Android: Google fordert für App-Suite bis zu 40 Euro Lizenzgebühren pro Gerät von Smartphone-Herstellern

Die EU-Kommission hat im Sommer Googles bisheriges Geschäftsmodell für Android durchkreuzt und das Unternehmen mit einer Rekordstrafe von fünf Milliarden Euro überzogen. Als Reaktion darauf hat Google angekündigt, in Europa Lizenzgebühren von Geräteherstellern für seine Apps zu erheben. The Verge will an vertrauliche Dokumente gelangt sein, denen zufolge Google bis zu 40 US-Dollar pro Smartphone verlangen könnte.
Android: Lizenzgebühren für Googles App-Suite sind happig
Nach den Unterlagen, die The Verge vorliegen, sind die Lizenzgebühren nach Region und Pixeldichte der Geräte gestaffelt. Die EU sei in drei Regionen unterteilt, wobei die höchsten Gebühren in Großbritannien, Schweden, Deutschland, Norwegen und den Niederlanden anfallen sollen. In diesen Ländern müssten Hersteller für ein Gerät mit einer Pixeldichte von mehr als 500 ppi eine Gebühr von 40 Dollar zahlen, um die App-Suite von Google installieren zu können.

Durch Googles neues Gebührenmodell könnten Smartphones unter Umständen merklich teurer werden. (Foto: t3n.de)
Für Smartphones mit Bildschirmen zwischen 400 bis 500 ppi falle eine Gebühr von 20 Dollar an, während für Geräte unter 400 ppi nur zehn Dollar gezahlt werden müssten. In einigen Ländern fielen lediglich 2,50 Dollar pro Smartphone an, was der untersten Preisklasse entspreche, so The Verge. Für Tablets existiere eine andere Preisstruktur: Die maximale Preisgrenze würde bei 20 Dollar pro Gerät liegen.
Warum die Pixeldichte als Faktor für die Gebührenstruktur gewählt wurde, ist nicht eindeutig klar. Allerdings sind Geräte mit einem hohen ppi-Wert meist teurer als Modelle mit einem geringeren Wert. Ein Samsung Galaxy S9 (Test) besitzt etwa eine Pixeldichte von 570 ppi.

Für Huaweis P20 Pro (408 ppi) würden aufgrund der Pixeldichte des Displays weniger Lizenzgebühren als für das Samsung Galaxy S9 Plus (529 ppi) anfallen. (Foto: t3n.de)
Zu der Suite an Google-Apps gehören neben Gmail und Google Maps auch der Google-Play-Store. Dieser ist der zentrale Dreh- und Angelpunkt für alle Apps und digitale Güter. Ebenso gehören die Google-Play-Dienste dazu, die unter Android ein relevanter Eckpfeiler für den Zugriff auf viele von Googles Schnittstellen (wie etwa der Standortbestimmung) sind und von vielen Android-Apps eingesetzt werden.
Anreiz für Smartphone-Hersteller: Es wird billiger bei der Installation von Chrome und der Google-Suche
Smartphone-Hersteller hätten indes die Möglichkeit, nur einen Teil oder keine Gebühren zu zahlen, wenn sie den Chrome-Browser und die Google-Suche auf ihren Geräten vorinstallieren, so eine mit der Materie vertraute Person. Die EU-Kommission hatte die Bündelung der beiden Anwendungen als festen Bestandteil der Android-Lizenzbedingungen in ihrem Urteil für illegal erklärt. Mit der Gebührenreduzierung schafft Google für Hersteller allerdings einen Anreiz, sie doch auf ihre Smartphones zu bringen.
Die Vorinstallation von Chrome und der Google-Suche bringt außerdem zusätzliche Einnahmen für Hersteller: Denn Google bietet eine Umsatzbeteiligung durch die Suche. Installieren Hersteller die beiden Anwendungen nicht ab Werk, gehen ihnen Umsätze verloren, schreibt The Verge. Das neue Lizenzmodell dürfte für Smartphone-Hersteller bedeuten, dass sie zwar die Freiheit haben, auf die Google-Suche und Chrome zu verzichten. Damit entginge ihnen aber offenbar eine Umsatzquelle und sie müssten außerdem entsprechende Gebühren zahlen, die sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Smartphone-Preise aufschlagen müssten. Würden sie auf die Google-Apps letztlich verzichten, wäre auf den Geräten weder der Play-Store noch Gmail oder Youtube zu finden.
Das Urteil der Europäischen Kommission fordert Google zwar nicht ausdrücklich dazu auf, Lizenzgebühren zu verlangen. Durch das Verbot des bisherigen kostenlosen App-Pakets, inklusive der Google-Suche und Chrome, musste Google ein neues Geschäftsmodell finden. Das neue Gebührenmodell könnte unter Umständen dazu führen, dass Smartphones noch teurer werden – zumindest in der EU.
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