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Karrierefalle Arbeitszeugnis: Das musst du zum wichtigsten Dokument nach deiner Kündigung wissen

Nach der Kündigung erhält jeder Mitarbeiter ein schriftliches Arbeitszeugnis. Ein Dokument mit Tücken, das zur Karrierefalle werden kann. Deshalb erklären wir, welche Floskeln mit Vorsicht zu genießen sind – und worauf es bei einem richtig guten Arbeitszeugnis wirklich ankommt.

Von Daniel Hüfner
6 Min. Lesezeit
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(Grafik: Shutterstock)

Am letzten Arbeitstag wird abgerechnet

Der letzte Arbeitstag in einer Firma ist nicht nur ein Tag des Abschieds, sondern auch der schriftlichen Abrechnung. Endet nämlich ein Beschäftigungsverhältnis, bekommen Mitarbeiter per Gesetz ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgehändigt. Unabhängig vom Kündigungsgrund – ob aus freien Stücken, betriebsbedingt oder gar fristlos – müssen Arbeitnehmer dazu zunächst zwei wichtige Dinge beachten:

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Erstens sollte das Arbeitszeugnis vom Chef persönlich und auf offiziellem Briefpapier verfasst werden. Immer wieder kommt es vor, dass Vorgesetzte ihre Mitarbeiter darum bitten, sich ihr Arbeitszeugnis doch einfach selbst zu schreiben – sei es aus Zeitmangel oder aufgrund von Lücken im Gedächtnis. Zwar ist das durchaus zulässig und kann Streitigkeiten vorbeugen, die Methode birgt aber auch Gefahren: Zu offensichtliches Selbstlob oder falsche Formulierungen können das Zeugnis schnell zum Karrierekiller machen. In jedem Fall sollte ein selbstgeschriebenes Zeugnis vor der Unterschrift immer durch einen Experten geprüft werden.

Vorsicht vor Zufriedenheiten im Arbeitszeugnis

Zweitens muss das Arbeitszeugnis stets wohlwollend formuliert sein. Um dem scheidenden Mitarbeiter den Einstieg in künftige Jobs nicht zu erschweren, dürfen Chefs sich also keineswegs negativ zur Person oder den erbrachten Arbeitsleistungen äußern. Das bedeutet aber nicht, dass das Zeugnis per se positiv ausfällt. Durch sogenannte Verklausulierungen hat sich über die Jahre eine Art Geheimcode unter Personalern etabliert, der durchaus Rückschlüsse auf Arbeitsweise, Leistungsbereitschaft oder das Sozialverhalten zulässt.

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Wenn im Arbeitszeugnis steht, dass der Job zur Zufriedenheit des Chefs erledigt wurde, sollten die Alarmglocken schrillen. (Grafik: Shutterstock)

Wenn im Arbeitszeugnis steht, dass der Job zur Zufriedenheit des Chefs erledigt wurde, sollten die Alarmglocken schrillen. (Grafik: Shutterstock)

Ist im Zeugnis zum Beispiel vermerkt, dass „die übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erfüllt“ wurden, besteht kein Grund zur Freude. Hinter der Floskel verbirgt sich nicht mehr als eine unterdurchschnittliche Arbeitsleistung. Selbst wer eine Bewertung vom Kaliber „zu unserer vollen Zufriedenheit“ vorweisen kann, hat seine Arbeit allenfalls befriedigend erledigt. Viele Personaler werden jetzt innerlich schon das Absageschreiben an den Bewerber vorbereiten.

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Die wichtigsten Floskeln im Überblick

Was das eigene Arbeitszeugnis wirklich taugt, können Mitarbeiter anhand der folgenden Floskel-Übersicht rausfinden. Sie gehören zum Standard und werden von Vorgesetzten in fast allen Branchen verwendet.

Arbeitsleistungen

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  • … erfüllte die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit: Das Leistungsniveau war sehr gut und entspricht der Schulnote 1
  • … erfüllte die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit: Das Leistungsniveau war gut und entspricht der Schulnote 2.
  • … erfüllte die übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit: Das Leistungsniveau war befriedigend und entspricht der Schulnote 3.
  • … erfüllte die übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit: Das Leistungsniveau war noch ausreichend und entspricht der Schulnote 4.
  • … erfüllte die übertragenen Aufgaben insgesamt zu unserer Zufriedenheit: Das Leistungsniveau war mangelhaft und entspricht der Schulnote 5.
  • … hat sich bemüht, die übertragenen Aufgaben zu erfüllen: Das Leistungsniveau war ungenügend und entspricht der Schulnote 6.

