Whatsapp, Signal oder Telegram: Monopol-Kommission rät von übergreifender Messenger-Nutzung ab
Das Beratungsgremium der Bundesregierung hält die Bemühungen der Politik, dass alle Messenger untereinander kommunizieren können sollen, für schädlich. Im aktuellen Gutachten spricht es davon, dass die Interoperabilitätspflicht „derzeit mehr Nachteile als Vorteile für den Wettbewerb verursachen“ würde. Die Monopolkommission besteht aus zwei Professoren, einem für Recht der Informationsgesellschaft und einem für europäische Wirtschaftsforschung, sowie drei Unternehmer:innen beziehungsweise Aufsichtsrät:innen.
„Unverhältnismäßig und wettbewerbsschädlich“
Endnutzer:innen würde absichtlich mehrere Dienste parallel verwenden, schreibt die Kommission. Eine symmetrische Interoperabilitätsverpflichtung schade vor allem kleineren Anbietern. Noch könnten sich diese durch bessere Funktionen und höhere Datenschutzstandards von den großen Playern abgrenzen. Auf der anderen Seite sei eine asymmetrische Pflicht, die also nur die großen Dienste betreffe, unbegründbar. Außerdem sei die fehlende Vernetzung der Messenger-Plattformen ein Wettbewerbsvorteil der klassischen Telekommunikationsanbieter, deren Dienste deswegen weiter nachgefragt würden.
An anderer Stelle allerdings mahnt die Kommission Änderungen an: Der rechtliche Status der Messenger- und weiterer Chat-Plattformen solle der Gesetzgeber klarer regeln. Bisher fallen nur nummernbasierte Dienste (SMS, Telefonie, Skype) unter das Telekommunikationsrecht.
Bundeskartellamt auch kritisch
Die Politik ist allerdings schon weiter. In Straßburg hat das Europäische Parlament in dieser Woche den Digital Markets Act (DMA) beschlossen. Die Richtlinie sieht vor, dass Verbraucher:innen Nachrichten zwischen den Plattformen wie Whatsapp, Threema, Signal und Telegram austauschen können sollen. Es solle allen Anbietern gestattet werden, sich kostenlos mit anderen Diensten zusammenzuschalten. Expert:innen kritisieren den Vorstoß als „nicht zu Ende gedacht“. Letztes Jahr hatte sich das Kartellamt eine Untersuchung anberaumt, deren Zwischenbericht in eine ähnliche Richtung geht. Die beteiligten Dienste befürchten einen Qualitätsabfall, wenn man sich etwa auf gemeinsame Datenschutzmechanismen einigen müsse.