5 Dinge, die du diese Woche wissen musst: Wenn Handelsplattformen eure Steuernummer wollen
Wie jedes Jahr beginnt auch 2023 mit einer Reihe von gesetzlichen Neuerungen. So wird die Obergrenze für sogenannte Midi-Jobs beispielsweise auf 2.000 Euro angehoben. Außerdem werden Krankmeldungen von gesetzlich Versicherten jetzt endlich elektronisch an die Krankenkassen übermittelt. Überdies wurde auch die Homeoffice-Pauschale entfristet, um der „neuen Normalität“ Rechnung zu tragen. Aber auch für Verkäufer:innen auf Online-Marktplätzen gibt es Änderungen.
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1. Gesetz zur Steuertransparenz: Was das Finanzamt bald über deine Privatverkäufe weiß
Ein neues Gesetz im E-Commerce sorgt dieser Tage für reichlich Verwirrung – und Panik bei einigen Privatverkäufern. Hinter dem etwas sperrigen Namen Plattformen-Steuertransparenzgesetz verbirgt sich ein deutsches Gesetz, das auf der Basis einer EU-Verordnung umgesetzt wird. Das Gesetz sieht vor, sieht nämlich vor, dass Betreiber digitaler Plattformen – wie etwa Amazon Marketplace, Ebay, Etsy oder kleinanzeigen.de den Finanzämtern Informationen über Einkünfte zu melden haben.
Auch zahlreiche Privatverkäufer:innen, die bislang in größerem Stil Waren verkauften und dies steueroptimiert taten, können nicht mehr sicher sein, weiterhin unter dem Radar zu bleiben. Das gilt insbesondere auch für Verkäufer:innen, die parallel Bürgergeld oder andere Leistungen beziehen, bei denen Zuverdienstgrenzen zu beachten sind. In der Praxis soll das bedeuten, dass Plattformbetreiber private Veräußerungsgeschäfte zumindest immer dann ans Finanzamt melden müssen, wenn mindestens 2.000 Euro Verkaufserlös erzielt werden oder mehr als 30 Veräußerungsgeschäfte stattfinden.
Dies bedeutet aber Werder, dass damit der Verkauf der gebrauchten Wohnzimmermöbel oder der Küche automatisch steuerpflichtiges Einkommen sind, noch müssen für die Veräußerung der Waren aus der Haushaltsauflösung sämtliche Kaufbelege nachgewiesen werden. Das Finanzamt wird sich aber bei vielen Verkäufer:innen, die es in der Vergangenheit mit der Grenze zwischen privat und gewerblich nicht so genau nahmen, die Situation anschauen können.Apple-converted-space">
2. Elon Musk stellt Weltrekord auf, auf den er sicher gern verzichtet hättet
Um einen Guiness World Record aufzustellen, braucht es eine ausgefallene und kreative Idee oder ein skurriles Hobby, das sonst kaum jemand auf dieser Erde hat. Charlotte Lee aus den USA hält beispielsweise mit 5.361 verschiedenen Exemplaren den Rekord der größten Gummi-Enten-Kollektion. Cat Dascendis lief 2017 einen Halbmarathon in London in drei Stunden, 46 Minuten und 55 Sekunden und stellte damit einen Weltrekord auf, obwohl sie fast drei Stunden länger brauchte als Weltrekordhalter Jacob Kiplimo – sie lief den Halbmarathon nämlich im Kostüm einer Lebkuchenfigur. Das schaffte vor ihr niemand.
Auch Elon Musk darf sich jetzt in diese illustre Runde verrückter Rekordhalter einreihen. Allerdings qualifizierte er sich nicht mit dem höchsten Kontostand oder den meisten ausgesprochenen Kündigungen an einem Tag für die Guiness World Records. Musk schaffte es, sich den Titel der Person mit dem größten persönlichen Vermögensverlust in der Geschichte zu sichern. Auf diesen Rekord hätte er sicherlich gerne verzichtet.
3. Claude: Das kann die neue ChatGPT-Alternative
Seit Firmengründung im Jahr 2021 hat das KI-Startup Anthropic bereits mehr als 700 Millionen US-Dollar an Risikokapital erhalten. Mit dem Geld hat der ehemalige OpenAI-Forschungsvizechef und heutige Anthropic-CEO Dario Amodei jetzt eine Text-KI nach dem Vorbild von ChatGPT entwickelt, die sich in einigen Bereichen von dem Produkt seines ehemaligen Arbeitgebers unterscheidet.
Das grundlegende Konzept nennen Amodei und sein Team „constitutional AI“, also gesetzmäßige KI. Damit soll ein grundlegendes Problem von ChatGPT und ähnlichen Systemen gelöst werden. Denn die können leicht zur Erzeugung potenziell gefährlicher Inhalte genutzt werden. Durch die Einführung grober Regeln soll die KI von Anthropic genau solche Inhalte vermeiden, ohne dass zu viel menschliche Arbeit in die Kontrolle gesteckt wird.
4. Apple arbeitet angeblich an Macbook Pro mit Touchscreen
Bei Apple scheint bald die Hölle zuzufrieren: Der iPhone-Bauer arbeitet einem Bericht zufolge an Macbooks mit Touchdisplay. Das wäre eine 180-Grad-Wende gegenüber der bisherigen Produktstrategie. Laut dem in der Regel äußerst gut über Apple-Entwicklungen informierten Bloomberg-Reporter Mark Gurman plant der Konzern in zwei Jahren, Macbooks mit Touchdisplay auf den Markt zu bringen.
Nach derzeitigen internen Überlegungen könnte das Unternehmen seinen ersten Mac mit Touchscreen im Jahr 2025 im Zuge eines größeren Updates des Macbook Pro auf den Markt bringen, heißt es. Zudem könnte Apple mit der Einführung von Touchdisplays am Mac auf OLED-Bildschirme umsteigen. Trotz der mutmaßlichen Kehrtwende bei den Touchscreens plant Apple weiterhin keine Verschmelzung seiner iPad- und Mac-Betriebssysteme, so Gurmans Quelle.
5. Minikraftwerke für alle: So will Japan Strom aus Schnee gewinnen
Ende November und Anfang Dezember 2022 schrumpfte der Anteil der erneuerbaren Energien an der deutschen Stromproduktion auf unter zehn Prozent. Der Grund: wenig Sonne und kaum Wind. Wie die Stromversorgung in Zukunft auch bei ungünstigem Winterwetter gesichert werden könnte, zeigen Forscher:innen in Japan. Gemeinsam mit dem Energie-Startup Forte arbeitet die Universität für Elektrokommunikation in Tokio daran, Strom aus Schnee zu gewinnen.
Wie es bei der japanischen Nachrichtenagentur Kyodo heißt, sollen dadurch in schneereichen Regionen mögliche Engpässe bei der Stromerzeugung ausgeglichen werden. Das Ganze funktioniert freilich nur in schneereichen Regionen – und ganz ohne Sonne kommt man auch nicht aus.
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