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Facebook führt trotz DSGVO weiter massenhaft Daten in die USA ab

In ihrer neuesten und letzten sogenannten „Adventslesung“ veröffentlicht die Datenschutz-NGO Noyb rund um Max Schrems brisante Dokumente von Facebook.

Von Hannah Klaiber
2 Min.
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Facebook übermittelt weiter fleißig Daten in die USA. (Bild: Shutterstock/Michael Candelori)

Die Nichtregierungsorganisation Noyb hat die 86-seitige „Transfer-Folgenabschätzung“ von Facebook in Teilen veröffentlich. Aus den Dokumenten geht hervor, dass Facebook den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ignoriert und das US-Recht im direkten Widerspruch der zwei vom EuGH gefällten Urteile für „gleichwertig“ mit dem Europäischen Datenschutzrecht hält. Demnach werden auch weiterhin personenbezogene Daten aus Europa an die USA übermittelt.

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Nach den Urteilen „Schrems I“ und „Schrems II“, die von dem Datenschutzaktivisten und Noyb-Vorstandsvorsitzenden Max Schrems vor dem EuGH erwirkt wurden, hätte Facebook die Datenübermittlung bereits vor eineinhalb Jahren stoppen müssen. So waren die Richter der Ansicht, dass die Daten nicht ausreichend vor dem Zugriff der amerikanischen Behörden geschützt sind.

„Facebook ignoriert das EU-Recht seit 8,5 Jahren“

Wie Noyb berichtet, hat Facebook allerdings keine Schritte unternommen, um die Datenübertragungen einzuschränken. Stattdessen hat das Unternehmen ein 86-seitiges „Transfer Impact Assessment“ (TIA) gemäß Klausel 14 der neu eingeführten Standardvertragsklauseln (SCC) vorgelegt und ist zu dem überraschenden Ergebnis gekommen, dass das EuGH-Urteil für Facebook nicht gilt und die Übermittlung der Nutzerdaten in die USA weiter fortgesetzt werden können.

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„Facebook ignoriert das EU-Recht nun schon seit 8,5 Jahren. Die jetzt veröffentlichten Dokumente zeigen, dass Facebook einfach sagt, dass der EuGH unrecht hat. Es ist eine unglaubliche Ignoranz gegenüber dem Rechtsstaat, die in Irland ohne Konsequenzen bleibt“, so Max Schrems.

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Facebook dominiert das Verfahren

In dem Verfahren bei der irischen Behörde geht es um die Einhaltung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch Facebook, die von Noyb eingereicht wurde. Zuständig hierfür ist die irische Datenschutzkommission, da sich der Hauptsitz von Facebook in Irland befindet. Max Schrems dazu: „Die irische DPC ist extrem langsam und hat ihre Verfahren nicht im Griff. Facebook wechselt ständig zu einem anderen Argument, während die DPC noch nicht einmal über die Beschwerde von 2013 entschieden hat. Facebook dominiert dieses Verfahren – und nicht die DPC“.

Irische Datenschutzbehörde: Nähe zu Facebook

In der zweiten „Adventslesung“ hatte Noyb bereits aufgedeckt, dass die irische Datenschutzbehörde selbst dafür geworben hatte, dass Unternehmen wie Facebook in Europa auch ohne Einwilligung Daten für Werbezwecke sammeln dürfen. Ein Brief von Facebook an den irischen Datenschutzbeauftragten bestätigt, dass die irische Behörde in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt zehn Treffen mit Facebook hatte, um die Umgehung der DSGVO durch Facebook zu diskutieren und zu vereinbaren.

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