Sozialverhalten

  • … sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets vorbildlich: Das Sozialverhalten war sehr gut.
  • … sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war vorbildlich: Das Sozialverhalten war gut,
  • … sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war gut: Das Sozialverhalten war durchschnittlich.
  • … sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden gab zu Beanstandungen keinen Anlass: Das Sozialverhalten war nicht gut.

Was auf jeden Fall ins Arbeitszeugnis gehört

Sieht man von dem vorangehend thematisierten Floskel-Gewitter ab, ist jedes Arbeitszeugnis ähnlich aufgebaut. So enthält jedes Dokument zunächst die persönlichen Angaben des Mitarbeiters, was neben Namen und Geburtsdatum auch die Anstellungsdauer und die letzte Position im Unternehmen einschließt. Darauf sollte eine allgemeine Beschreibung des Arbeitgebers folgen. Um welche Firma handelt es sich? In welcher Branche ist sie tätig und wie viele Mitarbeiter arbeiten hier? Erst dann folgen Details zur konkreten Anstellung des Mitarbeiters.

Stellenbeschreibung

Damit sich künftige Arbeitgeber ein Bild vom Bewerber machen können, ist eine genaue Stellenbeschreibung im Zeugnis zu vermerken. Aus ihr sollte hervorgehen, um welche Tätigkeit es sich handelt, welchen Verantwortungsbereich sie umfasst hat und was die Erwartungen an den Mitarbeiter waren.

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Durchgeführte Aufgaben und Projekte

Die Beschreibung erledigter Aufgaben sowie die Benennung von Erfolgen ist der wichtigste Teil im Arbeitszeugnis. Wie hat sich der Mitarbeiter über die Dauer seiner Beschäftigung entwickelt? Welche Projekte wurden durchgeführt? Wurden Meilensteine erreicht? Auch Auslandsaufenthalte sollten berücksichtigt werden.

Beförderungen

Logisch, immerhin ist jede Beförderung für Personaler das Salz in der Suppe bei der Auswahl geeigneter Bewerber. Beförderungen sind also Bestandteil der Tätigkeitsbeschreibung und damit im Arbeitszeugnis zu erwähnen. Tipp: unbedingt auch die Gründe für die Beförderung vermerken lassen!

Weiterbildungen

Es ist kein Zufall, dass inzwischen jeder zweite Arbeitnehmer über regelmäßige Weiterbildungen nachdenkt. Verbessern sie doch nicht nur die Leistungsfähigkeit, sondern auch die Jobaussichten in der Zukunft. Jede Form von Weiterbildung wird von Arbeitgebern positiv aufgenommen. Insofern sind Seminare, Workshops oder andere Maßnahmen unbedingt im Zeugnis zu erwähnen.

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Ein positiver Abschlusssatz

Eine abschließende Dankesformel inklusive Zuspruch für die weiteren Karriere ist obligatorisch. Doch Vorsicht, auch hier liegt der Teufel im Detail: Steht am Ende „Wir wünschen Herrn/Frau XY viel Erfolg für die Zukunft“, klingt das zwar gut, die Aussage könnte jedoch den Eindruck erwecken, dass in der alten Firma nicht unbedingt erfolgreich gearbeitet wurde.

Idealerweise sollte der Chef schreiben, dass er seinem Schützling für die Zukunft auch „weiterhin“ viel Erfolg wünscht. Außerdem ist auch ein Satz zu den Gründen der Kündigung wichtig. Verlässt der Mitarbeiter das Unternehmen auf eigenen Wunsch? Dann muss das erwähnt werden. Handelt es sich um eine berechtigte fristlose Kündigung, darf der Arbeitgeber das nur durch Angabe des Beendigungszeitpunkts zum Ausdruck bringen.

Was nicht ins Arbeitszeugnis gehört

Der Verdienst

Wie viel (oder wenig) ein Mitarbeiter während des Beschäftigungsverhältnisses verdient hat, darf im Arbeitszeugnis nicht erwähnt werden. Diese Regelung ist übrigens vor allem im Interesse des Arbeitnehmers: Nur so kann er bei künftigen Gehaltsverhandlungen eine Lohnsteigerung erzielen. Kennt der Arbeitgeber hingegen das Gehalt, ist es für ihn ein leichtes, den Poker zu gewinnen.

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Abmahnungen

Wer häufig zu spät gekommen oder unerlaubt im Netz unterwegs gewesen ist, kann aufatmen: Abmahnungen oder sonstige Vertragsbrüche gehören nicht ins Arbeitszeugnis. Sie würden die Jobchancen sonst erheblich schmälern. Daher werden diese ausschließlich in der Personalakte vermerkt. Allerdings beeinflusst eine Abmahnung natürlich indirekt die Leistungs- und Verhaltensbewertung.

Elternzeit und andere Fehlzeiten

Abwesenheiten durch Elternzeit haben im Arbeitszeugnis nichts zu suchen. Ausnahmen gelten nur für den Fall, dass die Dauer der Elternzeit die Hälfte des eigentlichen Beschäftigungsverhältnisses übersteigt. Auch krankheitsbedingte Fehlzeiten sind tabu. Kurios: Chefs dürfen theoretisch nicht mal erwähnen, wenn der Mitarbeiter unmittelbar vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses anderthalb Jahre ohne Unterbrechung arbeitsunfähig krank war.

Tätigkeiten in Betriebsräten oder Gewerkschaften

An sich liest sich die Tätigkeit im Betriebsrat durchaus gut, bescheinigt sie doch Engagement und gewisse Führungsqualitäten. Bei vielen Arbeitgebern dürfte das trotzdem für Stirnrunzeln sorgen. Besser man verzichtet drauf, ansonsten darf es nur erwähnt werden, wenn es ausdrücklich vom Mitarbeiter gewünscht wird. Das gilt übrigens auch für Mitgliedschaften in Gewerkschaften.

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Angaben zu Behinderungen

Liegt beim Mitarbeiter eine Schwerbehinderung oder eine andere Krankheit vor, tut das nichts zur Sache. Eine Ausnahme gibt es aber: wenn der ausgeübte Beruf aus diesen Gründen nicht länger ausgeübt werden kann und eine Weiterbeschäftigung nicht möglich ist.

Schlechtes Arbeitszeugnis gekriegt? Das kannst du tun

Wer diese Punkte beachtet, braucht sich um ein mehr als nur wohlwollendes Arbeitszeugnis keine Sorgen machen. Selbstredend muss das Arbeitszeugnis der Wahrheit entsprechen und kann auch nur dann wirklich gut ausfallen, wenn die Arbeit auch so erledigt wurde und man nicht mit der gesamten Firma auf Kriegsfuß stand. Sollte die Meinungen bei der Leistungsbewertung zwischen Chefs und Mitarbeiter trotzdem mal auseinandergehen, kann ein klärendes Gespräch helfen – oder ein Anwalt zu Rate gezogen werden.

Im schlimmsten Fall bleibt noch der Gang vor Gericht. Jährlich werden über 30.000 Gerichtsverfahren rund um das Arbeitszeugnis abgewickelt. Ein Weg, der ziemlich unsexy ist. Als einfachsten Weg zum guten Arbeitszeugnis wählt man dann doch besser diesen: Leistungsbereitschaft zeigen und sich loyal und fair gegenüber Arbeitgeber und Kollegen verhalten. Dann steht einem gelungenen Jobwechsel nichts mehr im Wege.

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Du willst mehr zum Thema Kündigung erfahren? Lies auch unseren Artikel „8 kuriose Kündigungsgründe: Selber Schuld, oder etwa nicht?

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10 Kommentare
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Dein t3n-Team

Finanztest

Nun klaut mal etwas weniger dreist und gebt wenigstens die Quelle an, von der ihr eure Infos herhabt (ganz zu schweigen von den wörtlichen Übernahmen bei der „Floskel-Übersicht“). Also gut, ich tue das für euch: „Entnommen aus Finanztest 3/2016“

Antworten
Daniel Hüfner

Hallo,

wie kommst Du darauf, dass wir die Infos aus der Finanztest entnommen haben? Dies ist nicht der Fall und auch sonst beziehen sich die Angaben in diesem Artikel nicht auf dieses Medium, das übrigens nur eines von vielen ist, das sich mit diesem Thema schon auseinandergesetzt hat. Ich habe die Ausgabe nicht einmal gelesen geschweige denn abonniert.

Zum Thema Quelle angeben: Die von Dir erwähnten wörtlichen Übernahmen von der Handwerks-Zeitung (nicht aus der Finanztest…) haben wir selbstverständlich mit einem Link zur Quelle gekennzeichnet. Bitte beim nächsten Mal genauer lesen.

