Anzeige
Anzeige
News

Wann endet das Gerichtsverfahren zwischen Ripple und der SEC?

Ist XRP ein Wertpapier oder nicht? Die SEC und Ripple wollen keine Zeit mehr verlieren und warten nun auf das Urteil.

2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
(Grafik: Shutterstock.com)

Erwartet uns ein Ende im Verfahren zwischen der SEC und Ripple? Als die US-Börsenaufsicht SEC Ende 2020 eine Klage gegen Ripple einreichte und dabei das Unternehmen beschuldigte, dass es sich beim ICO (Initial Coin Offering) des XRP Coins um eine Wertpapierausgabe handelte, führte ein Abverkauf inmitten des Bullruns auf dem Kryptomarkt für einen enormen Kursverlust bei XRP.

Anzeige
Anzeige

Anschließend hatte die Kryptowährung ihren Kurs erneut vervielfachen können, ehe der Krypto-Winter auch den XRP-Kurs in Mitleidenschaft zog. Mittlerweile notiert XRP bei rund 0,44 US-Dollar. Das Allzeithoch datiert hingegen noch vom 4. Januar 2018. Damals hatte XRP einen Kurs von 3,84 US-Dollar erreicht. Trotz des deutlich geringeren Kurses rangiert XRP mit einer Marktkapitalisierung von rund 21,6 Milliarden US-Dollar auf Platz sechs der wertvollsten Kryptowährungen. Inmitten des laufenden Gerichtsverfahrens ist dies eine beachtliche Leistung. Nun bahnt sich ein Ende des Verfahrens an.

SEC und Ripple beantragen Urteil

Nach fast zwei Jahren haben wohl beide Parteien endgültig genug vom Gerichtsverfahren. Die SEC und Ripple haben ein summarisches Urteil bei der US-Bezirksrichterin Analisa Torres beantragt. Aufbauend auf den bisher vorgelegten Dokumenten soll das Gericht nun endgültig ein Urteil darüber fällen, ob XRP ein Wertpapier sei oder nicht.

Anzeige
Anzeige

Das Gerichtsverfahren hatte sich die SEC deutlich leichter vorgestellt. Stattdessen verwickelte sich die SEC in ihrer Argumentation immer wieder in Widersprüche. Selbst die zuständige Richterin Sarah Netburn bezeichnete einen Versuch der SEC, wichtige Dokumente zurückzuhalten, als „Heuchelei“. Damals ging es um die Veröffentlichung von Dokumenten, die Informationen über eine Rede von Hinman, dem ehemaligen Direktor der SEC, beinhalteten. Hinman vertrat damals die Meinung, dass Ethereum kein Wertpapier sei.

Die SEC selbst ist hingegen überzeugt, dass aktuell nur Bitcoin kein Wertpapier darstellt. Auch der ehemalige CEO von MicroStrategy, Michael J. Saylor, vertritt diese Ansicht. Doch auch andere Krypto-Persönlichkeiten äußerten sich hierzu. Insbesondere der Gründer von Cardano und Mitbegründer von Ethereum, Charles Hoskinson, hatte mit seinen Aussagen, dass Cardano kein Wertpapier und sogar dezentralisierter als Bitcoin sei, für Kritik gesorgt.

Anzeige
Anzeige
Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare

Community-Richtlinien

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige