Ladesäulen und Wasserstofftankstellen: So eng will die EU das Ladenetz vorschreiben
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Selbst wenn alle Sprit-Tankstellen mit E-Säulen nachgerüstet werden, wird man die angeblichen EU-Vorgaben nur schwerlich erfüllen können. (Bild: Aral)
Die Europäische Kommission arbeitet intensiv an dem Klimapaket „Fit for 55“, das sie am 14. Juli vorstellen will. Darin soll sie den Mitgliedsstaaten unter anderem konkrete Vorschriften machen, in welchem Abstand Ladesäulen an europäischen Schnellstraßen zu stehen haben. Laut FAZ seien maximal 60 Kilometer vorgesehen. Die Zahl stammt jedoch nicht aus dem Konzeptentwurf und die Zeitung bleibt den Nachweis der Quelle schuldig. Die Kommission verlange Garantien, dass dieses Ziel bis 2025 erreicht wird. Fünf Jahre später soll es auch für das erweiterte Straßennetz gelten, also etwa für deutsche Bundesstraßen.
Alle 150 Kilometer eine Wasserstofftankstelle
Noch größer scheint die Mammutaufgabe, welche die Regierung für den Wasserstoff vorgesehen hat. Auf Fernstraßen sollen die Mitgliedsländer gewährleisten, dass alle 150 Kilometer eine Wasserstofftankstelle bereitsteht. Diese Tankstellen sind sehr viel teurer als herkömmliche Sprit- oder Strom-Stationen, weil der Wasserstoff aufwendig gekühlt und unter hohem Druck gelagert werden muss. Das ist einer der Gründe, warum die Technologie vielerortens als nicht geeignet angesehen wird. Auf der anderen Seite heißt es aus der Kommission, die CO2-Senkung bei Neuwagen sei technologieneutral. Die ambitionierten Entfernungsangaben von Tank- und Ladesäulen sprechen hingegen eine andere Sprache. Hinter vorgehaltener Hand vertrete die Behörde die Ansicht, dass es keine wirtschaftliche Alternative zur Elektromobilität gebe, schreibt die FAZ weiter.
Staffelung und Leistungsvorgaben
Angeblich sollem in dem Papier auch Zielgrößen für die Leistungsfähigkeit der Ladesäulen stehen. Sie seien für die Jahre 2025, 2030 und 2035 gestaffelt. Die Mitgliedsländer müssten zudem sicherstellen, dass die Bedienung nutzerfreundlich und die Preise transparent ausfallen. Auch eine reibungslose Bezahlung sollen sie gewährleisten. In diesem wie in vielen anderen Punkten herrschen jedoch unterschiedliche Vorstellungen. Als Beispiel kann der Konflikt der Bundesregierung mit Ladesäulen-Betreibern genannt werde, als eine EC- und Kreditkartenleserpflicht für Ladestationen ins Gesetz wanderte. Die Politiker meinten damit ein allgemeingültiges Zahlungsmittel vorzuschreiben, dass jeder besitze. Das Gegenargument lautet, dass die meisten Säulen bereits über mobile Systeme, etwa über NFC-Chips abrechnen. Smartphones seien immer noch verbreiteter als Kreditkarten, zudem gebe es bisher auch gar keinen Anbieter für Kartenterminals an Ladesäulen. Das EU-Konzept befindet sich noch nicht in der finalen Fassung, zudem wird es auch nach der Veröffentlichung noch umfassend verhandelt.