„Systemisches Versagen“: Deutsche Behörde leitet Bußgeldverfahren gegen Twitter ein
Wenn Journalist:innen eine Anfrage per E-Mail an die (ehemalige) Pressestelle von Twitter senden, gibt es seit Mitte März 2023 ein Kackhaufen-Emoji als automatische Antwort. Das hatte Twitter-Chef Elon Musk mit einer gewissen Schadenfreude selbst angekündigt – per Twitter.
Bußgeldverfahren gegen Twitter eingeleitet
Offenbar lässt nicht nur die Kommunikation mit Pressevertreter:innen zu wünschen übrig, sondern auch der Umgang mit Beschwerden von Nutzer:innen. Jetzt zieht das Bundesamt für Justiz die Konsequenz und leitet ein Bußgeldverfahren gegen Twitter in Deutschland ein.
Aus Sicht der Behörde lägen „hinreichende Anhaltspunkte für Versäumnisse im Beschwerdemanagement von Twitter in Deutschland“ vor. Der Konzern unterliege den Vorschriften des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (Netz-DG).
Twitter: Fehlerhafter Umgang mit Beschwerden?
Danach muss Twitter gemeldete Inhalte zu Kenntnis nehmen, auf Rechtswidrigkeit (zum Beispiel Volksverhetzung, Beleidigung oder Bedrohung) prüfen und gegebenenfalls löschen oder den Zugang dazu sperren. Das scheint allerdings nicht (mehr) oder zumindest nicht in vollem Umfang zu passieren.
Dem Bundesamt für Justiz zufolge lägen zahlreiche Meldungen über Inhalte vor, die – obwohl rechtswidrig und von Nutzer:innen entsprechend gemeldet – nicht gelöscht worden seien. Darauf, so die Behörde, gründe das eingeleitete Bußgeldverfahren.
Beschwerden: Verstoß gegen gesetzliche Pflicht
Das Bundesamt für Justiz ist offenbar zu der Überzeugung gelangt, dass Twitter gegen die gesetzliche Pflicht zum Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte verstoßen hat, wie es in einer Mitteilung heißt.
Dabei handele es sich „um ein bußgeldbewehrtes systemisches Versagen im Beschwerdemanagement der Anbieterin“. Twitter erhält jetzt die Möglichkeit, sich per Stellungnahme zu dem Vorwurf zu äußern.
Gericht urteilt über Rechtswidrigkeit
Sollte das Bundesamt für Justiz nach der Prüfung der Stellungnahme, so denn eine kommt, weiterhin der Meinung sein, dass der Vorwurf berechtigt ist, soll beim Amtsgericht Bonn die Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens beantragt werden.
Erst, wenn die Richter:innen in Bonn eine Rechtswidrigkeit der Inhalte feststellen, erfolgt die Festsetzung einer Geldbuße gegen Twitter. Ob es tatsächlich dazu kommt, ist also noch nicht klar. Auch die Höhe des möglichen Bußgeldes ist nicht bekannt.