Danke und viele Grüße

Antworten
Chris

Diesen Artikel sollten sich mehr Arbeitgeber (grade in der Agentur-Branche) zu Herzen nehmen. Ich habe bereits in 2 Agenturen gearbeitet und musste, trotz gutem Arbeitsverhältnis, jedesmal meinen Arbeitszeugnissen hinterher rennen. Mein letzter Arbeitgeber lies mir mein Zeugnis nach 8 Wochen zukommen. Ein ehemaliger Kollege durfte trotz mehrmaligem Nachfragen 5 Monate auf sein Zeugnis warten.

Das der Gang vor Gericht unsexy ist, sehe ich genauso. Unabhängig davon ist es das Mindeste, dass ein Arbeitgeber ein aussagekräftiges Arbeitszeugnis zu Verfügung stellt.

Leider hört man viel zu oft, dass Agenturen das mit den Arbeitszeugnissen einfach nicht ernst nehmen. Und leider wird bzw. kann das auch nicht wirklich kontrolliert werden… oder doch?

Antworten
Jährliche Zeugnisse

Ich will schon ewig das jeder jedem ein Zeugnis ausstellen muss einmal pro Jahr. Das wird natürlich digital hinterlegt und Firmen können (ohne die Namen zu sehen oder Details die es sichtbar machen) drübersuchen und Angebote machen.
– Mieter Vermieter
– Arbeitgeber Arbeitnehmer
– Schüler Lehrer. Ach so gibts ja schon. Bei guten Universitäten können die Firmen gleich sehen wer (ohne Nahmen o.ä. natürlich) in der SQL-Vorlesung zu den 20% Besten gehörte und Anfragen losschicken. Und die Studenten sehen das Oracle-PL/SQL das einzig wahre und zu 80% von großen Firmen meistgesuchte SQL ist und somit in der Datenbankvorlesung nicht nur aus Zwang mitmachen.

Wenn jeder Arbeitnehmer jedes Jahr ein Zeugnis hat ist man viel freier als wenn böses Blut herrscht. Und das Arbeitsamt kennt genau die Lohnverteilung und Fluktuation jedes Arbeitgebers und das sollten in Ausschreibungen öffentliche Daten sein. Dann kriegt jede Firma die passenden Bewerber…
Und weil man eh regelmäßige „Karriereplanungs-Besprechungen“ o.ä. in der Firma macht, hat man die Daten und kann automatisiert für zig gleichartige Jobs bzw. bei IT-Jobs per Individual-Ergänzung vom Vorarbeiter/Projektleiter die Zeugnisse erstellen.
Gute Gewerkschaften sollten das durchsetzen. Es reicht wenn einer es macht und somit als beste Firma Deutschlands im Gedächtnis der Presse und beim Volk (Sommerloch oder wenn sonst grade nix wichtiges berichtet wird…) hängen bleibt. Alle anderen Gegner müssen dann wie Dominosteine umknicken.
Auch in gute Tarifverträge gehört sowas rein.
Alles natürlich digital damit man suchen und sehen kann, wer z.b. Phaetons oder WindowsServer2008 oder 10.000 WinRT-9-Rechner warten kann oder mit einer Hilti9876 umgehen kann wenn 90% der Werkstätten oder Gartenbaubetriebe die Bosch7890 nehmen. Von HTML, CSS, PHP, WordPress, .NET…-Versionen kennt man das ja auch zu Genüge.

Antworten
Christian Püttjer

In einer im Jahr 2015 veröffentlichten Umfrage von stepstone unter 1000 Personalverantwortlichen wurde dem Arbeitszeugnis in einer Bewerbung übrigens mehr Bedeutung als dem Anschreiben beigemessen ;-) Also das zweitwichtigste Dokument hinter dem Lebenslauf.
200 Formulierungen aus Originalarbeitszeugnissen mit Bedeutungen als Tabelle (Geheimcode, Note) gibt es für Interessierte kostenlos auch hier: http://www.karriereakademie.de/kostenlose-downloads

