und Kritikern von Schutzmaßnahmen gerne runtergespielt. Doch was es heißt, wenn sich Hunderttausende Menschen von der Arbeit abmelden und bisweilen viele Tage am Stück ausfallen, zeigt nun eine Auswertung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Durch die Pandemie habe sich, verglichen mit dem Volumen fünf Monate vor der Coronakrise, ein Rückgang des Arbeitsvolumens um 1,5 Prozent ergeben. Grund seien krankheitsbedingte Ausfälle sowie ein erhöhtes Maß an Kinderbetreuung gewesen.

Millionenfach krank: Coronawelle führten zu massiven Fehlzeiten

Anzeige
Anzeige

Für die vierte und die fünfte Coronawelle heißt das konkret: ein Arbeitsausfall von insgesamt schätzungsweise 383 Millionen Arbeitsstunden. Die Arbeitszeit jeder erwerbstätigen Person habe im Durchschnitt von Oktober 2021 bis Februar 2022 wegen erhöhten Krankenstands und verstärkter Quarantänemaßnahmen um 8,4 Stunden abgenommen. In der Auswertung seien jedoch die Arbeitszeitausfälle aufgrund von Kurzarbeit, Kündigungen oder unterbliebenen Einstellungen noch nicht einmal inbegriffen, erklären die Studienleitenden Susanne Wanger und Enzo Weber vom IAB.

Die Gründe für Ausfälle der jeweiligen Wellen würden sich im Detail jedoch unterscheiden. Während der zweiten Welle sei das Fernbleiben vom Arbeitsplatz vor allem auf geschlossene Schulen und Kitas zurückzuführen gewesen. Hauptursache für die Ausfälle in der vierten und der fünften Welle waren hingegen krankheitsbedingte Abwesenheiten vom Arbeitsplatz.

Anzeige
Anzeige

Mit der am vergangenen Sonntag beschlossenen Abkehr der bundesweiten Schutzmaßnahmen befürchten Expertinnen und Experten jetzt einen weiteren Anstieg der krankheitsbedingten Ausfälle. Seit Montag, dem 21. März 2022, ist unter anderem die Pflicht zum Tragen von Masken in Innenräumen, wie etwa in Büros, aufgehoben. Auch das Recht, im Homeoffice zu arbeiten, gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr. Chefinnen und Chefs entscheiden ab sofort selbst, welche Schutzmaßnahmen für die Belegschaft gelten. Mit Material der dpa

Anzeige
Anzeige
Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare

Community-Richtlinien

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige