Wie Meta und Google: Twitter erhält offenbar Ausnahme bei Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Eigentlich möchte das Bundesjustizministerium, dass große im Internet tätige Unternehmen wie Google, Meta oder Twitter Nutzerdaten von mutmaßlichen Straftätern direkt an das Bundeskriminalamt liefern. Dabei helfen soll das Netzwerkdurchsetzungsgesetz.
Doch die Unternehmen suchten vor Gericht Rechtsschutz. Durch eine Stillhaltezusage hatte zumindest Facebook-Mutter Meta keine Sanktionen zu befürchten. Auch Twitter klagte und begründete dies mit seiner Sorge, dass das neue Gesetz ein Eingriff in die Grundrechte der Bürger und somit auch seiner Nutzer wäre.
Anwalt versteht die Welt nicht mehr
Jetzt hat Twitter offenbar einen Erfolg zu vermelden. Wie der bekannte IT- und Medienrechtsanwalt Chan-jo Jun schreibt, konnte sich das US-Unternehmen offensichtlich mit dem Bundesjustizministerium einigen, sodass Paragraph 3b des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, das Gegenvorstellungsverfahren, von Twitter nicht beachtet werden muss. Das würde bedeuten, dass die Bundesrepublik Deutschland Twitter zugesichert habe, „dass das Bundesamt für Justiz bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht keine Maßnahmen gegenüber Twitter International anordnen wird“, erklärt Jun.
Für Jun ist dies ein herber Schlag. „Das Gegenvorstellungsverfahren war die erste Anpassung, mit der auch die Meinungsfreiheit und Userrechte gestärkt wurden“, schreibt er bei Twitter. Dass diese Pflicht nun ignoriert würde, sei für ihn „unbegreiflich“. Juns Mission ist es, nachzuweisen, dass Twitters Betrieb nicht gesetzeskonform ist und das Unternehmen viel zu wenig gegen Hassrede, Beschimpfungen und Fake News auf seiner Plattform unternimmt. Dabei lautet der Vorwurf, dass Twitter bewusst illegale Inhalte freigeschaltet hat, online hat stehen lassen oder sich geweigert hat, diese zu löschen.
Also, durch Zensur wird „die Meinungsfreiheit und Userrechte gestärkt“?
Das ist sogar für einen RA mehr als krank.