Dieser Tage macht Mark Zuckerbergs Meta-Konzern vor allem Schlagzeilen in den USA, da man dort in Zukunft auf die in den letzten Jahren übliche Praxis des Faktenchecks mit Hilfe menschlicher Mitarbeitender verzichten wird und in Zukunft, ähnlich wie bereits X vorrangig auf Community Notes baut. Noch ist Ähnliches nicht für die EU-Märkte geplant (in Deutschland arbeitet Meta dazu etwa mit der Deuschen Presseagentur, AFP und Correctiv zusammen) und EU-Politiker:innen haben auch bereits verlauten lassen, dass rechtliche Vorgaben wie der Digital Services Act (DSA) dem entgegen stehen würden.
Derweil erprobt Meta in den USA, Frankreich und Deutschland eine Erweiterung des Facebook Marketplace um Ebay-Angebote, die es Nutzer:innen erlaubt, Ebay-Angebote über den Marketplace zu recherchieren und zu durchsuchen. Das Unternehmen erklärt dazu, dass ihre Kund:innen die Angebote wie gewohnt veröffentlichen und diese erscheinen, „sofern das Konto in gutem Zustand ist“ auch basierend auf Nutzerinteressen, Einkaufstrends und Angebotsqualität auf Plattformen wie dem Facebook Marketplace. Die Transaktionen werden aber natürlich weiterhin über Ebay laufen.
Kein Schuldeingeständnis durch Meta
Der Testbetrieb ist als Reaktion auf eine Kartellentscheidung der Europäischen Union zu verstehen, die im November Meta eine Rekordstrafe in Höhe von 822 Millionen US-Dollar (798 Millionen Euro) auferlegte. Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass Meta seine marktbeherrschende Stellung missbraucht habe, indem es den Facebook Marketplace mit dem sozialen Netzwerk verknüpfe und damit unfaire Bedingungen für konkurrierende Plattformen schaffe.
Margrethe Vestager, damalige Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission für Wettbewerbspolitik, urteilte, dass Meta hier seinem eigenen Service Facebook Marketplace Vorteile verschaffe, die andere Anbieter von Online-Kleinanzeigen nicht erreichen konnten. Dabei ist der Rechtsstreit mit der EU allerdings noch nicht beendet, da der Meta-Konzern mit der Entscheidung nicht einverstanden ist und Einspruch eingelegt hat.
Meta erklärt dazu in einer Mitteilung: „Auch wenn wir mit der Entscheidung der Europäischen Kommission zu Facebook Marketplace nicht einverstanden sind und weiterhin dagegen Berufung einlegen, arbeiten wir schnell und konstruktiv an einer Lösung, die die angesprochenen Punkte berücksichtigt.“ Vorerst bedeutet das für Ebay-Verkäufer:innen, dass sie für ihre Angebote mehr Reichweite erhalten, wobei diese ja weiterhin für die Nutzung auch ein Ebay-Konto betreiben müssen. Unbeantwortet bleibt dabei die Frage, welche Marktrelevanz der Marketplace in Deutschland überhaupt hat.