Antworten
Musculus

Ich finde das erschreckend. Wir haben das Jahr 2016 und immer noch kann jeder „Personalverantwortliche“ mit einer falschen Formulierungen (absichtlich oder unabsichtlich) einem Angestellten das Leben ruinieren. Vielleicht wäre es besser, wenn jeder Personalverantwortliche erst mal eine Prüfung ablegen muß, bevor er ein Arbeitszeugnis schreiben darf und danach auch für seine Formulierungen haften muß.
Vor ca. 10 Jahren habe ich miterleben müssen, wie ein „junger“ und „dynamischer“ Geschäftsführer eine Mitarbeiterin rausgeekelt und im Zeugnis jeden Mist reingeschrieben hat. Die Mitarbeiterin mußte zudem Ihrem Arbeitszeugnis hinterherrennen (3 Monate). Sie wollte klagen, aber ihr Anwalt meinte nur: „Wer stellt einen Mitarbeiter ein, der seinen Ex-Arbeitgeber verklagt hat?“
Ach ja, der junge, dynamische (und erfolglose) Geschäftsführer hat die Firma an die Wand gefahren. Die Arbeitsleistung der Mitarbeiterin mußte er für teures Geld durch einen externen Anbieter ausführen lassen, weil kein Mitarbeiter eine Ausbildung dafür hatte.
Sein Arbeitszeugnis hat er angeblich dann selbst geschrieben…

Antworten
Stefan Schwerdt

Wer als Chef zu faul ist (oder als Arbeitnehmer mit einem faulen Chef konfrontiert), sollte sich mal http://www.arbeitszeugnisgenerator.de ansehen. Benutzt ähnliche Floskeln wie Eure Quelle @t3n, und nach ca. 2 Minuten hat man eine passable Vorlage, in der man nur noch ein paar Stilschnitzer ausbügeln muss.

Antworten
Jährliche Zeugnisse

Das mit dem Generator ist eine gute Idee. Handwerkermeister sind keine Diplom-Germanisten und schreiben nicht ständig Zeugnisse.

Das führt aber zu einem Presse-Scoop welchen die Gewerkschaft, Piraten, Reporter oder Team Wallraff leider nicht durchziehen obwohl es nichts kostet und man vermutlich sogar für den Nobelpreis vorgeschlagen wird: Die Arbeits-Gesetze besagen, das man Arbeitslosigkeit melden muss. D.h. der Lohn müsste bei einem guten Gesetz so lange bezahlt werden bis das Zeugnis beim Arbeitsamt (möglichst digital für Arbeitgeber ab 100 Mitarbeitern) hinterlegt wurde. 10 Arbeitstage Bearbeitungsfrist werden zugestanden. Dann wird jeder schnell zusehen mit dem Zeugnis nicht herum zu zögern. Man fragt also jeden Abgeordneten öffentlich, wie lange man auf Zeugnisse warten sollen müsste und ob er für oder dagegen ist, das Bezahlungs-Ende davon abhängig zu machen. Und schwupp gäbe es dieses Gesetz und alle wären glücklich.
Ausnahmen sind Insolventen usw. wo oft eh kein Lohn mehr gezahlt wird. Daher will ich ja schon seit rot-grün das alle Kapitalgesellschaften eine Sicherheits-Reserve von 3 Monatslöhnen bei der EZB inflationsgesichert hinterlegen müssen weil bei Insolventen sehr oft in der Zeitung steht „die Mitarbeiter warten seit 3 Monaten auf den Lohn.“. Die Insolvenzverwalter können Euch ja sagen wo die Investment-Zillionen geblieben sind und wie viel Lohn man bei den inzwischen häufiger gemeldeten Startup-Insolvenzen ausgezahlt kriegt.

Antworten
TRANCERAPID

Ich war 15 Jahre Angestellter. Die einzige Erkenntnis, die ich aus Arbeitszeugnissen gewann: Die Leute, die sie geschrieben hatten, waren dafür entweder zu dumm, oder zu faul. Ich musste bei jedem Zeugnis eine bis mehrere Korrekturen verlangen, weil diese keinen Sinn ergaben. So what ..

Antworten
Magda

Ich glaube, viele Arbeitgeber, vor allem in kleineren Betrieben, haben einfach zu wenige Kenntnisse und Erfahrungen darüber, wie Arbeitszeugnisse richtig ausgestellt werden. Ich kann das Tool http://www.jobref.at/ empfehlen. Die Plattform bietet eine Erleichterung bei der Erstellung von Dienstzeugnissen für Unternehmen. Es gibt sowohl Vorlagen, man kann aber auch individuelle Formulierungen erstellen und das Design mit dem Unternehmenslogo personalisieren. Der Vorteil: der ausgeschiedene Mitarbeiter kann die Arbeitszeugnisse jederzeit und überall online abrufen.

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